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Krumm, Carolin [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 13,2): Region Hannover: nördlicher und östlicher Teil; mit den Städten Burgdorf, Garbsen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt a. Rbge., Sehnde, Wunstorf und den Gemeinden Burgwedel, Isernhagen, Uetze und Wedemark — Hameln, 2005

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44258#0480
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Gemeinde Wedemark, Topographische Karte von Westfalen, Ml : 100 000 (Ausschnitt), erstellt um 1800 von Generalmajor v. Lecoq (Landesvermessung und Geo-
basisinformation Niedersachsen)


GEMEINDE WEDEMARK
WEDEMARK/ABBENSEN

Abbensen, im Westen der Wedemark und an
der Grenze zur Neustädter Region gelegen, ist
seit 1287 („Abbenhusen”) in den Quellen belegt
(1352: Abbensen). Viele ungestörte Zeugen sei-
ner Vergangenheit haben sich im einstigen
Haufendorf jedoch nicht erhalten - zu stark hat
seine Beliebtheit als Wohnort Verdichtungen
und Überprägungen eingefordert. Deutlichstes
Zeichen dieses intensiven Ausbaus ist die lang
gestreckte Wohnsiedlung am Mühlenberg bzw.
an der auf Helstorf zuführenden Landesstraße L
383, die fast ohne Übergang in Helstorfer
Ortsgebiet eingreift.
Das landschaftliche Umfeld des über dem
Jürsebach in leicht erhöhter Lage gelegenen
Ortes prägen die eiszeitlich aufgestauchten
Brelinger Berge im Westen, das teilweise unter
Naturschutz gestellte Helstorfer Moor im süd-
westlichen Dreieck Negenborn-Abbensen-
Scharrel und das zwischenzeitlich ackerbaulich
genutzte einstige Moor in der nördlich angren-
zenden Großen-Beeke-Niederung.
Vermutlich wird die Kernsiedlung Abbensens im
Umfeld des fünfeckigen Straßenberings zu su-
chen sein, dessen südlichen Rand bis 1913

eine Fachwerkkapelle (1665 erbaut) markierte.
Nachdem ihr Ende wegen Baufälligkeit abzuse-
hen war, wurde „1912” (Jahreszahl auf Zu-
gangstür mit seitlichen Weinlaubreliefs) die
überkommene Backsteinkapelle an der Alten
Zollstraße im Osten Abbensens errichtet, wo
sich seit 1909 bereits die Dorfschule befand.
Das kleine Gotteshaus unter Satteldach (Alte
Zollstr.) beleben durch Sprossen unterteilte
Rundbogenfenster und ein hoch aufragender
Dachreiter, dessen Spitzhelm schon aus einiger
Entfernung von der Kapelle kündet. Im Innern
birgt es einige vom Vorgängerbau übernomme-
ne Ausstattungsstücke, so eine gotische Taufe,
eine polygonale Kanzel des Jahres 1698 und
einen spätgotischen Flügelaltar aus der Mitte
des 15.Jh.
Den von einer Kastanie überschatteten Kirch-
hof, einen Rasengarten, umzieht eine flache Zie-
gelmauer, die im Norden ein Ehrenmal zur Er-
innerung der in beiden Weltkriegen Gefallenen,
ein Felsenmai mit eiserner Tafelauflage, begrenzt.
Die benachbarte Dorfschule (Nr. 13), in gängi-
ger Form als Ziegelbau auf winkelförmiger
Grundfläche errichtet, beherbergte neben der
Schulstube auch eine Lehrerwohnung und
einen zugehörigen Wirtschaftstrakt. Das durch
ausschmückende Fachwerkflächen (Giebel,

Zwerchhaus, Drempel) belebte kommunale
Gebäude wurde 1991 instand gesetzt, als man
es zum Wohnhaus umgestaltete. Deutlichstes
Zeichen seiner ehemaligen Nutzung sind die
schlanken hohen Stichbogenfenster in den
Giebeln, die den gegen Ende des 19.Jh. erstar-
kenden Forderungen nach hellen, gut belüfte-
ten Schulräumen entgegenkamen.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite
zeichnet sich hinter dichtem Koniferenbewuchs
die Fassade eines dekorativen Ziegelgebäudes
ab (Nr. 32), das die um 1900 beliebte Bauform
des quer zur Firstlinie des Wirtschaftstraktes
platzierten Wohnteiles dokumentiert (um
1905/10). In seiner Bausprache lehnt sich der
Wohnteil an die Stilistik reiner Wohnbauten an,
die - als städtischer Bautypus entstanden -
repräsentative Werte mit funktionalen Aspekten
verbanden: Eine architektonische Betonung der
Mittelachse (hier: Zwerchhaus mit Zierfachwerk,
loggiaartig zurückgelegener Zugang hinter drei
Rundbögen) ist diesen traufständigen Bauten
daher ebenso zu Eigen, wie ein vorgelagerter
Vorgarten als Abgrenzung zur Straße und eine
reiche Durchfensterung der Wohn- (Erdge-
schoss) und Schlafetage (erstes Dachge-
schoss). Als ein typisches Detail dieser Form gilt
darüber hinaus die Weiterführung der Architek-
turgliederungen bis zur Giebelseite des seitlich
vorspringenden Wirtschaftstraktes.

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