Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Breternitz, Patrick; Universität zu Köln [Mitarb.]
Quellen und Forschungen zum Recht im Mittelalter (Band 12): Königtum und Recht nach dem Dynastiewechsel: das Königskapitular Pippins des Jüngeren — Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2020

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.74404#0101
Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
100

4. Münzen

Silberdenars eingeleitet wurde.7 Dieser Wechsel war nicht nur wirtschaftlich
bedeutend, sondern veränderte auch die medialen Funktionen der Münzen.
Durch ihren deutlich geringeren Wert waren sie fortan einer größeren sozialen
Bandbreite der Bevölkerung zugänglich.8 Über diese rund 80 Jahre währende
Phase, die von der Karolingerzeit abgelöst wurde, gibt keine einzige Schrift-
quelle Auskunft. Das Münzwesen dieser „numismatisch dunklen" Zeit9 kann
nur aus den Fundmünzen rekonstruiert werden. Trotz besserer Quellenlage
unter Pippin bildet das numismatische Material auch für seine Zeit die wichtigste
Quellengruppe. An den Münzen müssen sich alle Hypothesen messen lassen.
Nur sie können Auskunft über Aussehen, Zirkulation und Verbreitung des
Geldes geben. Pippin ist der erste Karolinger, von dem Münzen erhalten sind.
Sowohl sein Großvater Pippin der Mittlere als auch sein Vater Karl Martell
prägten keine Münzen auf den eigenen Namen. Dies gilt auch für Pippins Bru-
der. Zwar ist eine Reihe Münzen auf den Namen Karlmann aus dem 8. Jahr-
hundert erhalten, doch stammen sie alle von dessen gleichnamigen Neffen
Karlmann dem Jüngeren, dem Bruder Karls des Großen.10
Ausgehend von Pippins Münzkapitel soll in diesem Kapitel das fränkische
Münzwesen unter Pippin aus drei Blickwinkeln beleuchtet werden. In einem
geldhistorischen Abschnitt soll zunächst die Wertentwicklung unter Pippin in
den Blick genommen werden. Danach sollen die Münzen Pippins als Medien der
Herrschaftsrepräsentation untersucht werden. Abschließend soll die Entwick-
lung des fränkischen Münzwesens mit denen in anderen Reichen der Zeit ver-
glichen und in allgemeine Entwicklungslinien eingeordnet werden. Vor diesen
Untersuchungsschritten soll jedoch zunächst der Inhalt des Münzkapitels selbst
erläutert werden. Auch wenn das Latein des Kapitels recht einfach ist, wird das
volle Verständnis dadurch erschwert, dass für die Zeitgenossen einige Infor-
mationen so selbstverständlich waren, dass sie nicht genannt zu werden
brauchten.
Das Münzkapitel enthält gleich zwei Regelungen zum Münzwesen.11 Ers-
tens wird die Relation zwischen Pfund und Solidus und somit der Wert der
herzustellenden Münzen festgelegt. Diese Relation beträgt 1 zu 22.12 Solidi selbst

7 Die merowingischen Silberdenare sind zusammengestellt von Depeyrot, Numeraire merovin-
gien.

8 Vgl. Garipzanov, Staatlichkeit, S. 413.

9 Vgl. Kluge, Numismatik, S. 85.

10 Zu den Münzen Karlmanns vgl. Völckers, Münzfunde; Crinon, Monnayage de Carloman; Kluge,
Am Beginn. Die Zuweisung einzelner Münzen mit abgekürztem Namen zu Karl dem Großen
oder Karlmann dem Jüngeren ist strittig.

11 Vgl. Pippini regis capitulare c. 5, in: MGH Capit. 1, Nr. 13, S. 32 Z. 12-14: De moneta constituimus,
ut amplius non habeat in libra pensante nisi XXII solidos, et de ipsis XXII solidis monetarius accipiat
solidum I, et illos alios domino cuius sunt reddat.

12 Die Formulierung „nicht mehr als 22 Solidi" (amplius non nisi XXII solidos) wird in der Praxis auf
genau 22 Solidi hinausgelaufen sein. Weniger Solidi pro Pfund würden bedeuten, dass der
einzelne Solidus (in zwölf geprägten Denaren) schwerer und somit wertvoller würde. Die Ab-
gabe an den Monetär würde sich also erhöhen. Es ist daher davon auszugehen, dass der Besitzer
des Metalls oder umzuprägender Münzen darauf bedacht gewesen sein dürfte, auch 21 Solidi
 
Annotationen