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Einführung

GEOGRAPHISCHE EINGRENZUNG UND RÄUMLICHE EBENEN DER UNTERSUCHUNG

Die Untersuchung operiert auf zwei räumlichen Ebenen
{Abb. 7). Bei der Lokaluntersuchung werden eisenzeitliche
Kulturentwicklung und Romanisierung zunächst an einem
archäologisch besonders gut erforschten Einzelfall, der kel-
tisch-römischen Siedlung auf dem Castellberg bei Wallen-
dorf, behandelt. Dieses gut 40 ha große Kalksteinplateau liegt
am deutsch-luxemburgischen Grenzfluß Sauer (vgl. S. 146 ff.).
Es schließt sich die Regionaluntersuchung an, die einer-
seits das nähere Umfeld Wallendorfs beiderseits der mittleren
Sauer und unteren Our, andererseits ein größeres Gebiet des
Mosel-Eifel-Raums mit unterschiedlichen naturräumlichen
Gegebenheiten (vgl. S. 231) einschließt. Es sei jedoch aus-
drücklich betont, daß der Begrenzung der Untersuchungs-
region nicht primär physiogeographisch-naturräumliche,
sondern arbeitsorganisatorische und denkmalpflegerische
Rahmenbedingungen zugrundeliegen. Das erfaßte Gebiet ist
im wesentlichen identisch mit den Gebieten des Regierungs-
bezirks Trier, die nördlich der Mosel liegen. Dies sind die
Kreise Bitburg-Prüm, Daun sowie die nördlichen Teile der
Kreise Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich. Ausgeklam-
mert wurde die kreisfreie Stadt Trier. Die Untersuchungsregi-
on erstreckt sich somit von Wallendorf ca. 60 km nach Osten,
50 km nach Norden und 25 km nach Südosten. In westlicher
und südlicher Richtung greift sie gut 12 km vom Grenzort
Wallendorf nach Luxemburg hinein. Das in Luxemburg kar-
tierte Gebiet ist identisch mit den Blättern 6 (Putscheid), 9
(Diekirch-Vianden), 12 (Larochette), 13 (Echternach) und
14 (Rosport) der amtlichen Carte Topographique 1 : 20 000
des Großherzogtums Luxemburg. Es handelt sich im wesent-
lichen um den Kanton Vianden, die Osthälfte des Kantons
Diekirch, die Nordost-Ecke des Kantons Mersch sowie um
die mittleren und nördlichen Bereiche des Kantons Echter-
nach.
Die Untersuchungsregion besitzt damit eine Fläche von ca.
3 650 km2 und eine maximale Ausdehnung von 72 km in Ost-
West- und von 75 km in Nord-Süd-Richtung. Im Süden und
Südosten wird sie fast durchgehend von der Mosel begrenzt,
die Ostgrenze bildet auf einer längeren Strecke der Üßbach.

Im Westen wird das Gebiet partiell durch die Flüsse Our und
Sauer und den Unterlauf der Alzette begrenzt. Im Norden und
Nordwesten fällt die Grenze des Regierungsbezirks Trier zu
Belgien und Nordrhein-Westfalen mit den Höhenlagen der
Eifel und z.T. mit der Wasserscheide zwischen Mosel und
Maas bzw. Ahr zusammen.
Dieser Raum weist somit im Norden und Nordwesten (mit
den höheren Gebirgslagen von Eifel und Ardennen) sowie im
Süden und Südosten (mit der Mosel) natürliche Grenzen, im
Südwesten und Nordosten dagegen künstliche Grenzen auf.
Während der wissenschaftliche Gegenstand der Lokal- und
der Regionaluntersuchung damit geographisch genau defi-
niert ist, soll die dritte räumliche Ebene der Untersuchung,
die der „Makroregion“, weniger strikt gefaßt werden. Mit
dem Begriff Makroregion ist vor allem das linksrheinische
Untersuchungsgebiet des Schwerpunktprogrammes Romani-
sierung {Abb. 7)2, also der Raum zwischen Mittelrhein und
der Westgrenze des Luxemburger Staatsgebiets respektive
des Saarlandes, gemeint. Dieses Gebiet deckt sich weitge-
hend mit dem von Caesar zwischen Maas und Mittelrhein
lokalisierten, spätlatenezeitlichen Territorium der Treverer
(vgl. S. 139 ff.). Ab S. 303 ff. werden die Beobachtungen der
Regionaluntersuchung somit vorrangig mit vergleichbaren
Phänomenen dieser Makroregion konfrontiert. Selbstver-
ständlich wird es bei der Behandlung verschiedener Aspekte
des eisenzeitlichen Kulturwandels und der Romanisierung
unerläßlich sein, auch archäologische Quellen in die Be-
trachtung miteinzubeziehen, die außerhalb der Makroregion
erschlossen worden sind.

1 Haffner/Schnurbein 2000.
2Ebd.
 
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