Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Deutsches Archäologisches Institut [Hrsg.]; Archäologisches Institut des Deutschen Reiches [Hrsg.]
Jahrbuch des Deutschen Archäologischen Instituts: JdI — 22.1907

DOI Artikel:
Six, Jan: Nealkes
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44282#0011
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext

Römische Wandmalerei.

NEALKES.
Als ich vor vier Jahren1 die von Brakman zuerst edierte Zeile des Fronto
den Fachgenossen vorführte und zu erklären versuchte, war mir Studemunds
unedierter Nachlaß ebensowenig zugänglich wie seine Privatkorrespondenz mit
Benndorf, und es lag für mich also nicht der geringste Grund vor, an Brakmans
Lesung zu zweifeln. Es scheint mir darum mindestens ungerecht, daß Hauler2
meine Behandlung jener Stelle verurteilt, statt sich gegen Brakman zu richten,
besonders, da ich doch immerhin zum Verständnis der neuen Lesung den Weg
angebahnt habe.
Freilich ist auch Brakman seine falsche Lesung wohl nicht allzuschwer an-
zurechnen. Deutlich sind die Reste gewiß nicht. Mai und auch Durieu haben
sie gänzlich übersehen; Studemund hat sie gelesen und Brakman verlesen, aber
trotzdem muß Hauler ihm doch in einem Punkte Recht geben Studemund gegen-
über: es steht nicht Protogenem da, sondern Protogenen. Aber es folgt minuta.
Nach Studemund wären dann nur m und t fraglich, für Hauler sind dagegen: »z
und uta sicher, von dem teilweise von einer Lücke verschlungenen n sind bezeich-
nende Überreste noch vorhanden, m allein ist unsicher«.
Sollte man nun auch dieser neuen Lesung gegenüber nur mit Vorsicht vor-
gehen? Ich glaube es kaum, denn sie empfiehlt sich durch innere Wahrschein-
lichkeit, indes ich der vorigen einen Sinn abquälen mußte. Die Behandlung
aber, die Studemunds Lesung in kunsthistorischer Beziehung von Hauler erfahren
hat, ist weder erschöpfend noch auch richtig. Hauler gibt selbst zu, kein Fach-
mann zu sein.
Es sei mir deshalb erlaubt, noch einmal auf die Stelle zurückzukommen.
Es schreibt also Fronto: Quid si Parrhasium versicolora pingere iuberet aut
’) Jahrbuch XVIII 1903 S. 34. 2) Röm. Mitteilungen XIX 1904 S. 317.
Jahrbuch des archäologischen Instituts XXII. j
 
Annotationen