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Krumm, Carolin [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 13,2): Region Hannover: nördlicher und östlicher Teil; mit den Städten Burgdorf, Garbsen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt a. Rbge., Sehnde, Wunstorf und den Gemeinden Burgwedel, Isernhagen, Uetze und Wedemark — Hameln, 2005

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https://doi.org/10.11588/diglit.44258#0157
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Burgdorf, Friedhofsanlage auf der Bahnhofstraße, Blick von Osten


des ersten quellenkundlich fassbaren Judens
Burgdorfs starb. Es wurde „an einem abseits
gelegenen Orth jedoch in aller Stille bestattet“,
wobei man jegliche jüdische Zeremonien bei
der Bestattung untersagte - ein Hinweis,
warum für diese älteste Bestattung bauliche
Hinweise fehlen. Der moorig-sumpfige Platz
durfte weder erhöht noch bebaut werden - nur
ein umlaufender Graben und ein abgrenzender
Holzzaun wurden angeordnet. Erst seit 1881
(Inschrift Pforte) umzieht eine flache Backstein-
mauer den vorderen Abschnitt des mittlerweile
von mächtigen Kastanien überschatteten Be-
stattungsplatzes, auf dem zwischen 1750 und
1936 130 Personen ihre letzte Ruhe fanden.
Neben etlichen beschrifteten Rundbogenstelen
und einigen Obelisken berichten auch wenige
Grottenmaie von Kindergräbern von den
Schicksalen der Verstorbenen. Kein Wunder
also, dass man 1909 den zweiten städtischen
Friedhof Burgdorfs unmittelbar gegenüber
eröffnete, den sog. Neuen Friedhof (Nr. 84-89),
der noch im gleichen Jahr eine eigene Kapelle
in Ziegelbauweise erhielt.

Burgdorf, Jüdischer Friedhof an der Uetzer Straße


Burgdorf, Kapelle des Neuen Friedhofes an der Uetzer Straße (1909)


Das allseitig holzverkleidete, 1905 von Wilhelm
Freers errichtete Fachwerkwohnhaus Nr. 10
folgt dem bekannten Burgdorfer Typus der ein-
geschossigen, traufständigen Bauten mit
Zwerchhaus und Drempelgeschoss, das be-
reits mehrfach als charakteristisch für Burgdorf
herausgestellt werden konnte.
Wenige Meter südlich erhebt sich auf der
gegenüberliegenden Straßenseite ein Bauwerk
mit dem Namen „Der Reitende Förster“ (Im-
menser Str. 3), das der Wohnsitz eines fahren-
den, herzoglichen Försters gewesen sein soll.
Das zweigeschossige, stockwerkweise vorkra-
gende Gebäude entstammt der Zeit um 1680,
für die das Giebeldreieck rhythmisierenden
Fußwinkelhölzer als charakteristisch hervorzu-
heben sind. Der Wohnsitz, vielleicht schon
ursprünglich nur Wohnteil eines Wohnwirt-
schaftsgebäudes, erhielt später einen lang
gestreckten Wirtschaftstrakt vorgelegt.
Folgt man der nördlich abzweigenden Braun-
schweiger Straße stadteinwärts, so führt der
Weg vorbei an einer Folge traufständiger
Fachwerkbauten mit breit lagernden Zwerch-
häusern, unter denen das Wohnhaus Nr. 11
aufgrund seiner Zweigeschossigkeit als Sicht-
dominante, die gesamte Hofstelle als einziger
Beleg einer großzügig erhaltenen Hofanlage
innerhalb der städtischen Grenzen Burgdorfs
einzustufen ist. Nachdem die Straßenfassade
des nach 1809 entstandenen Gebäudes mit
eingeschossigem Anbau um 1925/30 verklei-
det worden ist, tritt die typische Konstruktion
des frühen 19.Jh. nur noch hofseitig in Er-
scheinung.
Als eine bauliche Besonderheit Burgdorfs sei
schließlich der sog. Starenhof am Föhrenkamp
(Nr. 14/16/18) genannt, obgleich er in seinen
Baulichkeiten dem bekannten Schema folgt.
Die L-förmig zueinander stehenden Hauptbau-
ten in Fachwerk- und Ziegelbauweise wurden
jeweils eingeschossig, traufständig mit Zwerch-
hausaufbau konzipiert (1890). Ungewöhnlich
bleiben jedoch die ca. 500 angefertigten und an

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