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Die Gartenkunst — 29.1916

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Heicke, C.: Arbeiten von Christian Roselius, Bremen
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https://doi.org/10.11588/diglit.20814#0099

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Ansicht aus dem Staudengarten auf dem Landgute Leuchtenburg.

Besitzer: Carl Albrecht. Gartenarchitekt: Christian Roselius, Bremen.

wüßt und erfolgreich sich abmühenden Beruf aussetzung für künftige Erfolge der Deutschen

großes Unrecht, und es kann dagegen nicht ent- Gesellschaft für Gartenkunst.

schieden genug Stellung genommen werden. Dazu werden mit Beispielen belegte Bespre-

An diesem Sachverhalt ändert es auch nichts, chungen der Schaffensweise einzelner Berufs-
wenn der Gartenkünstler von führenden Bau- genossen dienen. Wir werden uns dabei nicht
meistern in gelegentlichen Begrüßungsreden auf die freischaffenden Gartenarchitekten be-
als gleichberechtigter und fähiger Mitarbeiter schränken, sondern auch gelegentlich die Arbeiten
angesprochen wird; im täglichen Leben mutet beamteter Berufsgenossen in den Kreis der Be-
man ihm noch recht oft zu, die Gedanken des sprechungen einbeziehen. Indessen liegen bei
Baumeisters auszuführen, ohne ihm geistigen den letzteren die Verhältnisse im allgemeinen
Anteil am Werk einzuräumen. Freilich sind viele günstiger. Man kann sich von ihrem Schaffen
Gartenfachleute selbst schuld, wenn sie mehr und ihren Erfolgen leicht ein Bild machen, da
und mehr in die Abhängigkeit des Baumeisters die meisten von ihnen Leiter des Gartenwesens
und selbst des Bauunternehmers geraten. Sieht größerer und kleinerer Städte sind und ihre
man doch oft genug, wie sie die Wartezimmer Arbeiten, räumlich auf ziemlich eng begrenztem
führender Baugeschäfte förmlich belagern, um Gebiete liegend, dem allgemeinen Urteil offen
einander Aufträge abzujagen. zugänglich sind.

Dagegen habe ich gefunden, daß Berufsge- Anders beim freischaffenden Gartenarchi-
nossen, denen diese beschämende Rolle wider- tekten; die meisten seiner Arbeiten sind in der
strebt und die gestützt auf ihre Leistungen eine Regel über ein größeres Gebiet verstreut und
aufrechte Haltung bewahren, bald auch von den nur mit Erlaubnis der Besitzer zugänglich. Dazu
Vertretern des Baufaches anerkannt und als kommt, daß der frei schaffende Gartenkünstler
Mitarbeiter zu gemeinsamer Tätigkeit herange- zuweilen nur den Entwurf liefert und die Aus-
zogen werden. führung der Anlage überwacht, auf ihre spätere

Daß sich solche Würdigung mehr und mehr Entwickelung aber keinen Einfluß hat; es ist

auf die Gesamtheit der Gartengestalter erstrecke, deshalb oft schwierig, seine Arbeiten ausreichend

muß nachdrücklich angestrebt werden, nicht zum und richtig zu bewerten.

Nutzen Einzelner, sondern als wesentliche Vor- Daraus ergibt sich, daß es Aufgabe einer

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