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Erläuterung zu Karte 1 (M 1 : 50.000)
Gemeinde Frielendorf 634 004 000
Die Großgemeinde Frielendorf entstand
am 1.1.1974 als Ergebnis mehrerer vor-
ausgegangener Ortszusammenschlüsse
aus den Gemeinden Allendorf, Frielen-
dorf, Gebersdorf, Großropperhausen,
Lanertshausen, Leimsfeld, Lender-
scheid, Leuderode, Linsingen, Ober-
grenzebach, Schönborn, Siebertshausen,
Spieskappel mit Ebersdorf, Todenhau-
sen und Verna. Insgesamt besitzt Frie-
lendorf eine Fläche von 85,85 qkm bei
einer Einwohnerzahl von 8139 (Stand
1970). Die Großgemeinde liegt am
nordöstlichen Rand des Kreisteils Zie-
genhain und besitzt eine Vielzahl erhal-
tenswerter Gesamtanlagen und Kultur-
denkmale.
Aus historischer Sicht ist Spieskappel
durch das Prämonstratenserkloster der
bedeutendste Ortsteil. Das Kloster, das
im Mittelalter in zahlreichen Dörfern
der Umgebung Besitz erworben hatte
und sich eine geschlossene Grundherr-
schaft aufbaute, beeinflußte entschei-
dend bis zur Säkularisation die Ent-
wicklung in diesem Raum.
Großropperhausen ist vor allem aus
historischen und siedlungsgeschichtli-
chen Gründen hervorzuheben. Der Ort
stand immer in unmittelbarer Abhän-
gigkeit von ortsansässigen Adelsfami-
lien. Er geht auf zwei ehemals selbstän-
dige Dörfer zurück, die im Laufe der
Zeit zu Großropperhausen zusammen-
wuchsen.
Obergrenzebach besitzt eines der reiz-
vollsten Ortsbilder der Großgemeinde
mit einer erlebnisreichen Ortsstruktur,
die deutlich die Phasen der Ortsent-
wicklung erlebbar macht sowie einem
hervorragenden Bestand an handwerk-
lich qualitätvollen Fachwerkhöfen des
18. und 19. Jh.
Der Ortsteil Frielendorf ist demgegen-
über mehr städtisch geprägt, besonders
im Bereich der Hauptstraße, an der sich
die Fachwerkbauten des späten 18. und
19. Jh. in qualitätvoller und repräsenta-
tiver Ausführung reihen. Infolge des seit
dem 19. Jh. bestehenden Bergwerksbe-
triebes besitzt der Ort auch gründerzeit-
liche Architektur.
Verna, Allendorf und Leimsfeld sind
kleinere Bauerndörfer, die vor allem
durch die Fülle an bäuerlichen Kultur-
denkmalen und die erhaltene histori-
sche Ortsstruktur hervorzuheben sind.
Die anderen kleinen Ortsteile besitzen
zwar noch vereinzelt historisch wertvol-
le Bausubstanz, die meisten sind jedoch
durch unsachgemäße Umbauten an den
historischen Gebäuden und Verände-
rungen in der Ortsstruktur soweit beein-
trächtigt, daß sie keine Gesamtanlagen
im Sinne des Denkmalschutzgesetzes
mehr darstellen. Die im Sinne von § 18
HDSchG erhaltenswerten Gesamtanla-
gen sind als rote Flächen gekennzeich-
net. Pfeile kennzeichnen die denkmal-
pflegerisch wichtigsten Ortsansichten.

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