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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 58.1907-1908

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Kleine Nachrichten
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Vom Büchermarkt
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Vom Büchermarkt.

667—669. Laternen und Lüster aus Schmiedeisen; von wilh. Eich heim. 667 u. 6SY nach Entwurf von Rich. Berndl.

' (Vio d. wirkl. Größe.)

(669 Variante der in Abb. -• 255 dargestellten Lehrlingsarbeit.)

Bauunternehmer des Kantons zur Vorlegung ihrer
Projekte — soweit sich solche auf das Außere be-
ziehen — verpflichtet. — Auch das von der italieni-
schen Regierung angeordnete Inventar aller alten
Bauten und Kunstgegenstände Italiens hat wohl
das gleiche Ziel im Auge: die Erhaltung der Kunst-
schätze an ihren Standorten; für das Rechnungsjahr
H907/08 wurde ein Betrag von 38 800 Lire für diesen
Zweck ausgeworfen. Ob dieses Inventar wirklich
das heimliche Verschachern von Kunstwerken ins
Ausland verhindern wird, inuß die Zukunft lehren.
Viel Hoffnung auf ein solches Inventarisieren zu
setzen, vermögen wir leider nicht; denn Ausstellungen
und Inventarisationen alter Arbeiten haben von
jeher dem Antiquitätenhandel ebenso erwünschte und

670 u. 67p
Geschmiedete
Feuerböcke;
Entwurf von
Rich. Berndl,

bequeme Gelegenheiten geboten, zu erfahren, was
alles noch da ist, und wer kann cs schließlich einer
armen Gemeinde verdenken, wenn sie durch den Ver-
kauf irgend eines alten wertvollen Altargerätes sich
die Wtittel verschafft, ihr schon längst dringender Re-
paratur bedürftiges Gotteshaus dem gänzlichen Ver-
fall zu entreißen. Dazu kommen die gerade in Italien
so zahlreichen Schleichwege und Hintertürchen, die es
den: Unehrlichen so leicht machen, sich in den Besitz
von Kostbarkeiten zu setzen und diese — unter irgend
einer Maske, gegen deren Lüftung man sich durch
einige Banknoten sichert — ins Ausland zu ver-
schmuggeln. Zur Zeit ist in der Ausstellung „Akünchen
lfl08" in der dem Antiquitätenhandel gewidmeten
Gruppe ein Teil eines italienischen Thorgestühls zur
Schau gestellt, vor den: sich jeder, der die Ausfuhr-
Schutzgesetze Italiens kennt, die Frage vorlegt, wie
es möglich ist, die Beseitigung eines Gestühls von
dieser Ausdehnung und diesen: Kunstwert vor den
Augen der Behörden durchzuführen. — Übrigens
inacht das italienische Gesetz zum Schutz der Kunst-
werke, das die Kammer kürzlich angenoinn:en hat,
uicht bei den historischen, künstlerischen oder archäo-
logischen Monumenten halt, sondern es schützt auch
Gärten, Wälder, Seen, Landschaften, Wasserfälle, die
ein künstlerisches oder historisches Interesse haben.

ausgeführt von
!Vilh. Eichhei m.

(t/,o d. wirkl. Größe.)

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