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Geleitwort

Seit dem europäischen Denkmalschutzjahr 1975 ist auch bei
uns das allgemeine Interesse an denkmalpflegerischen Auf-
gaben gewachsen. Nach einer Umfrage der Wickert-Institute
sprechen sich in Bayern 92% der Bevölkerung «für den
Denkmalschutz» aus. Mit dieser hier nur angedeuteten «Ten-
denzwende» erweiterte sich zugleich das allgemeine Denk-
malverständnis. Die historische Bedeutung des Denkmals
schälte sich in immer stärkerem Maße als tragendes Merk-
mal des Denkmalbegriffs heraus. Hatte sich früher die
Denkmalpflege auf Kirchen, Burgen, Schlösser, Rathäuser,
Stadtmauern, aber auch einige Einzelmonumente des Wohn-
baus, konzentriert, so kamen jetzt neue Bereiche hinzu wie
Stadtentwicklung und Wohnungsbau des 19. Jahrhunderts,
Industriedenkmäler, das breite Spektrum bürgerlicher und
bäuerlicher Wohnbauten usw. Der Begriff des Ensembles er-
möglichte außerdem die Erfassung und Erhaltung histori-
scher Straßen- und Platzgefüge und ganzer historisch ge-
prägter Ortsbereiche.
Im vergangenen Jahrzehnt hat das Bayerische Landesamt
für Denkmalpflege entsprechend dem ihm durch das Bayeri-
sche Denkmalschutzgesetz von 1973 erteilten Auftrag eine
Liste der Baudenkmäler erstellt; sie umfaßt ca. 110000 Ein-
zeldenkmäler und ca. 800 Ensembles. Außerdem erarbeitete
es eine Liste der ca. 10000 archäologischen Geländedenkmä-
ler. Bayern ist damit das erste Land in der Bundesrepublik
Deutschland, das - abgesehen von den unter der Erde ver-
borgenen und daher nie vollständig zu erfassenden Boden-
denkmälern - über ein Gesamtverzeichnis seiner Kultur-
denkmäler verfügt. Im Rahmen der Reihe «Denkmäler in
Bayern» wird dieser reiche Schatz unserer bayerischen Kul-
turdenkmäler erstmals vorgestellt. Es handelt sich dabei um
ein «offenes» Verzeichnis, das ständig verbessert und zu ge-
gebener Zeit auch einem sich wandelnden Denkmalbegriff
angepaßt werden kann, damit den Erfordernissen der denk-
malpflegerischen Praxis, aber auch den Interessen der Denk-
malbesitzer und der Kommunen am besten gerecht wird.
Die Erarbeitung der Denkmallisten war nicht nur mit
einer enormen Verwaltungsarbeit verbunden. Sie stellt auch
eine große wissenschaftliche Leistung dar. Bewährt hat sich
dabei die zentrale Organisation des Bayerischen Landesamts
für Denkmalpflege: Der für die Erfassung und die Auswahl
erforderliche Überblick konnte nur von einer seit Jahrzehn-
ten mit der Inventarisation der bayerischen Kunst- und Ge-
schichtsdenkmäler sowie der archäologischen Denkmäler
befaßten zentralen staatlichen Fachbehörde gewonnen wer-
den. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch die
Öffentlichkeitsarbeit, die mit der Erstellung der Denkmal-
listen verbunden war. Bei zahllosen Bürgermeisterbespre-

chungen und Bürgerversammlungen, in tausenden von Ein-
zelgesprächen mit Gemeindevertretern und Denkmaleigen-
tümern konnten Aufgaben und Zielsetzungen der staatlichen
Denkmalpflege erläutert werden. Ich möchte mich hier bei
allen, die an der Aufstellung der Denkmallisten mitgewirkt
haben, sehr herzlich bedanken, vor allem bei den bayeri-
schen Gemeinden, den Städten und Landkreisen, sowie den
Denkmaleigentümern.
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz von 1973 hat die Be-
hördenorganisation im Bereich des Denkmalschutzes erst-
mals geregelt. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden
mit den Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörden, die
Regierungen mit denen der Höheren Denkmalschutzbehör-
den betraut. Der Aufgabenbereich des Landesamts für
Denkmalpflege als zentrale Fachbehörde wurde umschrie-
ben. Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Staatsministe-
rium für Unterricht und Kultus. Die enge Zusammenarbeit
zwischen den Denkmalschutzbehörden und der Denkmal-
fachbehörde ist in den vergangenen Jahren zu einer Selbst-
verständlichkeit geworden. Große Bedeutung kommt dabei
vor allem den vom Landesamt für Denkmalpflege einge-
führten Sprechtagen bei den Unteren Denkmalschutzbehör-
den zu, die eine rasche und bürgernahe Verwaltungspraxis
erlauben. Auch die hier vorgestellten Denkmallisten sind
letztlich ein Ergebnis gemeinsamer Bemühungen. Sie spie-
geln nicht nur den Stellenwert von Denkmalschutz und
Denkmalpflege in unserem Lande, sondern letztlich auch
seine gelungene Verankerung in allen Kreisen des Staates,
der Gemeinden, aber auch in der gesamten Bevölkerung.
Der Band «Landkreis Miesbach» erscheint im Rahmen ei-
ner Folge von Einzelmonographien über die Denkmäler in
den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns. Diese
Reihe ergänzt die inzwischen vollständig vorliegende Ver-
öffentlichung der Denkmallisten der sieben bayerischen Re-
gierungsbezirke durch umfangreiche Kommentare und eine
umfassende Bilddokumentation. Damit stellt der Band
«Landkreis Miesbach» zugleich einen bayerischen Beitrag
zur Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland dar
am Beispiel einer einzigartigen, vom Reichtum an Zeugnis-
sen vor allem der bäuerlichen Kultur geprägten Denkmal-
landschaft.
Der hier in mehr als 2000 Abbildungen vorgestellte Land-
kreis Miesbach kann beispielhaft deutlich machen, daß in
dem seit dem Erlaß des Denkmalschutzgesetzes intensivier-
ten Bemühen um die Erhaltung und Rettung unserer bayeri-
schen Kulturdenkmäler nicht nur in den Städten, sondern
ebenso in den ländlichen Regionen unübersehbare Erfolge
zu verzeichnen sind.


(Professor Hans Maier)
Bayerischer Staatsminister
für Unterricht und Kultus

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