aber iedesmahl wiederumben nacher Hauß entlassen werden solle.43- Im Januar 1748 ver-
klagte Spriegel erneut zwei Qoldschmiede, nachdem ein jüdischer Händler aus Straßburg
die von Spriegel bezogene Walpurgisölbüchschen, beanstandet hatte. Die Büchschen waren
eine Gemeinschaftsarbeit des Goldschmieds Michael Weitmann432 433, der die massiven Silber-
teile gefertigt und seine Meistermarke („M. W.“) aufgeschlagen hatte, und des viligran ar-
beithers Johann Blattner, von dem die tratharbeith stammte. Die Büchschen trugen die
Stadtbeschaumarke und verfügten über einen Feingehalt von nur 7 Lot 3 Quent 1 Grän.434
Daraufhin ließ Spriegel am 9. Mai Knöpfe auf ihren Feingehalt hin untersuchen, die er von
Johann Blattner bezogen hatte: Sie waren mehrer nicht dann 11 Löthig 435 Für den 2. Mai
beraumte der Rat eine Sondersitzung an, in der die für Spriegel arbeitenden Goldschmiede
verhört werden sollten. Bei den Erzeugnissen der betreffenden Meister handelte es sich um
verschiedene Arten von Dosen, um Löffel und Knöpfe, wobei die mit der Stadtbeschaumar-
ke versehenen Stücke einen Feingehalt zwischen 12 l/21ötig und Ißlötig und die ohne Stadt-
beschaumarke zwischen 5- und 81ötig aufwiesen.436 Bei diesem Verhör erfährt man zum er-
sten Mal, daß ein Goldschmiedemeister eine falsche Meistermarke verwendet hatte. Die
Gmünder Umträgerin Catharina Beckin, die unerlaubterweise als Zwischenhändlerin fun-
gierte, bezeugte, sie habe sechs silberne Löffel, die von dem Goldschmied Anton Hertzer
gewesen, dem Handelsmann Spriegel weiterverkauft. Daraufhin habe dieser von ihro noch-
mahls zu wissen verlangt, ob clise Löffel nicht von Jemandt anderem, alß von obig ernant-
hen Hertzer wären, Indeme der daraufgeschlagene Nahmen mit disem nicht übereintref-
fe.43'1 Später stellte sich heraus, daß Herzer die von ihm gefertigten Löffel nicht mit einer mit
ihm in Verbindung zu bringende Meistermarke, sondern mit den Initialen „J. M.“ gemarkt
hatte.438
432 (Sta Gd) GBO G: Spriegelaffäre, 26. Februar 1748. In dieser Zeit war es üblich, für Vergehen entweder Geld-
strafen oder Leibstrafen, manchmal auch kurze Arreste, zu verhängen. Längere Haftstrafen wurden nur bei
schwersten Verbrechen ausgesprochen, wobei die Verurteilten dem Gefängnis in Ravensburg überstellt wur-
den. Das Heranziehen zu öffentlichen Arbeiten kam dagegen eher selten vor. Da die Strafe Straubenmüllers
einem Arbeitsausfall und somit Verdienstausfall für ein Viertel Jahr gleichkam, bat nach der Urteilsverkün-
dung dessen Vatter, Ehe-Consortin, und sambtl. ariVerwantschafft, dise dictirte poen in eine geltstraff abzu-
mildern, was vom Rat abgelehnt wurde. Am 5. März bat Straubenmüllers Ehefrau den Rat zu erlauben, daß
ihr Ehemann bey gegenwerthig sehr grossen Kälte wehrendt seiner Straff=arbeith die Eiserne Bande, und
Ketten von sich legen darffte. Aber auch dies wurde abgelehnt; man gestattete lediglich, daß man die eisenen
schliessen (. . .) mit tuech füettern lassen könne (Sta Gd, GBO G 1706 bis 49, 5. März 1748).
