4. Das „Bleifeld“
Der beziehungsreiche Name „Bleifeld“ für ein
Gebiet westlich von Zellerfeld im Bereich des Zel-
lerfelder Hauptzuges, zu dem auch das Grabungs-
areal am Johanneser Kurhaus gerechnet werden
muss, ist seit dem späten Mittelalter überliefert
(vgl. Kapitel 2. Denker 1917, 55; 56; 1931, 50).
In einer H. Denker (1918,27-29) zufolge um 1475
entstandenen Aufzeichnung über den Waldbesitz
des Goslarer Nonnenklosters Neuwerk heißt es:
„... item höret darto twe Stovendal, dat groteund
dat lutke, de körnen van Zellerfelde wente up de
Indersten; item höret darto dat Blyfeld, dat geyt
ock van dem Zellerfelde wente up de Indersten
(Urkundenbuch Goslar 4, Nr. 526). Die in dem
Dokument gemachten geographischen Angaben
können allerdings nicht ganz korrekt sein, da das
Stuffental (Stovendal) westlich an das Bleifeld
anschließt und somit nicht beide von Zellerfeld
bis an die Innerste gereicht haben können (vgl.
Abb. 2). Dass das Bleifeld nördlich des Stuffenta-
les beziehungsweise der Stuffentäler bis an die In-
nerste reichte, ist ausgeschlossen, da in diesem
Bereich der Spiegelbach in die Innerste mündet.
Auch südlich kann es sich nicht bis an die Inner-
ste erstreckt haben, da hier die ebenfalls in der
Beschreibung erwähnten „Meynersberch“ (Einers-
berg) und „Schildeberch“ (vermutlich der Hohe
Berg) liegen (vgl. Denker 1918, 51). Bei dem klei-
nen Stuffental handelt es sich um das Tal südlich
des eigentlichen, großen Stuffentals, zwischen Bad-
stuben-Berg und Hohem Berg gelegen - so unter
anderem bei H. Hake (1583, 52) beschrieben -,
das heute die Bezeichnung Sonnenglanz trägt.
Im Zusammenhang mit der Besitzbeschreibung
des Klosters Neuwerk von etwa 1475 sind zwei in
die Jahre 1302 und 1304 datierte Schriftstücke, in
denen das Bleifeld ebenfalls Erwähnung findet, zu
sehen. Wie H. Denker (1917) überzeugend darge-
legt hat, handelt es sich bei ihnen jedoch um Fäl-
schungen aus dem 15. Jahrhundert (Urkunden-
buch Goslar 3, Nr. 38, 70). Die im Urkundenbuch
der Stadt Goslar abgedruckten Dokumente bezeu-
gen Transaktionen zwischen dem Grafen Hein-
rich von Regenstein und dem Kloster Neuwerk
sowie zwischen dem Bischof von Hildesheim und
dem Goslarer Nonnenkloster. Abschriften in Ko-
pialbüchern legen nahe, dass hier Urkunden aus
den Jahren 1302 und 1304 nachträglich verändert
worden sind. So wurde bei der einen Urkunde aus
„silva, que vulgariter Jndago dicitur, que jacet
inter jerstede et Astfelde“ „silva, que vulgariter
Ludantal dicitur, que jacet inter Kelstede et Bli-
velde“ und bei der anderen aus „decimam cuius-
dam novalis probe Astfelde que Indago vocatur,
que se extendit ad quinque mansos“ „silvam Bis-
cupdalr, Abbedisdeler, Blifelde que sic vulgo
vocata et se extendit ad quinque montes“.
