Einführung
Einleitung
Der Band I der Denkmaltopographie des Werra-Meißner-Kreises umfaßt die
im Sinne des § 2 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes i.d.F. vom 5.9.1986
schützenswerte Bausubstanz des ehemaligen Kreises Eschwege, der mit
dem Kreis Witzenhausen seit dem 1.1.1974 die Verwaltungseinheit Werra-
Meißner-Kreis bildet. Dieser seit nahezu 15 Jahren bestehende Großkreis
umfaßt 16 Gemeinden in einer Fläche von ca. 1000 qkm. In der Zeit des Zu-
sammenschlusses betrug die Einwohnerzahl beider Kreise 122.551 Perso-
nen.
Dem ursprünglichen Gebiet des Kreises Eschwege, dessen Umfang im
wesentlichen zu Beginn des 19. Jahrhunderts festgelegt worden war, wurde
im Rahmen der hessischen Gebietsreform im Jahr 1971 die Gemeinde
Sontra hinzugefügt, die mit Ausnahme der dem Kreis Eschwege zugehöri-
gen Ortschaften Mitterode, Stadthosbach, Thurnhosbach und Wichmanns-
hausen zum Kreis Rotenburg gehörte. Die in der Gemeinde Waldkappel
Kreis Eschwege, 1970, aus: Höhne 1970
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Einleitung
Der Band I der Denkmaltopographie des Werra-Meißner-Kreises umfaßt die
im Sinne des § 2 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes i.d.F. vom 5.9.1986
schützenswerte Bausubstanz des ehemaligen Kreises Eschwege, der mit
dem Kreis Witzenhausen seit dem 1.1.1974 die Verwaltungseinheit Werra-
Meißner-Kreis bildet. Dieser seit nahezu 15 Jahren bestehende Großkreis
umfaßt 16 Gemeinden in einer Fläche von ca. 1000 qkm. In der Zeit des Zu-
sammenschlusses betrug die Einwohnerzahl beider Kreise 122.551 Perso-
nen.
Dem ursprünglichen Gebiet des Kreises Eschwege, dessen Umfang im
wesentlichen zu Beginn des 19. Jahrhunderts festgelegt worden war, wurde
im Rahmen der hessischen Gebietsreform im Jahr 1971 die Gemeinde
Sontra hinzugefügt, die mit Ausnahme der dem Kreis Eschwege zugehöri-
gen Ortschaften Mitterode, Stadthosbach, Thurnhosbach und Wichmanns-
hausen zum Kreis Rotenburg gehörte. Die in der Gemeinde Waldkappel
Kreis Eschwege, 1970, aus: Höhne 1970
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