433 (Sta Gd) GBO G: Spriegel aff äre. Auszug aus dem Ratsprotokoll vom 8. Februar 1748. Vierzehn Tage, nach-
dem Weitmann wegen der Walpurgisölbüchschen angeklagt wurde, verurteilte man ihn, weil er von ihme die
Stattprobe auf seine an Bornas, & Püchler verkauffte, zu geringhaltig Silberne Etuis, oder Zahnstok-
her=Büchslein arglistigerweise erpracticieret habe, zu einer Geldstrafe von 30 Reichstalern (moderiert auf
20 Rhtlr) und einem achttägigen Hausarrest.
434 (Sta Gd) RP 1748, 23. Januar 1748, S. 25 bis 27.
435 (Sta Gd) RP 1748, 9. Mai 1748, S. 144.
436 (Sta Gd) GBO G: Spriegelaffäre. Verhör vom 2. Mai 1748.
Goldschmied Johannes Riedmüller produzierte Dosen mit Stadt-Prob 12 l/21ötig, die anderen 81ötig auf dem
Feuer.
Joseph Weitmann: 9-, 10-, 12- und 131ötige Dosen, wobei die nichtgeprobten nicht unter 8 l/21ötig gewesen
seien.
Anton Herzer: mindestens 81ötige Silberlöffel, so seine Angaben. Die Feuerprobe ergab jedoch, daß die Löffel
nur 51ötig waren.
Johannes Plattner: Rock- und Kamisolknöpfe aus Filigran ohne Angaben des Feingehalts.
437 (Sta Gd) GBO G: Spriegelaffäre. (Verhörprotokoll vom 2. Mai 1748, Frage 2). Am 2. Juli 1748 wurde Anton
Herzer vor dem Rat wegen dieser Anschuldigung befragt. Herzer gab an, er habe keinen falschen Namen auf-
geschlagen, vielmehr habe er seinen Namen mit dem buntzen (.. .) verschlagen, die Namenspunze sei also
beim Aufschlagen verrutscht und nur undeutlich gewesen (Sta Gd: RP 1748, 2. Juli 1748, S. 179).
438 (Sta Gd) GBO G: Spriegelaffäre. Schriftliche Ausführungen Spriegels vom 8. Juli 1748.
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klagte Spriegel erneut zwei Qoldschmiede, nachdem ein jüdischer Händler aus Straßburg
die von Spriegel bezogene Walpurgisölbüchschen, beanstandet hatte. Die Büchschen waren
eine Gemeinschaftsarbeit des Goldschmieds Michael Weitmann432 433, der die massiven Silber-
teile gefertigt und seine Meistermarke („M. W.“) aufgeschlagen hatte, und des viligran ar-
beithers Johann Blattner, von dem die tratharbeith stammte. Die Büchschen trugen die
Stadtbeschaumarke und verfügten über einen Feingehalt von nur 7 Lot 3 Quent 1 Grän.434
Daraufhin ließ Spriegel am 9. Mai Knöpfe auf ihren Feingehalt hin untersuchen, die er von
Johann Blattner bezogen hatte: Sie waren mehrer nicht dann 11 Löthig 435 Für den 2. Mai
beraumte der Rat eine Sondersitzung an, in der die für Spriegel arbeitenden Goldschmiede
verhört werden sollten. Bei den Erzeugnissen der betreffenden Meister handelte es sich um
verschiedene Arten von Dosen, um Löffel und Knöpfe, wobei die mit der Stadtbeschaumar-
ke versehenen Stücke einen Feingehalt zwischen 12 l/21ötig und Ißlötig und die ohne Stadt-
beschaumarke zwischen 5- und 81ötig aufwiesen.436 Bei diesem Verhör erfährt man zum er-
sten Mal, daß ein Goldschmiedemeister eine falsche Meistermarke verwendet hatte. Die
Gmünder Umträgerin Catharina Beckin, die unerlaubterweise als Zwischenhändlerin fun-
gierte, bezeugte, sie habe sechs silberne Löffel, die von dem Goldschmied Anton Hertzer
