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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Collection Bourgeois Frères: Katalog der Kunstsachen und Antiquitäten des VI. bis XIX. Jahrhunderts ; Steinzeug, Majoliken, Terrakotten, Arbeiten in Ton, Fayencen, Porzellan, Glas, Glasmalereien ... ; Versteigerung zu Köln bei J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 19. bis 27. Oktober 1904 — Köln, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.16914#0011

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Bedingungen.

a *e Sammlungen sind zu Köln in dem großen Saale des Civil-Casinos,
«gustmerplatz 7, zur Besichtigung ausgestellt:

e'^aS den^l4^)js einschl. Dienstag den 18. Oktober 1904,
VQn^9 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags.

Persönhch'1 <p° ' *'ma ^eberle (H. Lempertz Söhne) werden auf vorherige Meldung
die B> • u- lntr'tlskarten ausgegeben. Nur den damit versehenen Personen ist
Den Besu ,j^Un^ der Sammlungen und Beiwohnung der Versteigerung gestattet,
größtm" >1' Cm Wlr<^ be' der ®es'chdgung und Untersuchung der Gegenstände die
S„v, . ^1C e Vorsicht empfohlen. Jeder ist für den durch ihn entstandenen

MüVerantWOrtHch ™d haftbar'

kaufe b ttwock den 19. Oktober 1904, nachmittags 3 Uhr, wird mit dem Ver-
3 Uhr ^t°jnen' Und 3n den f°*genden Tagen vormittags 9^2 Uhr und nachmittags
Verkauf ' r emselken nach der vorgedruckten Verkaufsordnung fortgefahren. Der
Steigerer bGScb'ebt Segen bare Zahlung. Außer dem Zuschlagspreise hat der An-
stände w'ercT ^e.Wbbnbcfle Aufgeld von 10°/o per Nummer zu entrichten. Die Gegen-
durch die A^ dem Zustande verkauft, worin sich solche befinden. Nachdem
etc. der G USStcbun§ dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand
keinerlei p,l,\i nstande genau zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge
Dem I amati°n berücksichtigt werden.

kalten, Nummern ^ Auktion’ Heinrich LemPertz ^ bleibt das Recht vorbe-
2U bestimm'11116111 Zusarnmenzustellen oder zu teilen, desgleichen die Reihenfolge

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beiten t** ^Urcb e'nen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Meinungsverschieden-
bracht r L1Cn’ S° wird der Gegenstand sofort von neuem zum Ausgebot ge-
Krings zu Vf6"1 Fal,C entschcidet der den Verkauf abhaltende Königliche Notar

zu neb,^ Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jedem Zuschläge in Empfang
der We en,Und Zahlung dafür inkl. des Aufgeldes von 10 °/o pro Nummer vor
gerten ^ 30 den genannten Kgl. Notar zu leisten, widrigenfalls die angestei-
Anstei'. m Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des

Abnah CrerS 'V'cder zum Verkaufe ausgestellt werden. Die Aufbewahrung bis zur
des Anstei bczabbing geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr

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