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Der Comte de Caylus und sein »Prix d'expression«
56 François-Guillaume Ménageot, La surprise mêlée
de joie (?), 1768 (?), Privatbesitz
1763 von Jean-Jacques Flipart seitengleich und etwas verkleinert gestochen. Das
Thema des Wettbewerbes von 1761 war»La douceur«. Das Modell, mit Lorbeerzwei-
gen bekränzt, sitzt erhöht auf einem Podest. Links sind fünf Schüler bei der Arbeit zu
sehen, rechts vor der Wand, dem Modell am nächsten, der in diesem Jahr den »Prix«
betreuende Professor Vassé, neben ihm Caylus und rechts außen der amtierende
Direktor Restout. Die drei schauen >satzungsbedingt< mehr oder weniger gelangweilt
vor sich hin, denn sie durften sich während der Veranstaltung nicht betätigen, weder
den Schülern Ratschläge geben noch selbst zeichnen. (Unter diesem Gesichtspunkt
verstößt die offensichtlich vor Ort angefertige Orginalzeichnung Cochins eigentlich
gegen die Vorschriften.)
Über die früheren Eigentumsverhältnisse der Blätter herrscht eine ziemliche Ver-
wirrung. Eines der beiden gehörte ursprünglich Caylus. Es ist nicht mehr rekon-
struierbar, ob es dieselbe Zeichnung war, die sich auch im Besitz von Chardin befand
und 1780 im Verkaufskatalog von dessen Nachlaß erwähnt wurde. Auch kann nicht
tin de l'Académie des Beaux-Arts, 1928, S. 152-166, hat die beiden gleich großen Zeichnungen
einer eingehenden Studie unterzogen.
Der Comte de Caylus und sein »Prix d'expression«
56 François-Guillaume Ménageot, La surprise mêlée
de joie (?), 1768 (?), Privatbesitz
1763 von Jean-Jacques Flipart seitengleich und etwas verkleinert gestochen. Das
Thema des Wettbewerbes von 1761 war»La douceur«. Das Modell, mit Lorbeerzwei-
gen bekränzt, sitzt erhöht auf einem Podest. Links sind fünf Schüler bei der Arbeit zu
sehen, rechts vor der Wand, dem Modell am nächsten, der in diesem Jahr den »Prix«
betreuende Professor Vassé, neben ihm Caylus und rechts außen der amtierende
Direktor Restout. Die drei schauen >satzungsbedingt< mehr oder weniger gelangweilt
vor sich hin, denn sie durften sich während der Veranstaltung nicht betätigen, weder
den Schülern Ratschläge geben noch selbst zeichnen. (Unter diesem Gesichtspunkt
verstößt die offensichtlich vor Ort angefertige Orginalzeichnung Cochins eigentlich
gegen die Vorschriften.)
Über die früheren Eigentumsverhältnisse der Blätter herrscht eine ziemliche Ver-
wirrung. Eines der beiden gehörte ursprünglich Caylus. Es ist nicht mehr rekon-
struierbar, ob es dieselbe Zeichnung war, die sich auch im Besitz von Chardin befand
und 1780 im Verkaufskatalog von dessen Nachlaß erwähnt wurde. Auch kann nicht
tin de l'Académie des Beaux-Arts, 1928, S. 152-166, hat die beiden gleich großen Zeichnungen
einer eingehenden Studie unterzogen.