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Menger, Carl
Untersuchungen über die Methode der Socialwissenschaften, und der Politischen Oekonomie insbesondere — Leipzig: Verlag von Duncker & Humblot, 1883

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https://doi.org/10.11588/diglit.69470#0282

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246

Anhang III.

Praxis der Volkswirthschaft besteht aber in der Anwendung der
praktischen Wissenschaften von der Volkswirthschaft Seitens der
öffentlichen Gewalten nach Massgabe der Besonderheit der Ver-
hältnisse der einzelnen Länder und Völker. Das Verhältniss der
theoretischen Nationalökonomie zu der Volkswirthschaftspolitik und
der Finanzwissenschaft und beider Kategorien von Wissenschaften
zu der Praxis der Volkswirthschaftspolitiker und Finanzmänner ist
demnach das nämliche, wie etwa jenes der theoretischen Chemie zu
der chemischen Technologie einerseits und beider zur Thätigkeit
der praktischen Chemiker andererseits, oder wie jenes der Ana-
tomie und Physiologie zur Chirurgie und Therapie und beider
Gruppen von Wissenschaften zu der praktischen Thätigkeit wissen-
schaftlich gebildeter Aerzte.
Es ist ein Zeichen des geringen philosophischen Sinnes der
Bearbeiter unserer Wissenschaft, dass über die obigen geradezu
elementarsten Fragen der Wissenschaftslehre selbst unter den her-
vorragendem Volkswirthen noch immer so viel Unklarheit und
Widerstreit der Meinungen zu Tage tritt. Vergl. J. B. Say, Cours
complet d’E. P. Paris, 1852, I, 24 ff. und insbes. die Note des-
selben zu Storch’s Cours, Paris 1823 — 24, I. p. 11, wo Say
nur eine praktische Anwendung der politischen Oeconomie,
indess keine praktische Wissenschaft von der Volkswirth-
schaft gelten lassen will, eine Meinung, welcher die zahllosen Schüler
Say’s grossentheils gefolgt sind. — Auch Roscher neigt zur Ansicht,
dass die Politische Oekonomie wohl in einen allgemeinen und in be-
sondere Theile, nicht aber in einen theoretischen und praktischen
Theil zerfalle, während doch in Wahrheit die Politische Oekonomie
in eine theoretische Wissenschaft und in eine Reihe von praktischen
Wissenschaften von der Volkswirthschaft zerfällt, jede einzelne der
obigen Wissenschaften aber (sowohl die theoretische National-
ökonomie, als auch jede praktische Wirtschaftswissenschaft) in einer
geordneten Darstellung wieder einen allgemeinen und besondere
Theile aufweist. (Vergl. auch A. Wagner’s Allgemeine oder theo-
retische Nationalökonomie, 1. Theil. 1876 S. XII und passim,
H. v. Scheel in G. Schönberg’s Handbuch der Politischen
Oekonomie, 1882 I, 57, und F. J. Neumann ebend. S. 115 ff.)
Dass die theoretische Nationalökonomie als selbständige Wissen-
schaft später aufgetreten ist, als die beiden praktischen Theile der
Politischen Oekonomie ist richtig; irrig indess die Annahme, dass-
dieselbe entstand, indem man aus den letztem das Gemeinsame
 
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