ySo Statistische Schrift, v. Hassei,Hock,Crome,Btsinger.
und 5. hätte erinnert werden sollen, dass die Summen im 20 6.
Fuss ausgedrückt sind, und die Numern und Buchstaben auf S.
5. könnten auf die Meinung führen, als trüge das Bergregal, der
Zoll u. s. w. in den nicht genannten Landcstheilen nichts ein.
Das Grundsteuerpatent ist nicht von 1818, sondern von 181J,
und unter den directen Steuern ist die Glassensteuer ganz, über-
gegangen, während doch der Verf. aus dem S. 2. citirten noz;
AVe/ne?' ausführliche Nachricht darüber hätte erholen können.
Wie ist es aber vollends möglich, auf 2 Seiten von der ehmal.
Wiener Stadtbank zu handeln, und doch der 1811 und i8i5
ergriffenen Maassregeln nur im Vorbeigehen, der Nationalbank
aber gar nicht zu gedenken ? — Von EVen/sen ist nichts als das
aus den öifentl. Blättern bekannte Budget sür 1821 aufgeführt,
und S. i3. und 14. eme Reihe von Büchern, deren keines be-
nutzt zu seyn scheint, und unter denen in dem AYercA/Nschcn
Werke gar keine Ausbeute für die Statistik zu linden ist. —
Ueber ArAerzt bietet der S. 28. — 53. abgedruckte Bericht des
Finanzministers eine vorzüglich gute Belehrung, ebenso in An-
sehung die S. y3.— it8 abgedruckten Actenstii-
cke; wenn die Oelfentlichkeit in der Staatsverwaltung auch kei-
nen anderen Nutzen hätte, so wäre ihr Einiluss auf den Staats-
haushalt schon hinreichend, sie zum Bediirfniss zu machen. Eine
Sammlung solcher amtlicher Darstellungen aus den sämmtlichen
ständischen Verhandlungen, die wegen ihres grossen Umfanges
von dem Geschäftsmann nicht leicht gebraucht werden können,
würde viel Gutes stiften; möchten wir indess einmal eine wahre
Finanzstatistik erhalten, die uns so willkommen seyn würde, und
xu der auch das nützliche Werk von Go/rnvz (sy^stem of linance,
Lond. 1822) nur noch die Bausteine enthält!
Nr. 5. ist an guten Nachrichten reich, und dem hochbe-
jahrten, thätigen Verf. mag einige Weitschweifigkeit, einiges Ab-
gehen von dem Gegenstände in Nebendinge wohl naebgesehen
werden. Aber die Anlage und die Ausführung haben zu we-
sentliche Mängel, als dals das Buch als Muster einer guten Spe-
cialstatistik gerühmt werden könnte, zumal da wir in Deutsch-
land weit gelungenere Arbeiten dieser Art, z. E. die von Ase/n-
7?:d;g*e7* über Würtemberg, besitzen. Die Einleitung, die nur
geschichtlich sevn sollte, nimmt vieles mit auf, was erst im 2.
Bande, der die Staatsverfassung und Verwaltung begreifen wird,
seine angemessene Stelle gefunden hätte. Die eigentlich statisti-
sche Abhandlung sagt vom Lande im Ganzen fast gar nichts,
sondern nach einigen Erörterungen beginnt sogleich die abge-
sonderte Beschreibung der 3 Provinzen Starkenburg, Oberhessen
und Rheinhessen, wodurch der Vortrag auf eine unangenehme
Weise zerstückt und mancher wichtige umfassende Gesichtspunct
und 5. hätte erinnert werden sollen, dass die Summen im 20 6.
Fuss ausgedrückt sind, und die Numern und Buchstaben auf S.
5. könnten auf die Meinung führen, als trüge das Bergregal, der
Zoll u. s. w. in den nicht genannten Landcstheilen nichts ein.
Das Grundsteuerpatent ist nicht von 1818, sondern von 181J,
und unter den directen Steuern ist die Glassensteuer ganz, über-
gegangen, während doch der Verf. aus dem S. 2. citirten noz;
AVe/ne?' ausführliche Nachricht darüber hätte erholen können.
Wie ist es aber vollends möglich, auf 2 Seiten von der ehmal.
Wiener Stadtbank zu handeln, und doch der 1811 und i8i5
ergriffenen Maassregeln nur im Vorbeigehen, der Nationalbank
aber gar nicht zu gedenken ? — Von EVen/sen ist nichts als das
aus den öifentl. Blättern bekannte Budget sür 1821 aufgeführt,
und S. i3. und 14. eme Reihe von Büchern, deren keines be-
nutzt zu seyn scheint, und unter denen in dem AYercA/Nschcn
Werke gar keine Ausbeute für die Statistik zu linden ist. —
Ueber ArAerzt bietet der S. 28. — 53. abgedruckte Bericht des
Finanzministers eine vorzüglich gute Belehrung, ebenso in An-
sehung die S. y3.— it8 abgedruckten Actenstii-
cke; wenn die Oelfentlichkeit in der Staatsverwaltung auch kei-
nen anderen Nutzen hätte, so wäre ihr Einiluss auf den Staats-
haushalt schon hinreichend, sie zum Bediirfniss zu machen. Eine
Sammlung solcher amtlicher Darstellungen aus den sämmtlichen
ständischen Verhandlungen, die wegen ihres grossen Umfanges
von dem Geschäftsmann nicht leicht gebraucht werden können,
würde viel Gutes stiften; möchten wir indess einmal eine wahre
Finanzstatistik erhalten, die uns so willkommen seyn würde, und
xu der auch das nützliche Werk von Go/rnvz (sy^stem of linance,
Lond. 1822) nur noch die Bausteine enthält!
Nr. 5. ist an guten Nachrichten reich, und dem hochbe-
jahrten, thätigen Verf. mag einige Weitschweifigkeit, einiges Ab-
gehen von dem Gegenstände in Nebendinge wohl naebgesehen
werden. Aber die Anlage und die Ausführung haben zu we-
sentliche Mängel, als dals das Buch als Muster einer guten Spe-
cialstatistik gerühmt werden könnte, zumal da wir in Deutsch-
land weit gelungenere Arbeiten dieser Art, z. E. die von Ase/n-
7?:d;g*e7* über Würtemberg, besitzen. Die Einleitung, die nur
geschichtlich sevn sollte, nimmt vieles mit auf, was erst im 2.
Bande, der die Staatsverfassung und Verwaltung begreifen wird,
seine angemessene Stelle gefunden hätte. Die eigentlich statisti-
sche Abhandlung sagt vom Lande im Ganzen fast gar nichts,
sondern nach einigen Erörterungen beginnt sogleich die abge-
sonderte Beschreibung der 3 Provinzen Starkenburg, Oberhessen
und Rheinhessen, wodurch der Vortrag auf eine unangenehme
Weise zerstückt und mancher wichtige umfassende Gesichtspunct