gewesen, dem Handelsmann Spriegel weiterverkauft. Daraufhin habe dieser von ihro noch-
mahls zu wissen verlangt, ob clise Löffel nicht von Jemandt anderem, alß von obig ernant-
hen Hertzer wären, Indeme der daraufgeschlagene Nahmen mit disem nicht übereintref-
fe.43'1 Später stellte sich heraus, daß Herzer die von ihm gefertigten Löffel nicht mit einer mit
ihm in Verbindung zu bringende Meistermarke, sondern mit den Initialen „J. M.“ gemarkt
hatte.438
432 (Sta Gd) GBO G: Spriegelaffäre, 26. Februar 1748. In dieser Zeit war es üblich, für Vergehen entweder Geld-
strafen oder Leibstrafen, manchmal auch kurze Arreste, zu verhängen. Längere Haftstrafen wurden nur bei
schwersten Verbrechen ausgesprochen, wobei die Verurteilten dem Gefängnis in Ravensburg überstellt wur-
den. Das Heranziehen zu öffentlichen Arbeiten kam dagegen eher selten vor. Da die Strafe Straubenmüllers
einem Arbeitsausfall und somit Verdienstausfall für ein Viertel Jahr gleichkam, bat nach der Urteilsverkün-
dung dessen Vatter, Ehe-Consortin, und sambtl. ariVerwantschafft, dise dictirte poen in eine geltstraff abzu-
mildern, was vom Rat abgelehnt wurde. Am 5. März bat Straubenmüllers Ehefrau den Rat zu erlauben, daß
ihr Ehemann bey gegenwerthig sehr grossen Kälte wehrendt seiner Straff=arbeith die Eiserne Bande, und
Ketten von sich legen darffte. Aber auch dies wurde abgelehnt; man gestattete lediglich, daß man die eisenen
schliessen (. . .) mit tuech füettern lassen könne (Sta Gd, GBO G 1706 bis 49, 5. März 1748).
433 (Sta Gd) GBO G: Spriegel aff äre. Auszug aus dem Ratsprotokoll vom 8. Februar 1748. Vierzehn Tage, nach-
dem Weitmann wegen der Walpurgisölbüchschen angeklagt wurde, verurteilte man ihn, weil er von ihme die
Stattprobe auf seine an Bornas, & Püchler verkauffte, zu geringhaltig Silberne Etuis, oder Zahnstok-
her=Büchslein arglistigerweise erpracticieret habe, zu einer Geldstrafe von 30 Reichstalern (moderiert auf
20 Rhtlr) und einem achttägigen Hausarrest.
434 (Sta Gd) RP 1748, 23. Januar 1748, S. 25 bis 27.
435 (Sta Gd) RP 1748, 9. Mai 1748, S. 144.
436 (Sta Gd) GBO G: Spriegelaffäre. Verhör vom 2. Mai 1748.
Goldschmied Johannes Riedmüller produzierte Dosen mit Stadt-Prob 12 l/21ötig, die anderen 81ötig auf dem
Feuer.
Joseph Weitmann: 9-, 10-, 12- und 131ötige Dosen, wobei die nichtgeprobten nicht unter 8 l/21ötig gewesen
seien.
Anton Herzer: mindestens 81ötige Silberlöffel, so seine Angaben. Die Feuerprobe ergab jedoch, daß die Löffel
nur 51ötig waren.
Johannes Plattner: Rock- und Kamisolknöpfe aus Filigran ohne Angaben des Feingehalts.
437 (Sta Gd) GBO G: Spriegelaffäre. (Verhörprotokoll vom 2. Mai 1748, Frage 2). Am 2. Juli 1748 wurde Anton
Herzer vor dem Rat wegen dieser Anschuldigung befragt. Herzer gab an, er habe keinen falschen Namen auf-
geschlagen, vielmehr habe er seinen Namen mit dem buntzen (.. .) verschlagen, die Namenspunze sei also
beim Aufschlagen verrutscht und nur undeutlich gewesen (Sta Gd: RP 1748, 2. Juli 1748, S. 179).
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