Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Nr. 23. HEIDELBERGER 1854.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

ComarmoncI Heseraptioaa eie. und ITIonfalconi ILa Ta-
hie de CEaude.
(Schluss.)
Nach den bisher angegebenen Abschnitten des Buches folgt der
Abdruck der altern Abhandlung des Unterzeichneten und der neu
hinzugefügte Brief desselben an Hm. Monfalcon. Der Zweck
dieses Briefes war: die wichtigsten, mehr oder minder bestrittenen
Punkte über die Gründung und politische Stellung der Colonie Lug-
dunum summarisch zusammenzustellen; die historisch sichern Data
von den blosen Vermuthungen und Hypothesen zu sondern; auf die
Punkte aufmerksam zu machen, welche auch jetzt noch nach der
verdienstvollen und interessanten Arbeit von Boissieu über die
Origines Lyonnaises (Inscriplions p. 117 ff.} näher zu erör-
tern bleiben und dabei besonders die Resultate der neusten hierher
gehörenden literarischen Arbeiten deutscher Gelehrten zu benützen,
namentlich A. Μ. Zumpt’s Werk De coloniis militaribus und
dadurch dem Kreise der französischen Leser der Monographie zur
Kenntniss zu bringen. Ich erlaube mir die Hauptpunkte aus dieser
übersichtlichen Darstellung hier anzudeuten, in der Absicht um das-
jenige daran anzuknüpfen, was darüber etwa Bemerkenswertes in
dem Werke des Hrn. Monfalcon vorkommt und um einige Nach-
träge zu geben. Die nicht unbeträchtliche Zahl von Druckfehlern,
welche in dem Abdrucke meines Briefes stehen geblieben sind, be-
daure ich; doch will ich auf deren Berichtigung hier mich nicht
einlassen, da sie keinen Zweifel bei dem Lesen veranlassen können.
Bekanntlich bestehen die Nachrichten über den Ursprung von
Lugdunum auf den beiden Hauptzeugnissen: erstens in der Auf-
schrift auf dem Mausoleum des Munatius Plancus bei Gaeta
und in einer Stelle des Dio Cassius (XLVI, 50). In jener Auf-
schrift wird von dem Genannten berichtet: In Gallia colonias
deduxit Lugdunum et Rauricam. Dio Cassius erzählt:
der römische Senat hätte dem Lepidus und Plancus, um sie an
einer Vereinigung mit Antonius zu verhindern befohlen, die aus
Vienna in dem narbonensischen Gallien früher einmal (ποτέ) von
den Allobrogen Vertriebenen, welche sich bei dem Zusammenfluss
der Rhone und Saone niedergelassen hatten (ΐδρυθέντας) zu einer
Gemeinde zu vereinigen (συνοικίσαι). Dieser Befehl des Senates
fällt in den Frühling des Jahres 710 n. R. E. Zu diesen beiden
Zeugnissen kommen noch als gleichfalls auf den Anfang oder doch
die erste Zeit Lugdunums zurückgehend zwei römische Denare des
Triumvir Antonius, wovon der eine auf der Rückseite die Auf-
schrift LVGVDVNI hat. Aus diesen historischen Daten ergeben sich
XLYII. Jahrg. 3. Doppelheft. 23
 
Annotationen