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Vorrede, aus welcher wir Einiges hervorheben und mit unsern Bemer-
kungen begleiten. Cicero’s Hauptstärke, sagt er, bestellt in dem, was er
als Redner und Sachwalter leistete Der Process des Milo ist nicht nur
der eines Einzelnen, sondern1 ha« politische Wichtigkeit, weil er in eine
für die Verfassung Roms kritische Zeit fiel. Dieser Umstand wurde bis-
her nicht genug berücksichtigt. Durch seine Ausgabe glaubt er nun, sey
zu diesem Ziele ein Fortschritt geschehen; und dies glauben wir auch,
ob wir gleich es etwas bedenklich finden, dass er dabei viererlei Arten
von Lesern im Auge hatte; erstlich Gelehrte überhaupt, zweitens Lehrer
insbesondere, dann wieder zweierlei Arten von Schülern, nemlich solche,
welche die Rede für sich, und solche, die sie unter der Leitung eines
Lehrers lesen. Die Vereinigung dieser Zwecke konnte nicht ohne einige
Ungleichheit der Bearbeitung ablaufen. Recht hat der Herausgeber üb-
rigens, wenn er sagt, bei reifem Schülern dürfe man wohl tiefer, als
gewöhnlich, auf den Inhalt, auf den Zusammenhang der ciccronischen
Reden mit der Geschichte und auf ihren juristischen Werth eingehen.
[Das Letztere doch wohl eher in akademischen Vorlesungen]. Dann ler-
nen sie, wodurch Cicero bei seinen Zeitgenossen gross war, und betrach-
teten ihn nicht blos als guten Lateiner. Eine solche Einsicht lasst dann
die Abneigung gegen ihn, die man ihnen heut zu Tage so gerne beizu-
bringen sucht, und. den Dünkel, mit welchem Manche ihr unreifes Ur-
theil über ihn aussprechen, nicht aufkommen. Der Herausgeber hält die
sprachliche Erklärung hoch, der Philolog ist ihm Nichts ohne gediegene
Sprachkenntniss; aber in seiner Ausgabe tritt die sprachliche Erklärung,
die jedoch nichts weniger als leer ausgeht, hinter die sachliche zurück;
er reehnet aber darauf, dass jeder Lehrer mit den nöthigen Mitteln für
die sprachliche Erklärung ausgerüstet sey. Für die Sacherklärung sind
es, nach seiner Erfahrung, die meisten nicht: und diese gibt er. Quinc-
tilian muss nach ihm der stete Begleiter hei der Erklärung der Reden
des Cicero" seyn. Bei dieser Rede sind auch besonders die Scholiasten
von Wichtigkeit. Er beabsichtigt mit seinem Commentar, dem Studi-
renden das Arbeiten zu erleichtern, aber nicht das Denken zu ersparen,
eingedenk des Schiller'schen Ausspruche», dass hei dem Unterrichte in
den meisten Fällen an dem Denken mehr liege, als an dem Gedanken.
Als Basis seiner Einleitung gibt er das Argumentum des Asconius an.
Sie ist ausführlich, setzt jedoch Rein’s römisches Privatrecht, und, die
Klütz’sche Bearbeitung der Reden Cicero’s, als in den Händen der Leh-
rer befindlich, voraus. Er missbilligt es sehr, dass man sich bisher bei
der Erklärung des Cicero von dem Gebiete der Geschichte und der Al-
terthümer des römisetten Rechtes zu fern gehalten und diese ganze Seite
den Juristen überlassen habe, da doch ohne sie überhaupt keine Kennt-
niss des alterthümlichen Lehens möglich sey. Dabei verweist 'er
Niebuhr, Göttling, Ruhino und auf seine eigenen Arbeiten auf diesem
Gebiete. Der Text ist im Allgemeinen der Klotz’sche, doch mit Abwei-
chung; indem der Erfurter Codex, der bei dieser Rede erst durch Freunds
Facsiinile mit gehöriger Sicherheit bekannt ist, oft noch Besseres gibt»
«o wie Peyron’s Turiner Palimpseste. Auch von der Schule will er die
 
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