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Menger, Carl
Untersuchungen über die Methode der Socialwissenschaften, und der Politischen Oekonomie insbesondere — Leipzig: Verlag von Duncker & Humblot, 1883

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https://doi.org/10.11588/diglit.69470#0283

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Anhang III.

247

ausschied und mit einander verband (F. J. Neumann a. a. 0.) —
Die theoretische Nationalökonomie entstand aus dem Bedürfnisse
nach theoretischer Begründung der praktischen Wissenschaften von
der Volkswirthschaft. Erörterungen dieser Art — Untersuchungen
über das generelle Wesen und den generellen Zusammenhang, die
Gesetze der Erscheinungen der Volkwirthschaft — finden sich
zerstreut schon in den ältesten Schriften über Regierungskunst, später
in jenen überVolkswirthschaftspolitik und Finanzwesen; sie sind indess
fundamental verschieden von dem „allgemeinen“ Theile dieser Wissen-
schaften , der seiner formalen Natur nach, wie selbstverständlich,
gleichfalls praktisch ist, d. i. die allgemeinen praktischen
Wahrheiten bezüglich der Förderung der Volkswirthschaft und der
Leitung des Finanzwesens, nicht aber theoretische Erkenntnisse
von der Volkswirthschaft umfasst. Die theoretische National-
ökonomie als selbständige Wissenschaft entstand, indem die in den
praktischen Wissenschaften von der Volkswirthschaft, und zwar
sowohl in den allgemeinen, als auch in den speciellen Theilen der-
selben, zerstreuten theoretischen Erörterungen, welche bereits bei
den Physiokraten, insbesondere aber bei A. Smith und bei
J. B. Say einen grossen Umfang gewonnen hatten, von einigen
deutschen Gelehrten (zunächst von Jacob, Hufeland, Soden,
u. s. f.) gesammelt, vervollständigt und systematisch geordnet
wurden. Der vorhin gedachten Auffassung liegt offenbar die irr-
thümliche Voraussetzung zu Grunde, dass der allgemeine und
der theoretische Theil einer Wissenschaft identisch seien.
Eine Verkennung des wahren Verhältnisses der theoretischen
und der praktischen Volkswirthschaftslehre enthält insbesondere
auch die Meinung, dass die erstere „die Gesetze des wirthschaft- s
liehen Volkslebens ohne Rücksicht auf das Eingreifen
der öffentlichen Gewalten in dasselbe“, die andere dagegen
die Grundsätze für dieses letztere zu entwickeln habe, eine An-
sicht, welche in der nationalökonomischen Literatur Deutschlands
(vgl. Pölitz, Staatswissenschaften im Lichte unserer Zeit, II, S. 3;
Lotz, Handbuch 1837 I §6; Rau, Politische Oekonomie, I, § 9
u. s. f.) vielfach zu Tage tritt. Die obige Ansicht über das Wesen
der theoretischen Nationalökonomie ist schon deshalb unrichtig, weil
diese letztere doch die Erforschung des generellen Wesens und der
Gesetze der realen, somit jedenfalls auch der vom Staate beein-
flussten Erscheinungen der Volkswirthschaft mit zu ihren Aufgaben
zählt, eine Abstraction des wirthschaftlichen Volkslebens vom Staat-
 
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