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Österreich / Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale [Hrsg.]
Mittheilungen der K.K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale — 9.1864

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Sava, Karl von: Die Siegel der österreichischen Regenten, 1. Abtheilung, Einleitung
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https://doi.org/10.11588/diglit.25928#0159
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Die Siege! der österreichischen

Regenten.

VoN KARL VON SA VA*).

I. ABT HE I LENG.

Einleitung.
i^er Gebrauch, den Urkunden die Siegel des Ausstellers und der Zeugen als Bestätigungs-
zeichen aulzudrücken oder anzuhängen, dürfte in Deutschland unter Karl dem Grossen begonnen
haben, obgleich in den Zeiten der Karolinger die Diplome der Grafen und Herzoge grössten-
theils durch deren Namensunterschrift bestätigt sindb Bei den älteren Urkunden wurden über-
dies noch am unteren Rande Leder- oder Pergamentstreifen durchgezogen und in diese von den
Zeugen Knoten geschlungen, daher die Zeugen auch nodatores Messen. Bei dieser altherkömm-
lichen Einrichtung verblieb man selbst lange nach der allgemeineren Einführung der Siegelt
Als in späterer Zeit die Schreibekunst unter den Laien immer seltener wurde, mochte man
auf ein anderes Mittel sinnen, welches andeuten sollte dass der Aussteller der Urkunde mit dem
Inhalte derselben bekannt und einverstanden sei, und glaubte ein solches in dem Beifügen der
Siegel, sowohl des eigenen als auch jener der erbetenen Zeugen, gefunden zu haben.
In Österreich ist das älteste Fürstensiegel jenes von Ernst I. (reg. 1056—1075); von seinem
Sohne ist keines bekannt; dagegen beginnt mit seinem Enkel, Leopold dem Frommen, die unun-
terbrochene Reihe der österreichischen Fürstensiegel.
Allmählich wurde das Auf drücken oder Anhängen der Siegel bei den Urkunden der Kaiser
und Könige, so wie der höheren Fürsten, eine nothwendige Kanzleifeierlichkeit, und in mehr
oder weniger umfangreichen Formeln lesen wir in öffentlichen so wie in Privaturkunden, dass die
Siegel angehängt wurden, als Zeichen der Wahrheit, als eine dauernde Bekräftigung, damit die
Sache stät und unzerbrochen bleibe, als ein Schild gegen Übelwollende und eine Bestärkung
gegen jede Einwendung.
*) Wir glauben diese ausführliche Abhandlung um so mehr in den „Mittheilungen" niederlegen zu sollen, als nach
Karl von Sava wohl kaum Jemand kommen dürfte, der sich so eifrig mit der österreichischen Siegelkunde beschäftigt, wie
er. Möge ihm damit in diesen Blättern zugleich ein dauerndes Andenken gesetzt sein, da es die letzte seiner Arbeiten war,
die ihm noch auf seinem Sterbelager die einzige Erheiterung bot, und die er als eine Art von wissenschaftlichem Vermächt-
niss in die Hände der k. k. Central-Commission niederlegte. D. B.
i Heinneecius, 27. — ^ Gruber, Lehrbuch der Diplomatik I, 204.
 
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