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208

VI. Die künstlerische Form und die Ausschmückung der Einzelheiten

9. Balustraden, Brüstungen und Füllbretter.

(Tafel 29 und 30.)

Unter Brüstungen versteht man in der Architektur, gleichgiltig aus welchem Material,
Abschlüsse von Gängen, Treppenplätzen, Veranden, Baikonen, Emporen etc. zum Schutze gegen

a. £ö. c/. _cJ^_ <s.

Fig. 186.
Stirnbrettcr in ausgesägtem Holze.

das Abstürzen. Die gewöhnliche Brüstungshöhe beträgt 8o bis ioo cm, selten mehr. Die Brüstungen
können geschlossen oder durchbrochen sein. Im letzteren Falle sind die Oeffnungen derart zu be-

Fig. 187.
Brüstungen.

messen, dafs nicht etwa Kinder durchkriechen und abfallen können. Im Holzbau sind durch-
brochene Brüstungen eine alltägliche Erscheinung.
 
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