37Q
Karl Schaefer.
Studie zu einer Wohnzimmer-Ecke in modernem Karakter.
SCHNEIDER & HANAI" - FRANKFURT A. M.
verfügen. Sie sind nicht befugt, von solchen
Werken eine Nachbildung kraft eigenen
Rechtes zu fertigen, es seien denn Einzel-
kopien lediglich zu ihrem Privatgebrauch
oder eine Nachbildung in den in § 6 Ziffer 2
des Kunstbildwerkegesetzes als zulässig vor-
gesehenen reziproken Kunstformen. Wie es
sich mit Porträtbildwerken verhält, welche
nicht auf Bestellung gefertigt sind, sagt das
Gesetz nicht. Es wird jedoch zugegeben
werden können, dass bei denjenigen Por-
trätbildwerken , bei dessen Anfertigung der
Porträtirte dem Künstler freiwillig auf An-
suchen Modell gesessen hat, das Nachbil-
dungsrecht direkt mit der Herstellung des
Werkes auf den » Vcr/crtigrr« übergeht, wo-
gegen an denjenigen Porträtbildwerken deren
Herstellung ohne den Willen des Porträtirten
nach dessen Original entstanden sind, der
Verfertiger wohl ein Eigenthumsrecht am
hergestellten Bildwerke, nicht aber auch ein
Vervielfältigungs- oder anderweites Nach-
bildungsrecht erhält. Wird im letzteren
Falle eine »Nachbildung« von dem wider
Willen des Porträtirten hergestellten Original-
porträtbild hergestellt, in der Absicht der » Ver-
Karl Schaefer.
Studie zu einer Wohnzimmer-Ecke in modernem Karakter.
SCHNEIDER & HANAI" - FRANKFURT A. M.
verfügen. Sie sind nicht befugt, von solchen
Werken eine Nachbildung kraft eigenen
Rechtes zu fertigen, es seien denn Einzel-
kopien lediglich zu ihrem Privatgebrauch
oder eine Nachbildung in den in § 6 Ziffer 2
des Kunstbildwerkegesetzes als zulässig vor-
gesehenen reziproken Kunstformen. Wie es
sich mit Porträtbildwerken verhält, welche
nicht auf Bestellung gefertigt sind, sagt das
Gesetz nicht. Es wird jedoch zugegeben
werden können, dass bei denjenigen Por-
trätbildwerken , bei dessen Anfertigung der
Porträtirte dem Künstler freiwillig auf An-
suchen Modell gesessen hat, das Nachbil-
dungsrecht direkt mit der Herstellung des
Werkes auf den » Vcr/crtigrr« übergeht, wo-
gegen an denjenigen Porträtbildwerken deren
Herstellung ohne den Willen des Porträtirten
nach dessen Original entstanden sind, der
Verfertiger wohl ein Eigenthumsrecht am
hergestellten Bildwerke, nicht aber auch ein
Vervielfältigungs- oder anderweites Nach-
bildungsrecht erhält. Wird im letzteren
Falle eine »Nachbildung« von dem wider
Willen des Porträtirten hergestellten Original-
porträtbild hergestellt, in der Absicht der » Ver-