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XX Späthellenistische Wandmalereien
Die Wandmalereien aus Befunden vor der ersten kaiserzeitlichen Bauphase des H 2 in der WE 7 beschrän-
ken sich auf zwei Fundkomplexe und drei Räume mit in situ befindlichen Wandmalereiflächen, die aufgrund
des Baubefundes zur späthellenistischen Bauphase gehören. Die Wandmalereifragmente stammen aus zwei
archäologischen Nachuntersuchungen, die unterhalb von kaiserzeitlichen Böden durchgeflihrt wurden1; sie
werden auf Grundlage der fotografischen Dokumentation klassifiziert2. Die weißgrundigen in situ erhal-
tenen Malereiflächen erweitern das Repertoire bisher bekannter späthellenistischer Dekore aus Ephesos
ebenso wie die wenigen, kleinflächigen Fragmente aus den Sondagen3.
1 WANDDEKORATIONEN IN SITU
Die in situ befindlichen späthellenistischen Wanddekorationen sind weißgrundige Putzflächen, die durch
den Baubefund vor der Bauphase I in späthellenistisch-augusteischer Zeit anzusetzen sind. An der S-Mauer
von Raum 38aS befindet sich über die gesamte Raumlänge ein bis zu 48 cm hoch erhaltener Rest von wei-
ßem, undekoriertem Wandputz (Taf. 140 Abb. 2; 141 Abb. 5; 142 Abb. 7; 143 Abb. 8), dessen Oberfläche
nach der Glättung im Gegensatz zum Feinputz in Raum 37 relativ rau blieb. Da der erhaltene weiße Putz
in etwa 20-40 cm über den Balkenlöchem liegt, die wohl zu einer Bodenkonstruktion gehörten, dürfte
es sich um den Rest einer unbemalten Sockelzone handeln, die gleichzeitig mit der Aufschüttung des
Bodenniveaus um die Mitte des 1. Jhs. v. Chr. entstand4. Der ursprünglich größere Raum5 war demnach in
der Sockelzone sicher undekoriert weiß belassen. Es gibt keine Informationen zum weiteren Wandaufbau.
Monochrome undekorierte Wände gehören in Delos zu den häufigsten >Wanddekoren<, sie sind dort typisch
für Serviceräume, finden sich aber auch im restlichen Haus6. Der weiße Verputz blieb bis zur Bauphase I
sichtbar und wurde dann von einer über 1 m hohen Einschüttung verdeckt7. Es handelt sich in Raum 38aS
und 32c in der hellenistischen Bauphase um eine sehr einfache Möglichkeit der Raumausstattung. Sie zeigt
den relativ geringen Stellenwert des Raumes im Baugefüge dieser Phase.
In Raum 37 befinden sich in der SO-Ecke fünf Malschichten in situ übereinander (Taf. 34 Abb. 46-48;
35 Abb. 49-51; 36 Abb. 52)8. Zumindest die unterste dürfte zur Erbauungszeit des Mauerwerks gehören,

1 Zu diesen Sondagen s. Ployer, Kap. XI.
2 Der Verf. war es nicht möglich die Fragmente aus der Sondage in Raum 32e persönlich vor Ort zu bearbeiten, sodass Text und
Katalog anhand von Fotos verfasst wurden. Für die exzellenten Fotos der Fragmente danke ich Niki Gail (Wien). Die Fragmente
aus den Sondagen in Raum 32c wurden 2006 auf Anfrage von Asuman Lätzer gesichtet und fotografiert; aber aufgrund der
geringen Quantitäten und Fragmentgrößen nicht in den Katalog aufgenommen, sondern nur im Text beschrieben und klassifi-
ziert: vgl. Lätzer, Fundkomplex, 159. Auf die Angaben von Putzstärken und -Charakteristika sowie von Oberflächenqualitäten
(Politur, Erhaltungszustand usw.) muss bei den lediglich aufgrund von Fotos bearbeiteten Stücken verzichtet werden. Zur gene-
rellen Bedeutung des Putzaufbaus zur Unterscheidung von späthellenistischen, kaiserzeitlichen Fragmenten und solchen zweiten
Stils bzw. mittelkaiserzeitlicher Wandmalereien: Vgl. Tober, WE 6, Wandmalereien, Kap. XX. 1; Tober, WE 6, Wandmalereien,
Kap. XX.5. Aus oben genanntem Grund muss auch auf die Angabe von der Höhe bzw. Tiefe von Absätzen verzichtet werden.
Wenn eine Einschätzung dazu möglich ist, wird auf Vergleiche verwiesen.
3 Tober, Überblick; Tober, WE 6, Wandmalereien, Kap. XX; Tober, Stuckfragmente; Tober, Wandmalerei.
4 Das Bodenniveau ist in Form von Balkenlöchem und Auflagern für eine Holzkonstruktion erhalten: Ployer, Kap. XI. 1.
5 Der Wandputz gehört zu einem Raum, der sich ursprünglich über die Fläche von 38aS und 32c erstreckte: Ployer, Kap. XI. 1;
Rathmayr, Kap. IV. 1-2.
6 »Pseudotypologie« Typ 1: Al ABE, Interieurs, 195.
7 Oberhalb des weißen Verputzes der hellenistischen Phase folgen an der S-Wand kaiserzeitliche Malschichten mit Bezug zum
neuen Gehniveau: Rathmayr, Kap. IV.2.2; Zimmermann, Kap. VII.
8 Rathmayr, Kap. IV. 1; Ployer, Kap. XI.4; Zimmermann, Kap. VII.
 
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