Wie bereits in Kapitel 3.1 angesprochen, handelt es
sich wahrscheinlich auch bei der in das Jahr 1301
datierten Grenzbeschreibung des Besitzes des Cel-
laer Mathiasklosters, in der das Stuffental erstmals
erwähnt wird, um eine Fälschung beziehungsweise
einen Nachtrag aus dem 15. Jahrhundert (Urkun-
denbuch Goslar 3, Nr. 8). Nach der Grenzbe-
schreibung der silva de cella muss das Bleifeld, das
an das Stuffental angrenzt, als zu diesem Montana-
real zugehörig angesehen werden. In dem 1340 zu-
sammengestellten Verzeichnis des dem Kloster
Neuwerk gehörenden „Montanbesitzes“ wird der
achte Teil in Cella genannt und im Jahr 1355 wird,
auf die Urkunde von 1340 Bezug nehmend, eben-
falls der „VIII partem in Cella“ angegeben, dazu
wurde hier im 15. Jahrhundert noch nachgetragen
„item casa in monte Celle“ (Urkundenbuch Gos-
lar 4, Nr. 126, 525). In der oben angeführten, um
1475 entstandenen Besitzbeschreibung des Gosla-
rer Nonnenklosters taucht die silva de Cella nicht
mehr auf, dafür aber verschiedene Areale, die ver-
mutlich in ihrem Bereich lagen, darunter auch das
Bleifeld. In diesem Kontext ist eine weitere Auf-
zeichnung über den Besitz des Klosters Neuwerk
interessant, die nach H. Denker (1918, 23-27) um
1520 entstanden ist (Urkundenbuch Goslar 5, Nr.
786). In ihr ist der Inhalt der gefälschten Urkunde
über den Besitz der silvam Biscupdalr, Abbedis-
deler, Blifelde aufgenommen, wogegen die silva de
Cella hier ebenfalls nicht vorkommt. Es ist auch
aufgrund der Lage dieses Gebietes - nach der Aus-
drucksweise sind die drei „Forstorte“ als zusam-
menhängender Besitz anzusehen -, wahrschein-
lich, dass es sich hier zumindest um einen Teil des
Kernbesitzes des Mathiasklosters in Cella handelt
(vgl. Denker 1917,56-58. Günther 1885,5; 6; 261;
262). Die „hutte tor Tzelle“ wird in diesem Doku-
ment allerdings am Ende mit verschiedenen ande-
ren Hütten getrennt aufgeführt. Möglicherweise
wurde in der um 1475 entstandenen Besitzbeschrei-
bung des Klosters Neuwerk Cella bewusst nicht er-
wähnt, da der Besitz des Cellaer Klosters nach des-
sen Auflösung im Jahre 1432 offiziell an das Dom-
stift Simon und Judas gefallen war (vgl. Kapitel 3.1).
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Der beziehungsreiche Name „Bleifeld“ für ein
Gebiet westlich von Zellerfeld im Bereich des Zel-
lerfelder Hauptzuges, zu dem auch das Grabungs-
areal am Johanneser Kurhaus gerechnet werden
muss, ist seit dem späten Mittelalter überliefert
(vgl. Kapitel 2. Denker 1917, 55; 56; 1931, 50).
In einer H. Denker (1918,27-29) zufolge um 1475
entstandenen Aufzeichnung über den Waldbesitz
des Goslarer Nonnenklosters Neuwerk heißt es:
„... item höret darto twe Stovendal, dat groteund
dat lutke, de körnen van Zellerfelde wente up de
Indersten; item höret darto dat Blyfeld, dat geyt
ock van dem Zellerfelde wente up de Indersten
(Urkundenbuch Goslar 4, Nr. 526). Die in dem
Dokument gemachten geographischen Angaben
können allerdings nicht ganz korrekt sein, da das
Stuffental (Stovendal) westlich an das Bleifeld
anschließt und somit nicht beide von Zellerfeld
bis an die Innerste gereicht haben können (vgl.
Abb. 2). Dass das Bleifeld nördlich des Stuffenta-
les beziehungsweise der Stuffentäler bis an die In-
nerste reichte, ist ausgeschlossen, da in diesem
Bereich der Spiegelbach in die Innerste mündet.
Auch südlich kann es sich nicht bis an die Inner-
ste erstreckt haben, da hier die ebenfalls in der
Beschreibung erwähnten „Meynersberch“ (Einers-
berg) und „Schildeberch“ (vermutlich der Hohe
Berg) liegen (vgl. Denker 1918, 51). Bei dem klei-
nen Stuffental handelt es sich um das Tal südlich
des eigentlichen, großen Stuffentals, zwischen Bad-
stuben-Berg und Hohem Berg gelegen - so unter
anderem bei H. Hake (1583, 52) beschrieben -,
das heute die Bezeichnung Sonnenglanz trägt.
