ü Practlsche Theologie.
der fremdartigen Beimischung entfernt halten, oder erst
durch sie den Uebergang zur Religion Anden wollten.
Vielmehr ruht nach ihnen die Sittenlehre , in die Fächer
des Decalogs eingeschoben, und überalll ausgehend von
der Formel: „Wir sollen Gott fürchten und lie-
hen," durchgängig auf dem religiösen Element, und es
ist ihr der Vortritt verstattet, blos in der Ueberzeugung,
dass sie uns, sobald wir zu dem demüthigenden Bewusst-
seyn unsers sittlichen Unvermögens gekommen, am si-
chersten zu Christo, als dem alleinigen Stifter unsers
Heils, leiten werde. So dachten sie sich die Verbindung
zwischen Gesetz und Evangelium. Durch diese Bemer-
kung nun hätte sich der Verf. den Weg gebahnt zu der
Untersuchung, ob und wie viel Wahres an der Ansicht un-
srer Reformatoren sey, ob und wie weit folglich dieselbe
noch jetzt berücksichtigt werden müsse, wenn ein Catechis-
mus das Brädicat eines christlich-protestantischen verdienen
soll. Ref. gesteht aufrichtig , hier eine Lücke gefunden
zu haben, die er um so weniger mit Stillschweigen über-
gehen kann, als es einen Gegenstand betrisft, der nicht
nur Von historischer Wichtigkeit ist, sondern auch —
wenigstens von seinem theologischen Standpunkte aus —
den Kern des Christenthums zu berühren scheint.
Das oben hezeichnete Streben des Verfs. vorzugs-
weise den Verstand zu besriedigen, verbunden mit der
Nichtachtung des Unterschiedes zwischen einem Catechis-
mus und einem zu wissenschaftlichen Zwecken bestimm-
ten Compendium der Dogmatik und Moral, leitet ihn hier-
auf S. 50. folg, auf die Frage, von welchem Brincip man
auszugehen habe, um den Glauben an Gott in einem
christlichen Lehrbuche zu begründen. Mut Recht vertyirst
er in dieser Beziehung das eudämonistische Brincip, des-
sen Unhaltbarkeit er ausführlich nachweisst, will aber da-
für ein anthropologisches geltend machen , was Ref. eben
so wenig billigen kann. Ehe man nämlich an den Artikel
von Gott geht, mit welchem der Catechisinus ohne Zwei-
fel zu eröfsnen ist, soll ein Langes und Breites gespro-
chen werden über des Menschen Natur und Wesen, in-
sonderheit über die Seele und deren Vermögen, als da
sind: Erkenntniss-, Gefühls-und Willensvermögen, dann
wieder bei dem Erkenntnisvermögen über die verschiede-
nen Tliätigkeiten desselben, als Sinnlichkeit, Gedächtniss,
Erinnerungskraft, Einbildungskraft, Verstand und Vernunft.
Verstand aber nennt der Vf. beiläufig S. 57. das Vermögen
der fremdartigen Beimischung entfernt halten, oder erst
durch sie den Uebergang zur Religion Anden wollten.
Vielmehr ruht nach ihnen die Sittenlehre , in die Fächer
des Decalogs eingeschoben, und überalll ausgehend von
der Formel: „Wir sollen Gott fürchten und lie-
hen," durchgängig auf dem religiösen Element, und es
ist ihr der Vortritt verstattet, blos in der Ueberzeugung,
dass sie uns, sobald wir zu dem demüthigenden Bewusst-
seyn unsers sittlichen Unvermögens gekommen, am si-
chersten zu Christo, als dem alleinigen Stifter unsers
Heils, leiten werde. So dachten sie sich die Verbindung
zwischen Gesetz und Evangelium. Durch diese Bemer-
kung nun hätte sich der Verf. den Weg gebahnt zu der
Untersuchung, ob und wie viel Wahres an der Ansicht un-
srer Reformatoren sey, ob und wie weit folglich dieselbe
noch jetzt berücksichtigt werden müsse, wenn ein Catechis-
mus das Brädicat eines christlich-protestantischen verdienen
soll. Ref. gesteht aufrichtig , hier eine Lücke gefunden
zu haben, die er um so weniger mit Stillschweigen über-
gehen kann, als es einen Gegenstand betrisft, der nicht
nur Von historischer Wichtigkeit ist, sondern auch —
wenigstens von seinem theologischen Standpunkte aus —
den Kern des Christenthums zu berühren scheint.
Das oben hezeichnete Streben des Verfs. vorzugs-
weise den Verstand zu besriedigen, verbunden mit der
Nichtachtung des Unterschiedes zwischen einem Catechis-
mus und einem zu wissenschaftlichen Zwecken bestimm-
ten Compendium der Dogmatik und Moral, leitet ihn hier-
auf S. 50. folg, auf die Frage, von welchem Brincip man
auszugehen habe, um den Glauben an Gott in einem
christlichen Lehrbuche zu begründen. Mut Recht vertyirst
er in dieser Beziehung das eudämonistische Brincip, des-
sen Unhaltbarkeit er ausführlich nachweisst, will aber da-
für ein anthropologisches geltend machen , was Ref. eben
so wenig billigen kann. Ehe man nämlich an den Artikel
von Gott geht, mit welchem der Catechisinus ohne Zwei-
fel zu eröfsnen ist, soll ein Langes und Breites gespro-
chen werden über des Menschen Natur und Wesen, in-
sonderheit über die Seele und deren Vermögen, als da
sind: Erkenntniss-, Gefühls-und Willensvermögen, dann
wieder bei dem Erkenntnisvermögen über die verschiede-
nen Tliätigkeiten desselben, als Sinnlichkeit, Gedächtniss,
Erinnerungskraft, Einbildungskraft, Verstand und Vernunft.
Verstand aber nennt der Vf. beiläufig S. 57. das Vermögen