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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 25.1909-1910

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Michel, Wilhelm: Die Kunst vor Gericht
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https://doi.org/10.11588/diglit.7377#0273

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Die Kunst vor Gericht.

Öffentlichkeit treten, die platterdings keinen
anderen Namen als den der Zote verdienen.
Und das ist der trübste Teil der Angelegenheit.
Ich rede hier keineswegs von Nacktheiten
überhaupt, nicht einmal von erotischen Dar-
stellungen im allgemeinen. Sondern ich meine
nur diejenigen Erotika, die deutlich erkenn-
barer Weise lediglich dem geschäftlichen Zweck
zuliebe und nicht aus innerer künstlerischer
Notwendigkeit entstanden sind. Wenn ein

Künstler — solche Fälle sind vorgekommen —
die Psychopathia sexualis hernimmt und zu
sämtlichen -philien und -ismen mit trockenem,
bureaukratisch pedantischem Stift tempera-
mentlose und nur durch das Stoffliche wirk-
same Illustrationen zeichnet, dann macht er
sich auch vor einem Forum von Künstlern und
Künstlergenossen straffällig. Das heißt die
ohnehin schwierige Situation, in der sich die
Kunst gegenüber dem Ansturm der ewig Ver-

GEORGE MINNE—LAETHEM. »Die drei Nonnen«. Holz-Skulptur. Besitzer: Fritz Waerndorfer-Wien.

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