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Lufen, Peter Ferdinand [Bearb.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 5,3): Landkreis Göttingen, Teil 2: Altkreis Duderstadt mit den Gemeinden Friedland und Gleichen und den Samtgemeinden Gieboldehausen und Radolfshausen — Hameln: Verlag CW Niemeyer, 1997

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https://doi.org/10.11588/diglit.44173#0013
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Einführung

Die Denkmaltopographie des Landkreises Göttingen ist eine denkmalkundliche Be-
schreibung der geschichtlich, künstlerisch, wissenschaftlich oder städtebaulich bedeut-
samen Bauten und Gebäudegruppen vor dem topographischen und entwicklungsge-
schichtlichen Hintergrund eines Ortes bzw. einer Stadt.
Um den vielgestaltigen Denkmalbestand des Landkreises seiner Bedeutung entspre-
chend zu würdigen, drängte sich eine Unterteilung des großflächigen Göttinger Kreisge-
bietes auf, die sich im wesentlichen an die bereits Ende des 19.Jh. vorgegebenen Alt-
kreisgrenzen (Altkreis Münden, Altkreis Göttingen, Altkreis Duderstadt) orientierte. Um
den umfangreichen Stoff in seiner Komplexität zu bewältigen, bedient sich die Darstel-
lung eines synthetischen Ansatzes, der trotz grundsätzlich topographischen Vorgehens
den Denkmalbestand zugleich doch in den Rahmen der historischen Entwicklung eines
engeren Bereichs stellt. Dabei wird vom topographischen Ansatz vielfach zugunsten ei-
ner sinnfälligen geschichtlichen, respektive baugeschichtlichen Abfolge in der Beschrei-
bung abgegangen, die die Objekte nach ihren ortsgeschichtlichen, allgemein entwick-
lungsgeschichtlichen oder phänomenologischen Zusammenhang behandelt. Geschicht-
liche oder städtebauliche Sachverhalte, die durch inzwischen abgegangene Denkmale
oder nicht als Baudenkmale eingestufte bauliche Anlagen repräsentiert werden, haben
nur insoweit Eingang in die Darstellung gefunden, als sie zum Verständnis der allgemei-
nen Orts- und Stadtentwicklung bzw. der vorgesteliten Baudenkmale beitragen. Um die
Aussagekraft der ausgewiesenen Baudenkmale zu steigern, sind die Objekte, im Ver-
gleich zum 1. Landkreisband, großformatiger abgebildet.
Einem einleitenden, nach Gattungen getrennten baugeschichtlichen Überblick folgt ein dif-
ferenzierter Kartenteil, der dem Benutzer die Lokalisierung der beschriebenen Bauten er-
möglicht. Es schließen sich in alphabetischer Reihenfolge, nach Gemeinden geordnet, die
Ortsbeschreibungen an. Hier werden die Kulturdenkmale behandelt und ihrer Bedeutung
entsprechend einzeln oder im größeren Zusammenhang unterschiedlich ausführlich be-
sprochen. Den Schluß bildet ein ausführliches Straßen-, Gebäude- und Architekten reg ister.
Aus gestalterischen Gründen konnten Text und inhaltlich zugehörige Abbildungen nicht im-
mer auf einer Seite bzw. Doppelseite angeordnet werden. Von einer vollständigen fotografi-
schen Dokumentation des Denkmalbestandes wurde abgesehen und statt dessen das
Gewicht mehr auf die Vorstellung der besonders beispielhaften oder auch herausragenden
Baudenkmale gelegt. Denkmalgruppen sind in der Regel nur durch eine Gesamtansicht
oder wenige gruppenkonstituierende Bauten fotografisch vertreten. Das Zusammenwirken
von Fotodokumentation, Text und Kartenwerk ermöglicht einen fundierten Überblick über
den vergleichsweise reichen und qualitätvollen Denkmalbestand des Landkreises.
Neben einer Übersichtskarte 1:200.000 mit der Hervorhebung des erweiterten Altkreises
Duderstadt und der Markierung der Kartenschnitte sowie den folgenden sechs Gebiets-
karten 1:50.000, in denen eine die gesamte Fläche des Kreises abdeckende Kartierung
der Baudenkmale und denkmalpflegerischen Interessenbereiche erreicht wird, sind ins-
gesamt 26 für den Landkreis charakteristische Ortskarten 1:10.000 bzw. 1:5.000 darge-
stellt. In das Kartenwerk eingetragen sind Einzeldenkmale, Gruppen baulicher Anlagen,
denkmalwerte Grünanlagen und Gewässer sowie der denkmalpflegerische Interessenbe-
reich. Der Gleichwertigkeit, die das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz dem Einzel-
denkmal und der Gruppe baulicher Anlagen zumißt, entspricht die einheitliche rote Farb-
gebung. Während das Einzeldenkmal (gern. § 3 (2) NDSchG) grundrißscharf eingetragen
ist, sind Gruppen baulicher Anlagen (gern. § 3 (3) NDSchG) parzellenbezogen angege-
ben. „Sprechende“ Farben unterscheiden denkmalwerte Grünanlagen (grün) und Gewäs-
ser (blau). Ein Gitternetz soll in Verbindung mit dem angefügten Register das Auffinden
der Baudenkmale erleichtern. Ihre Würdigung und Darstellung in der Denkmaltopogra-
phie gibt die Einschätzung der Denkmalfachbehörde wieder.
Schwach rot angelegte Flächen kennzeichnen denkmalpflegerische Interessenbereiche.
Darunter sind z.B. historische Ortskerne oder wichtige Ortserweiterungen zu verstehen,
an deren Strukturen (Straßen, Parzellen, Bausubstanz u.ä.) Ortsgeschichte und -ent-
wicklung bis in die Gegenwart ablesbar werden, obwohl die vorhandenen baulichen An-
lagen selbst nicht oder nur zum Teil als Baudenkmale im Sinne des NDSchG gelten
können. Um der besonderen Situation solcher Bereiche Rechnung zu tragen, sollten
deshalb denkmalpflegerische Begleitmaßnahmen erwogen werden, die der Initiative der
Gemeinden anheim gegeben sind. Hierzu zählen Gestaltungssatzungen und besondere
Festlegungen in Bebauungsplänen.

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