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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 7.1964

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Nr. 3
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Fleckenstein, Friedrich: Latein am neusprachlichen Gymnasium
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Hugenroth, Hermann-Friedrich: Zum 5-jährigen Lateinunterricht
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https://doi.org/10.11588/diglit.33066#0038
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In der Aussprache über die Arbeitsformen der Oberstufe wurde u. a. auf das
Lehrer- und Schülerreferat eingegangen. Außerdem wurden die Möglichkeiten
und Grenzen des Gruppenunterrichtes diskutiert.

Da durch den Erlaß vom 9. 11. 61 die immer noch giiltigen alten Stoffpläne
iiberholt seien, miißten unter Hinzuziehung von erfahrenen und interessierten
Kollegen endlich neue Stoffpläne fiir die einzelnen Lateinlehrgänge, wie sie der
o. a. Erlaß vorsehe, erstellt werden.

Fleckenstein

Zum 5-jährigen Lateinunterricht

Die folgenden Ausführungen stellen die Erfüllung eines Auftrages der Vertreter-
versammlung in Augsburg dar. Sie wurden auf der Vertreterversammlung in
Kassel einhellig gebilligt.

Die Rahmenvereinbarung der Ständigen Konferenz der Kultusminister zur
Ordnung des Unterrichts auf der Oberstufe der Gymnasien vom 29./30. 9. 1960
hat in mehreren Ländern zu wesentlichen Änderungen der Stundentafeln ge-
fiihrt, die eine schwere Einbuße für den Lateinunterricht mit sich brachten. Er ist
in einzelnen Ländern fiir die Mehrzahl der Schulen und Schüler auf 5 Jahre re-
duziert worden. Zwar hat es den 5-jährigen Lateinunterricht auch vor der Saar-
brücker Vereinbarung schon vereinzelt gegeben, jedoch meist als Kurs von Ober-
tertia bis Oberprima.

Der neue 5-jährige Lateinunterricht fällt nach den bekanntgewordenen Stun-
dentafeln in die Klassen Quarta bis Obersekunda, also in die Jahre, die stofflich
und zeitlich am meisten belastet sind. Außerdem sind die Schwierigkeiten zu
bedenken, die dem Lernprozeß in diesen Jahren aus der Unruhe des Reifungs-
prozesses entstehen und aus der Tatsache, daß ein vor der Reifeprüfung abschlie-
ßendes Fach an sich schon nicht das Gewicht besitzt, das jedem anderen Fach im
Bewußtsein des Schülers sicher ist. Wenn man hinzu nhnmt, daß dieser 5-jährige
Lateinunterricht von Quarta bis Obersekunda im Durchschnitt in 22 Wochen-
stunden sein Ziel erreichen, nämlich den Anforderungen des Großen Latinums
genügen soll, wird den Sachverständigen die ganze Problematik dieses Unter-
richts überdeutlich.

In einer Denkschrift an die Ständige Konferenz der Kultusminister vom
10. 2. 1960 hat der damalige Vorsitzende des Deutschen Altphilologenverban-
des Prof. Dr. Erich Haag dargetan, daß die in den einzelnen Ländern sehr un-
terschiedlichen Bestimmungen bezüglich des Großen Latinums seine Berechtigung
weithin unglaubwürdig gemacht hätten. Der Sinn des Großen Latinums sowie
die Forderungen der Universität und des Studiums verlangen nach der Begrün-
dung der Denkschrift eine gründliche Vertrautheit mit lateinischer Sprache und
Kultur, wie sie nur in mindestens 7-jährigem Lateinunterricht mit ausreichender
Stundenzahl erworben werden können.

Der Deutsche Altphilologenverband kann nach Überprüfung der in der
Denkschrift vorgetragenen Stellungnahme zum Großen Latinum keinen Anlaß
sehen, von ihr abzurücken. Er sieht sich gezwungen zu der Feststellung, daß dem

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