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Menger, Carl
Untersuchungen über die Methode der Socialwissenschaften, und der Politischen Oekonomie insbesondere — Leipzig: Verlag von Duncker & Humblot, 1883

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https://doi.org/10.11588/diglit.69470#0143

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Zweites Buch, Cap. 1.

107

Veränderung aufweisen, wären unabhängig von zeitlichen
Verhältnissen. Anders dort, wo es sich um Erscheinungen
handelt, welche in den Fluss der Zeit gestellt sind. Hier ist es
klar, dass empirische Gesetze, welche für bestimmte Stadien
der Existenz der bezüglichen Phänomene festgestellt wurden,
nicht nothwendig für alle Phasen der Entwickelung der
letzteren ihre Geltung behaupten. Um in die Augen sprin-
gende Beispiele anzuführen, gelten die physiologischen Gesetze
der ausgebildeten Organismen nicht nothwendigerweise von
denselben Organismen im embryonischen oder im absteigenden
Stadium der Entwickelung, die empirischen Gesetze der Co-
existenz und der Aufeinanderfolge der Erscheinungen des an-
tiken Staates nicht nothwendig von jenen des Feudalstaates
oder eines modernen Staatswesens u. s. f. Die empirischen Ge-
setze des Arbeitslohnes, welche für den Arbeiter auf der Höhe
seiner Entwickelung Geltung haben, gelten nicht nothwendig
für den Anfänger oder den Arbeiter, dessen Kräfte bereits
verfallen sind, die Gesetze des Geldumlaufes, wie wir die-
selben in einer hochentwickelten Volkswirthschaft beobachten,
nicht nothwendig für die Perioden der Culturanfänge, die Ge-
setze, nach welchen sich die Erscheinungen des Credits in
unsern Tagen regeln, nicht nothwendig von den Creditphäno-
menen der Zukunft.
Fassen wir das hier Gesagte zusammen, so gelangen wir
zu dem folgenden Ergebnisse: die realen Erscheinungen der
menschlichen Wirthschaft weisen eine Entwickelung auf, welche
sich uns einerseits als eine solche dei^lmrividuellen Erschei-
nungen, andrerseits als eine solche der Erscheinungsformen
darstellt. Dieser Umstand hat einen unleugbaren Einfluss
auf die Ergebnisse der realistischen Richtung der theoreti-
schen Forschung auf dem hier in Rede stehenden Gebiete
der Erscheinungswelt. Dieser Einfluss macht sich sowohl bei
Feststellung des generellen Wesens (der Realbegriffe), als
auch bei jenem des generellen Zusammenhanges (der empiri-
schen Gesetze) der wirthschaftlichen Erscheinungen geltend;
in ersterer Beziehung, indem die Realbegriffe, die Typen der
wirthschaftlichen Erscheinungen erst dann in Wahrheit den
 
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