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136 Unterhandll. über Einführung d. engl. Kirche in Preussen
leicht Einiges Vorkommen sollte, was man anders erwartet hätte,
dies entschuldigt werden möchte, da Freiherr von Printz den
ganzen Verlauf der Sache noch nicht vollständig übersehe. Alles
komme jetzt auf die zwei Stücke an: dass der engl. Gesandte zu
Berlin zu Verhandlungen ermächtigt, und Herr Haies nach Ber-
lin geschickt werde. Nicht blos die preussischen Protestanten,
sondern alle ProtestantenüberhauptmüsstenderWohl-
that einer Vereinigung und Einführung der engli-
schen Liturgie theilhaftig werden. Demgemäss wurde
die Abreise des Herrn Haies mit Eifer betrieben, und der engli-
sche Gesandte Lord Baby Namens der Königin von England an-
gewiesen, die Versicherung der grössten Geneigtheit für das Un-
ternehmen zu erfheilen.
Abschnitt 7. Plan, in London eine Kirche für Preus-
sen zu erbauen. Brief des preussischen Residenten
Bonnet an den König.
Man kam nun in England auf den Gedanken, dass es dem
Unternehmen erspriesslich seyn müsse, wenn in London für die
daselbst anwesenden Preussen ein Gottesdienst, versteht sich mit
der englischen Liturgie, eingeführt würde, und die Königin Anna
wurde von dem Erzbischof von York für diesen Plan gewonnen.
Inzwischen wünschte der Lord Staatssecretär der Königin St.
Lohn, dass die Angelegenheit wegen Einführung der englischen
Liturgie in Preussen, welche bisher mehr den Charakter einer
vertraulichen Privatangelegenheit gehabt hatte, nun auch auf ofli-
ciellem Wege verhandelt würde, und erklärte sich in diesem Sinne
gegen den preussischen Minister in London, Bonnet. Dieser er-
wiederte, dass er über den fraglichen Gegenstand ohne alle In-
struction sey, dass er auch „nicht einmal von dem vorha-
benden Plane Kenntniss habe, so wenig wie von der Stim-
mung des häufig misstrauischen, gegen Neuerungen eingenomme-
nen Volkes, dessen Neigung man stets zu Rathe ziehen müsse,
bevor man einen derartigen Schritt thue, und welches man
stufenweise unterrichten und vorbereiten müsse.u
Doch versprach er über den Gegenstand an seinen König zu be**
richten.

(Der Beschluss folgt!
 
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