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Göbel, Heinrich; Göbel, Heinrich [Hrsg.]
Wandteppiche (II. Teil, Band 1): Die romanischen Länder: Die Wandteppiche und ihre Manufakturen in Frankreich, Italien, Spanien und Portugal — Leipzig, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.16360#0509
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Madrid

Direktion, unter seiner Leitung entsteht die Mehrzahl der Goyateppiche. Der Be-
trieb flaut zu Ende des 18. Jahrhunderts stark ab; Livinio Stuijk richtet unter dem
30. April 1799 an den König das Ersuchen, das Unternehmen durch Aufnahme der
Fußteppicherzeugung in orientalischer Knüpftechnik — mit entsprechendem staat
liehen Zuschuß — auf einen finanziell günstigeren Grund zu stellen und die Leitung
dieses Zweigateliers seinem Neffen Juan-Bautista Stuijk zu übertragen. Die Eingabe
bleibt ohne Antwort; der Direktor von Santa Barbara wird am 16. Januar 1800
von neuem vorstellig und verweist ausdrücklich auf die unzureichende Beschäfti-
gung seiner Wirker, die ihre Familien kaum durchhalten können. Der erhoffte Er-
folg kehrt sich in das Gegenteil. Der klägliche Zustand der Staatsfinanzen verlangt
gebieterisch die Einstellung aller nicht unbedingt erforderlichen Ausgaben. Die Tätig-
keit der Manufaktur sinkt in den Jahren von 1800 bis 1808 auf die Mindestleistung
herab; sie beschränkt sich im wesentlichen auf die Wiederholung der Goyakartons.
Der Krieg mit Frankreich setzt ein. 1808 wandeln sich die Werkstättenräume zur
französischen Kaserne, erst 1815 wird mit der Rückkehr der Bourbonen der Betrieb
wieder aufgenommen; die Erzeugung gewirkter Fußteppiche — die Fabrikation, die
schon im 18. Säkulum bestand, liegt außerhalb des Rahmens unserer Besprechung —
tritt stark in den Vordergrund, die Bildwirkerei wird allzu nebensächlich behandelt (75).
Die Unruhen nach dem Tode Ferdinands VII. geben der Manufaktur, die immer noch
unter den Stuijk arbeitet, den Rest; das Unternehmen sinkt zur Reparaturwerkstatt
herab, die sowohl staatliche als auch private Instandsetzungsarbeiten übernimmt. Die
Goya'schen Kopien des „Tanzes" und der „Hochzeit", die 1832 als Geschenk der
Königin Isabella König Leopold I. von Belgien überreicht werden, und verschiedene
kleinere Neuarbeiten zählen zu den Ausnahmen. Die weiteren Einzelheiten, die neuen
vertraglichen Abmachungen, die der Bildteppicherzeugung aus der zweiten Hälfte des
19. Jahrhunderts und der Jetztzeit zugrunde liegen, finden in dem Teile, der sich mit
den modernen Manufakturen befaßt, eingehendere Erörterung.

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