Hinterstraße 77, von 1734, Gebälk- und Brüstungszone
wandhohe K-Streben in den Eckgefachen der
Oberstöcke.
Ein straßenbildwirksames Merkzeichen setzt auf
der Hinterstraße auch der gut erhaltene neun-
gebindige Traufenbau Nr. 77. Gegliedert wird
die Fassade des 1734 errichteten Baues durch
kurze, paarweise gesetzte Fußstreben, durch
das markante Hängezapfen-Motiv und durch
schlichte senkrechte Stiele, die in ihrer Gesamt-
heit einen dezenten, ruhigen Fassadenaufbau
bewirken. Als Besonderheit zeigt das Bürger-
haus in der Mittelachse des Oberstocks die
vollplastische Holzskulptur des Hl. Joseph mit
Kind.
Nicht minder bemerkenswert sind die Bauten
Hinterstraße 35 und 37, die sich an die traditio-
nelle Fassadengliederung jener Zeit anlehnen.
Auch der siebenachsige, traufständig ausge-
richtete Bau Steinstraße 21, dessen Erdge-
schoßzone durch spätere Baumaßnahmen ver-
ändert wurde, ist dieser Gruppe zuzurechnen.
Abgefangen wird sein schlichtes, ausladendes
Satteldach durch profilierte Knaggen. Ein durch
Tauwerk begrenztes Inschriftband mit der Da-
tierung 1709 sowie beschlagwerkartige Flach-
schnitzereien und Balkenköpfe mit Akanthus-
Jüdenstraße 21, um 1750
blättern schmücken den Fachwerkbau. Die
heutige Erscheinung des Bürgerhauses We-
stertorstraße 38 ist das Ergebnis einer Fach-
werkfreilegung der Fassade, die bislang mit
schlichten Blechplatten behängt war. Zum Vor-
schein kam ein dreigeschossiger, neungebindi-
ger Traufenbau, der durch seine Formenfülle
besticht, die in der Tradition Duderstädter Bür-
gerhäuser jener Zeit steht: M-förmig gesetzte
Streben, Rautenmotive, Andreaskreuze, kurze
Zierstiele und Hängezapfen füllen die Brü-
stungszonen der Oberstöcke aus, die von profi-
lierten Volutenknaggen abgefangen werden.
Eine klare Gegenströmung zu den überladen
wirkenden Schmuckfassaden läßt sich noch im
1. Drittel des 18.Jh. konstatieren - Fassaden,
die aufgrund ihres ruhigen, strengen Aufbaues
und ihrer bewußten Reduktion der Schmuck-
und Zierformen charakteristische Punkte im
Straßenbild setzen. Der Gruppe zuzurechnen
sind die Bürgerhäuser: Hinterstraße 1, 3 von
1722, 5, 20, der „Pöhlder Hof“ (Amtsgericht)
Hinterstraße 33 von 1727, das Henkel’sche
Haus Hinterstraße 81 von 1742 und Nr. 51 so-
wie Bei der Oberkirche 1/2 von 1727, Nr. 3
von 1767, Jüdenstraße 21, 29 und Steintor-
straße 13 von 1780.
In paradigmatischer Weise zeigt der Pöhlder
Hof Hinterstraße 33 von 1729 die veränderten
Gestaltungsprinzipien. Der stattliche langge-
streckte, dreigeschossige Traufenbau, der auf
niedrigem Sandsteinquadersockel ruht, schließt
mit einem schlichten Satteldach ab. Seine bei-
den Oberstöcke kragen in Balkenstärke vor.
Den Charakter der Fassade bestimmen die ty-
pischen M-Figurationen der Fußbänder, die mit
kurzen, geraden Stielen alternieren und die dicht
gestellten, durch Riegel verbundenen Doppel-
ständer, die insgesamt gesehen einen strengen
Aufbau bewirken. Schmucklos sind auch die
Füllhölzer der Vorkragung. Zur Wirkung des
Baues trägt auch die leichte Abknickung der
Bauflucht bei, die den Baukörper in zwei unter-
schiedlich große Abschnitte unterteilt. Der seit
174