Im Zusammenhang mit der Besitzbeschreibung
des Klosters Neuwerk von etwa 1475 sind zwei in
die Jahre 1302 und 1304 datierte Schriftstücke, in
denen das Bleifeld ebenfalls Erwähnung findet, zu
sehen. Wie H. Denker (1917) überzeugend darge-
legt hat, handelt es sich bei ihnen jedoch um Fäl-
schungen aus dem 15. Jahrhundert (Urkunden-
buch Goslar 3, Nr. 38, 70). Die im Urkundenbuch
der Stadt Goslar abgedruckten Dokumente bezeu-
gen Transaktionen zwischen dem Grafen Hein-
rich von Regenstein und dem Kloster Neuwerk
sowie zwischen dem Bischof von Hildesheim und
dem Goslarer Nonnenkloster. Abschriften in Ko-
pialbüchern legen nahe, dass hier Urkunden aus
den Jahren 1302 und 1304 nachträglich verändert
worden sind. So wurde bei der einen Urkunde aus
„silva, que vulgariter Jndago dicitur, que jacet
inter jerstede et Astfelde“ „silva, que vulgariter
Ludantal dicitur, que jacet inter Kelstede et Bli-
velde“ und bei der anderen aus „decimam cuius-
dam novalis probe Astfelde que Indago vocatur,
que se extendit ad quinque mansos“ „silvam Bis-
cupdalr, Abbedisdeler, Blifelde que sic vulgo
vocata et se extendit ad quinque montes“.
Wie bereits in Kapitel 3.1 angesprochen, handelt es
sich wahrscheinlich auch bei der in das Jahr 1301
datierten Grenzbeschreibung des Besitzes des Cel-
laer Mathiasklosters, in der das Stuffental erstmals
erwähnt wird, um eine Fälschung beziehungsweise
einen Nachtrag aus dem 15. Jahrhundert (Urkun-
denbuch Goslar 3, Nr. 8). Nach der Grenzbe-
schreibung der silva de cella muss das Bleifeld, das
an das Stuffental angrenzt, als zu diesem Montana-
real zugehörig angesehen werden. In dem 1340 zu-
sammengestellten Verzeichnis des dem Kloster
Neuwerk gehörenden „Montanbesitzes“ wird der
achte Teil in Cella genannt und im Jahr 1355 wird,
auf die Urkunde von 1340 Bezug nehmend, eben-
falls der „VIII partem in Cella“ angegeben, dazu
wurde hier im 15. Jahrhundert noch nachgetragen
„item casa in monte Celle“ (Urkundenbuch Gos-
lar 4, Nr. 126, 525). In der oben angeführten, um
1475 entstandenen Besitzbeschreibung des Gosla-
rer Nonnenklosters taucht die silva de Cella nicht
mehr auf, dafür aber verschiedene Areale, die ver-
mutlich in ihrem Bereich lagen, darunter auch das
Bleifeld. In diesem Kontext ist eine weitere Auf-
zeichnung über den Besitz des Klosters Neuwerk
interessant, die nach H. Denker (1918, 23-27) um
1520 entstanden ist (Urkundenbuch Goslar 5, Nr.
786). In ihr ist der Inhalt der gefälschten Urkunde
über den Besitz der silvam Biscupdalr, Abbedis-
deler, Blifelde aufgenommen, wogegen die silva de
Cella hier ebenfalls nicht vorkommt. Es ist auch
aufgrund der Lage dieses Gebietes - nach der Aus-
drucksweise sind die drei „Forstorte“ als zusam-
menhängender Besitz anzusehen -, wahrschein-
lich, dass es sich hier zumindest um einen Teil des
Kernbesitzes des Mathiasklosters in Cella handelt
(vgl. Denker 1917,56-58. Günther 1885,5; 6; 261;
262). Die „hutte tor Tzelle“ wird in diesem Doku-
ment allerdings am Ende mit verschiedenen ande-
ren Hütten getrennt aufgeführt. Möglicherweise
wurde in der um 1475 entstandenen Besitzbeschrei-
bung des Klosters Neuwerk Cella bewusst nicht er-
wähnt, da der Besitz des Cellaer Klosters nach des-
sen Auflösung im Jahre 1432 offiziell an das Dom-
stift Simon und Judas gefallen war (vgl. Kapitel 3.1).
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