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tator gewesen, von welchen Benennungen die erstere in Alba gänzlich
fremd sey; er geht dann weiter über auf die Verschiedenheit in dem
Wesen und in der Natur des Amtes selbst, das in Alba als ein ständiger
Magistrat mit jährlicher Dauer, — gleich den beiden Consuln in Rom,
— iti Rom selbst aber als eine ausserordentlicher Weise für dringende
Fälle bei gefährlichen Lagen des Staats constituirte Behörde mit gerin-
gerer, höchstens sechsinonatlicher Dauer erscheine und mit ausserordent-
licher, unumschränkter Machtvollkommenheit begabt, wie sie den Alba-
nischen Dictatoren nie zustand. Aus diesen nnd andern Ursachen hielt
er es für höchst zweifelhaft, ob die Römer bei Einführung der Dictatur
das Beispiel Alba’a oder irgend eines andern lateinischen Staats vor Au-
gen gehabt und darnach sich gerichtet; er glaubt vielmehr, dass die
Römer, so gut wie sie aus eigenem Antrieb, und ohne fremden Analo-
gieen zu folgen (?), auf Einführung eines Kriegstribunals mit consulari-
scher Gewalt, einer Censur, einer Prätur gekommen, auch auf die Er-
richtung der Dictatur, als eine durch dringende Fälle zur Erhaltung des
Staats gebotenen Massregel, verfallen, so dass also die Dictatur als eine
reine Erfindung der Römer und ihnen allein in dieser W'eise zuständig
anzusehen wäre, mithin nicht für ein älteres, allgemeineres italisches
Institut zu halten sey. Zu unserem Bedauern bricht hier die gelehrte
Forschung ab, die uns wohl im nächsten Hefte Wesen und Charakter der
römischen Dictatur, so wie insbesondere eine Untersuchung über dieMu-
nicipaldictatur bringen wird. Ob hier Alles auf rein römischen Boden
zurückzuführen möglich ist, wird sich dann bald hcrausstellen, uns hält
es scbwe .,11 glauben, dass die Dictatur eine rein römische Erfindung
gewesen, oder auch nur auf den älteren Namen des Dictators (magister
populi) ein solches Gewicht zu legen, da ja auch die Consuln, um nur
dieses Beispiel anzuführen, anfänglich unter andern Namen Vorkommen*
Eher möchte es möglich seyn, möglichst genau zu ermitteln, in wie
weit die Dictatur ein allgemein italisches Institut gewesen, das heisst
in wie weit sie auf allgemeineren Grundlagen, die sie mit ähnlichen
Einrichtungen anderer italischer Staaten gemein hat, beruht, und in wie
fern sie einen speziell römischen Charakter hat, d. li. wie sie zu Rom
sich gestaltet und wie sie dort ausgebildet worden ist. So wäre neben
der allgemein lateinischen Grundlage der speciellc römische Charakter,
in welchem die Dictatur in der ersten Stadt von Latium erscheint, wohl
zu unterscheiden, nnd damit Rom’s Ehre in der eigentümlichen Aus-
bildung eines solchen Instituts keineswegs geschmälert. Denn bei der
nahen Verbindung Rom’s mit den andern Städten Latium’s, an deren
Spitze es später trat, liegt doch auch der Gedanke nahe, in Rom nichts
Vereinzeltes, Alleinstehendes zu suchen, sondern die verschiedenen poli-
tischen Institutionen Rom’s, namentlich seine Vorstände in Kirche und
Staat; in ihren Grundlagen wenigstens, nach den ähnlichen Einrichtun-
gen der Nachbarstädte, aus denen Rom’s Bevölkerung zusammengeströmt
und Rom’s Anlage hervorgegangen war, aufzufassen, somit also auch, in
dem speciell hier vorliegenden Falle, die Dictatur als ein allgemein ita-
lisches oder zunächst lateinisches Institut anzusehen, das in Rom eben-
falls aufgenommen, dort vielleicht unter andern Verhältnissen eine etwa*
 
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