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Kempter, Klaus [Hrsg.]; Boenicke, Rose [Hrsg.]; Universitäts-Gesellschaft <Heidelberg> [Hrsg.]
Heidelberger Jahrbücher: Bildung und Wissensgesellschaft — Berlin, Heidelberg [u.a.], 49.2005 (2006)

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https://doi.org/10.11588/diglit.2246#0398

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386 Michael Rogowski

werden. Darüber hinaus zeigt die Deutsche Forschungsgemeinschaft, wie rein
wissenschaftsgeleitete Forschung im Wettbewerb gefördert werden kann.

Abgesehen von dem Instrument der Forschungsprämie gehen jeder Art
der Projektförderung in der Regel Antragsprozeduren voraus. Um den Auf-
wand hierfür so gering wie möglich zu halten, könnte sicher ein bedeutender
Anteil der Mittel direkt an die Institutionen gegeben werden, um die freie
wissenschaftliche Vorlaufforschung zu stärken. Der Erfolg im Wettbewerb um
die Projektmittel auf den verschiedenen Forschungsmärkten sollte für diese
„institutionelle Förderung" allerdings den Maßstab liefern. Nach einer verein-
fachten Formel könnten zum Beispiel 30 Prozent der öffentlichen Mittel über
anwendungsorientierten Wettbewerb, 30 Prozent über rein wissenschaftsgelei-
teten Wettbewerb und 40 Prozent institutionell vergeben werden.

Zur Hochschul- und Forschungsfinanzierung lassen sich die Finanzströme
zwischen den Akteuren dann wie folgt beschreiben7:

Die Wissensgesellschaft braucht Wissensunternehmen. Hochschulen und For-
schungseinrichtungen müssen aus staatlich-administrativen Regulierungen
befreit werden. Dabei bleibt öffentliche Finanzierung nötig. Die Mittel müssen
allerdings im Wettbewerb vergeben werden. Ein solcher Wettbewerb um die
finanziellen Ressourcen legitimiert den Verzicht auf politisch-bürokratische
Steuerung und setzt gleichzeitig die Autonomie, das heißt die weitgehen-
de wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit von Hochschulen und For-
schungseinrichtungen, voraus.

5 Mehr Eigenverantwortung von Schulen
und Hochschulen ermöglichen

Damit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Wettbewerb
um Kunden, Verbundprojekte undEinzelaufträge eigenverantwortlich und fle-
xibel agieren können, müssen sie ihre Profile selbst gestalten, eine autonome
Personal- und Gehaltspolitik betreiben sowie über Mitteleinsatz und Inves-
titionen selbständig entscheiden können. Sie müssen quasi zu Wissensunter-
nehmen in öffentlicher oder privater Trägerschaft werden. Der Übergang zum
Privatrecht liegt nahe. Stiftungen sind eine Möglichkeit.

Natürlich ist ein an Kundenwünschen orientierter leistungssteigernder
Wettbewerb mit autonomer Kapazitäts- und Profilplanung nicht mit dem am
Alimentationsprinzip orientierten deutschen Beamtenrecht oder mit dem An-
gestelltenrecht im öffentlichen Dienst realisierbar. Lehrer und Forscher müssen
in Abhängigkeit von der Nachfrage beschäftigt und nach Knappheit und Leis-
tung differenziert bezahlt werden können. An die Stelle von Beamtenstatus
und öffentlichem Tarifrecht sollten grundsätzlich flexible, frei aushandelbare

Bundesverband der Deutschen Industrie 2005,21.
 
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