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Wandel geschaffen werden. Wie es gemacht wird, muß schließlich ja doch
den einzelnen Regierungen, Provinzen und den einzelnen Ländern über-
lassen werden. In der Denkmalpflege kann man ja überhaupt nicht generali-
sieren, da muß von Fall zu Fall entschieden werden. Und wie in der allge-
meinen Denkmalpflege, so ist es auch bei den Ortsmuseen. Die Hauptsache
ist, daß den Ortsmuseen, die nicht mehr existieren können, geholfen wird.
Das war der Hauptzweck meiner Ausführungen.

Vorsitzender: Ich möchte von meinem persönlichen Standpunkt aus
betonen, daß ich es für äußerst wertvoll halte, daß der Herr Berichterstatter
mit kühnem Mut den Finger in die offene Wunde gelegt hat. Das, was er
hier ausgeführt hat, wird auch, ohne daß wir zu einer bestimmten Ent-
schließung heute gekommen sind, hoffentlich nicht ohne Erfolg sein und
auch an die maßgebenden Stellen kommen. Jedenfalls haben wir allen Grund,
dem Herrn Berichterstatter für seine eingehende Darstellung der vorhandenen
Schäden und Gefahren dankbar zu sein, und ich werde dafür sorgen, daß
die Frage der Ortsmuseen, sei es im Ausschuß, sei es im Plenum des Tages,
bald wieder zur Verhandlung gelangt. Wir fahren in der Tagesordnung
fort und kommen zu Punkt

4 ,,A. Reichseisenbahnreklame“.

Berichterstatter Regierungs- und Baurat Jüsgen-Magdeburg: Meine
Damen und Herren! Wenn ich versuche, Ihnen eine kurze Darstellung des
Werdeganges und des jetzigen Standes der deutschen Eisenbahnreklame
zu geben, so darf ich zuvor bemerken, daß ich dies nicht in meiner dienst-
lichen Eigenschaft als Vertreter der Reichseisenbahnverwaltung, sondern
als Privatperson und ohne diesnstlichen Auftrag tue, und daß die Besserungs-
vorschläge und sonstige Folgerungen lediglich meine persönliche Auffassung
wiedergeben.

Da ferner, wie schon Exzellenz Wallraf im vorigen Jahre mit Recht
betonte, für den Erfolg vieles, wenn nicht alles, von der Person und dem
Einfluß des beteiligten Baubeamten, in diesem Falle besonders von den bei
allen Reichsbahndirektionen bestellten hochbautechnischen Dezernenten
abhängt, so bitte ich, mir die mehrfache Erwähnung dieser Beamten nicht
dahin auszulegen, als wollte ich hier „pro domo“ sprechen, oder gar einem
Gegensatz zum frei schaffenden Künstler das Wort reden.

Dies vorausgesetzt, möchte ich Ihnen die historische Entwicklung der
Eisenbahnreklame, ihren derzeitigen Stand und endlich ihre Aussichten
unter Berücksichtigung von Vorschlägen für ihre Verbesserung kurz er-
läutern.

Schon seit dem Jahre 1894 hatte die preußische Eisenbahnverwaltung
als erste unter den Staatsbehörden Reklameaushänge in ihren Bauten zu-
gelassen. Damals waren von den verschiedenen Eisenbahndirektionen
Pachtverträge mit einzelnen Unternehmern abgeschlossen worden, denen
gewisse Flächen der Schalterhallen und Flurwände, Wartesäle usw. der
Empfangsgebäude für Werbeanschläge freigegeben wurden. Diese Plakate
waren in der Regel auf einer Sammeltafel oder an AVandleisten wahllos
vereinigt, wo sie meist ein für den Reklamezweck wie auch für das große
Publikum gleichwenig erfreuliches Dasein fristen. Dem Architekten be-
 
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