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Koch, Günther
Kunstwerke und Bücher am Markte: Auktion, Fälschungen, Preise und was sie lehren; mit Anführung wichtiger Literatur über Kunstgewerbe, Malerei, graphische Künste, Bildnerei, Münz- und Medaillenkunde, Bücher und Handschriften alter und neuer Zeit; ein Buch für Kunst- und Bücherfreunde, Sammler und Händler — Eßlingen a.N.: Neff, 1915

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https://doi.org/10.11588/diglit.52382#0029
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Erster Teil.

Von der Kunst- und Bücherauktion
und vom Verkaufen und Einkäufen im allgemeinen.
Die Auktion, die öffentliche Versteigerung hat den Willen zur Veräußerung als Grundlage
und sie setzt diesen Willen in die Tat um, indem sie in einer möglichst großen Öffentlichkeit
an den Meistbietenden veräußert. Die Auktion ist also eine ganz bestimmte Veräußerungsform.
Eine zu empfehlende oder zu meidende? Betrachten wir die möglichen Veräußerungsformen,
ehe wir uns die eben aufgeworfene Frage beantworten.

i. Abschnitt.
Veräußerungsformen — Wesen der Auktion.
Wie ist dieser Kunstgegenstand, diese Kunstsammlung zu verwerten?
Wie ist diese Bibliothek zu veräußern?
Das sind alltäglich auftauchende Fragen und Fragen von größter Wichtigkeit. Ohne
Zweifel ist die denkbar beste, vorteilhafteste Verwertung in allen Fällen das unbestrittene Ideal.
Und weit intensiver als in vielen anderen Fällen wird hier gesucht, das Ideal zu verwirklichen.
Es sind aber auch schwierige Fragen. Denn eine lange Reihe von Verwertungsmöglichkeiten
ist in Erwägung zu ziehen, und von der Wahl des Veräußerungsweges ist der Ertrag der Ver-
äußerung hauptsächlich abhängig.
Vergegenwärtigen wir uns also zunächst, wie Kunstwerke und wertvolle Bücher sich
überhaupt veräußern lassen.
Veräußerung ist entweder Schenkung, Tausch oder Verkauf.
Beginnen wir bei der Schenkung, betrachten wir das Für und Wider.
Es ist gewiß vielen Sammlern ein unangenehmer Gedanke, daß mit der Veräußerung
durch Einzelverkauf das Ergebnis des ganzen bisherigen Sammelns, die Frucht vieljähriger
Bemühungen und schwerer materieller Opfer zerstört, der gesamte Schatz in alle Windrich-
tungen zerstreut wird. Was liegt da näher als die Schenkung an den Staat, an die Kommune,
an eine Körperschaft oder sonstige Institution?
Eine Schenkung dieser Art scheint sich ja meist auch noch in anderer Hinsicht als der
allerbeste Veräußerungsweg zu empfehlen. Was könnte lobenswerter sein, als das ganze Volk,
die gesamte Bürgerschaft oder doch die Allgemeinheit überhaupt, zum Erben, d. h. zum Hüter
und Pfleger des angesammelten Schatzes zu berufen? Der ganze Schatz scheint durch eine
solche Schenkung definitiv aus dem Handel heraus gerettet, sein Bestand, seine Erhaltung
scheinen auf lange Zeit hinaus gesichert. Meist ist eine solche Schenkung denn auch lebhaft
zu begrüßen, und zwar selbst dann noch, wenn an der ehrenden Betätigung eines großartigen
Gemeinsinnes etwa der Schatten einer an sich häßlichen Spekulation auf eine Gegenleistung
haftet, wenn durch die Schenkung vielleicht eine Auszeichnung oder eine Standeserhebung er-
langt werden soll. Über die Schwäche des Ehrgeizigen, der sich expropriiert, nur um Kom-
merzienrat zu werden oder die Nobilitierung zu erreichen, kann man mit einem mitleidigen
Lächeln hinwegsehen. Die Hauptsache bleibt die erfreuliche, quasi kostenlose Bereicherung
des öffentlichen Besitzes.
Einen Haken hat die Sache allerdings auf alle Fälle, und es ist ein bedeutsam großer Haken.
 
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