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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 4.1899

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Die Darmstädter Künstler-Kolonie
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Wilser, Ludwig: Germanischer Stil und deutsche Kunst, [3]
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https://doi.org/10.11588/diglit.6387#0148
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Ludwig Wils er: Germanischer Stil.

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die Zeit kommen, wo
man einsehen muss, dass
eine Förderung der mo-
dernen Gewerbe- Künste
gleichbedeutend ist mit
einer Steigerung der
werbenden Kraft der
Nation. In dieser Per-
spektive gesehen gewinnt
das Unternehmen des
Grossherzogs von Hessen
eine symptomatische Be-
deutung, zumal fortge-
setzt noch Erwägungen
stattfinden, die aus den
nunmehr gelegten Grund-
lagen unter Zuziehung
führender Künstler eine
Zentrale grösseren Stiles
erstehen lassen werden.
Möge daher der Plan des
Landesherrn, die schöne
Residenz des Hessen-
landes zu einer Kunststadt
zu entwickeln, in allen
Kreisen thätige Theil-
nahme finden ! —

OTTJLIE RODER STEIN.

%Der Jzmge Sieger«

Germanischer Stil unp peutscüe Kunst.

(Fortsetzung aus Heft VII).

l~^\ass die Germanen, wenn sie glaubten,
-1—' sich fest ansiedeln zu können, auch
für römische Augen gut zu bauen ver-
standen, geht aus der wenige Jahrhunderte
jüngeren Schilderung Ammians von der Ver-
wüstung des Alemannenlandes hervor, und
dass es damals ausser Wohngebäuden auch
schon Königshallen gab, zeigt die Ortsbezeich-
nung Palas oder Capellatium (verschrieben für
Palatium) an der Grenzmark der Alemannen
und Burgunden; ferner das Gastmahl des
Königs Hortar, bei dem alle benachbarten
Könige und Edelinge mit ihren Söhnen ver-
sammelt waren und wo nach germanischer
Sitte bis zur dritten Nachtwache gezecht
wurde. Wie noch heute in Skandinavien
und theil weise bei den Südgermanen
waren die verschiedenen zu einem Hofe

gehörende Gebäude nicht unter einem Dach:
in der Lex Alamannorum, cap. LXXX,
werden innerhalb des Hofraums (curtis)
ausser dem Haupthaus (domus oder casa)
noch der Gastsaal (sala), die Schlafstube
(stuba), die Scheuer (scuria), der Kornspeicher
(granea), der Schaf- und Schweinestall (ovile,
porcaritia) und abseits im Walde, cap. XCVI,
noch Sennhütten und Schweinekoben (buricae
in silva tarn porcorum quam pecorum) er-
wähnt. Im Gesetz der Baiovaren ist unter
den Gebäulichkeiten, die für sich stehen
(per se construeti sunt), auch die Badestube
(balnearius), das Backhaus (pistoria) und die
Küche (coquina) genannt. Für das hohe
Alterthum des germanischen Hofes in seiner
ganzen Anlage spricht die bedeutsame
Thatsache, dass die Ortsbezeichnungen der
 
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