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An den Bischof von Bottenburg, Paul Wilhelm von Koppler,
wird aus Anlaß von dessen 70. Geburtstag in Anbetracht der großen Verdienste,
die der Bischof sich um die Denkmalpflege in seiner Diözese erworben hat,
ein Glückwunschtelegramm abgesandt, ebenso ein Begrüßungstelegramm an
den Kardinal-Erzbischof Schulte vonKöln anläßlich des 600jährigen
Jubiläums der Weihe des Kölner Domes. (Auf beide Telegramme sind im
Banfe der Tagung freundliche Erwiderungen eingelaufen.)

Der Vorsitzende gibt ferner bekannt, daß an Stelle des aus Gesundheits-
rücksichten leider aus dem Ausschuß ausgeschiedenen Prinzen Franz von und
zu Liechtenstein der Vorstand des österreichischen Staatsdenkmalamts, Jlofrat
Dr. von Schubert-Soldern in Wien, und an Stelle der beiden verstorbenen
Ausschußviitglieder Conwentz und Putzer die Herren Geh. Baurat Professor
Wadbe-Darmstadt, Generalkonservator Dr. Hager-München und Mini-
sterialrat Hiecke-Berlin in den Ausschuß gewählt 'worden sind. (Die Ge-
nannten haben die Wahl angenommen.)

Hierauf erfolgen einige geschäftliche Mitteilungen, wobei besonders betont
wird, daß eine Drucklegung des stenographischen Berichtes der Tagung bei
den jetzigen ungeheuren Kosten nur dann wird erfolgen können, wenn eine
namhafte Unterstützung durch freiwillige Beiträge erfolgt, wovon bisher nur
ein kleiner Teil gezeichnet sei. Im Falle des Erscheinens würde den Teilneh-
mern der Tagung in gewohnter Weise eine Ermäßigung des Ladenpreises auf
Wunsch gewährt werden.

Vor Eintritt in die Verhandlung macht Seine Magnifizenz, der derzeitige
Rektor■ der Technischen Hochschule Berlin-Charlottenburg, Regierungsrat
Professor Blunck, im Aufträge von Rektor und Senat der Technischen Hoch-
schule Berlin unter lebhaftem Beifall der Versammlung die Mitteilung, daß
dem Vorsitzenden die Würde eines Dr.-lng. ehrenhalber verliehen worden
sei, 'wofür dieser seinen Dank ausspricht.

Hierauf wird in die Tagesordnung emgetreten.

1. Der rechtliche Schutz des beweglichen Kunstbesitzes.

Berichterstatter Hofrat Dr. jur. und pliil. W. Ambros-Wien: Hoch-
geehrte Frauen und Herren! Die ersten und wesentlichen Forderungen
bezüglich des Schutzes des beweglichen Kunstbesitzes gehen dahin, daß
dieser Besitz innerhalb des heimischen Staatsgebietes erhalten werde, daß
er, da es nicht gleichgültig ist, an welcher Stelle die Erbstücke der Kunst
in Verwahrung sind, an jenen Stellen verbleibe und zu jenen Stellen geführt
werde, an denen sich seine kulturelle Funktion in ungebrochener Weise
vollziehen kann, und daß endlich an diesem hohen Gute heimischer Kultur
dem Volke, Allen, die innerlichen Anteil daran zu nehmen berufen sind, in
dem sachlichen Maße ein Anteilsrecht im Sinne gerechtfertigter Mitbe-
nützung gewahrt werde.

Diese Forderungen sind in ihrem Wesenskerne, wenngleich sie in früheren
Kulturperioden niemals auch nur in annähernd vollständiger Weise realisiert
worden sind, noch auch heute vollständig realisiert werden können, sehr
alt. Eine Denkmalpflege im engeren Sinne des Wortes, in der die ästhetischen
Momente sich mit jenen der Pietät und vor allem mit jenen des staatlichen
Fühlens verbinden, zeigt bekanntlich bereits die ausgehende Antike. Die
letzten Jahrhunderte der römischen Kaiserzeit, die den Grundgedanken
 
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