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928 Brandig: Mittheilungen über Griechenland.
Das zweite Bändchen giebt Beiträge zii der Geschichte des
Jungen Königreiches, grösstentheils aus griechischen Quellen ge-
schöpft. Wie den Mittelpunkt, so bildet dieses Bändchen auch
den Kern der vorliegenden Mittheilungen über Griechenland. Es
ist zu bedauern, dass der Verf. sich blos auf einzelne Beiträge
beschränkt, und nicht sofort eine vollständige übersichtliche Dar-
stellung der Geschichte des griechischen Freiheitskampfes zu ent-
werfen! unternommen hat. Manche wichtige Ereignisse hat der
Verfasser ganz übergangen, andere nur kurz berührt, das Ganze
in einzelne Kapitel viertheilt, in denen nach Zeit und Ort verschie-
dene Ereignisse abgesondert oder wenigstens nicht in streng hi-
storischem Zusammenhänge abgehandelt werden. Des Verfassers
Plan war einzig der, aus griechischen Quellen Mittheilungen
über die Geschichte des Befreiungskrieges zu machen. Ereignisse,
über welche sich in diesen Quellen überhaupt nichts oder nichts
Eigenthümliches fand, hat er eben darum theils nur berührt nach
ihren Beziehungen zu dem ausführlicher Mitgetheilten, theils gänz-
lich ausser Acht gelassen (Bd. II. S. 9.).
Jene griechischen Quellen hat der Verfasser theils in der Ein-
leitung zum zweiten Bändehen theils in den Anmerkungen ange-
führt und charakterisirt. Es sind hauptsächlich folgende:
1, Denkwürdigkeiten über den Wieder auf stand Griechenlands von 1820
bis 1823 vom Metropoliten Germanos, Mit Bemerkungen von An-
dreas Lontos. Athen 1837.
Der Verfasser urtheilt über Germanos S. 2t: „Was er
während der drei ersten Jahre des Krieges von den Begebenheiten
desselben gesehen und erfahren, hat er in einfacher, anspruchloser
Form aufgezeichnet. Manches Bedeutende ist ihm augenschein-
lich entgangen, Irrungen über Ort und Zeitbestimmungen, unrich-
tige Urtheile über Personen haben sich eingeschlichen, wie zum
Theil schon im zweiten Abdruck seiner Denkwürdigkeiten, schwer-
lich immer mit ausschliesslichem Sinn für Wahrheit vom Phalan-
giten Obrist A. Lontos nachgewiesen worden; absichtlicher Fäl-
schung darf man den edeln Patriarchen von Patras schwerlich
zeihen.44

(Der Schluss folgt.)
 
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