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gestellt worden. Ihnen ist zum großen Teil wahrscheinlich die Lombard-
brücke bekannt; der Antrag, auf der Brücke große Schilder aufzustellen,
zeigte nicht gerade großes Taktgefühl und hatte den verdienten Mißerfolg.
Auf dem Gebiet der Post haben wir uns mit der Postverwaltung in Hamburg
von vornherein in gutes Einvernehmen gesetzt. Wir sind an die Reichs-
postverwaltung herangetreten und haben ihr gesagt: wir sind hier die Stär-
keren, komme du zu uns, arbeite mit uns, dann werden wir zu einem Re-
sultat kommen. Wir haben deshalb gemeinsam mit der dortigen Vertretung
der Reichspost Richtlinien aufgestellt und darnach gearbeitet. Diese Richt-
linien waren sehr dehnbar und es zeigte sich, daß die Auffassungen sehr
verschieden wurden. Wir haben auch da zunächst, weil die Verträge kurz-
fristig sind, die verunstaltenden Sachen an den Briefkästen anbringen
lassen. Jetzt sind wir schärfer geworden und im Einverständnis mit der
Postverwaltung dazu übergegangen, daß wir an den preußischblauen Post-
kästen nur noch blaue Schilder mit einer Schrift zulassen. Bildliche Sachen
kommen überhaupt nicht in Frage. Die Postverwaltung in Hamburg hat
sich überzeugt, daß das richtig ist. Grundsätzlich haben wir uns ferner auf
den Standpunkt gestellt, daß wir die Reklame an Telegraphenstangen nicht zu-
lassen. Freigegeben haben wir dagegen die Briefkästen und Kabelverzweiger;
auf die Wagen selbst haben wir keinen Einfluß, weil das Gesetz diese nicht
fassen kann. Das revidierte Gesetz wird auch damit aufräumen. Denn was die
Post auf den Wagen an Reklamen anbringt, ist gerade nicht das Erfreulichste.

Ich erzähle Ihnen das hier, weil ich glaube, daß wir der ganzen Re-
klameflut und der Reklameverschandelung nur begegnen können, Avenn auch
die anderen Länder ähnlich wirkende Gesetze an der Hand haben, Avie
Hamburg es hat. Hamburg hat das Recht des Einspruchs gegen verun-
staltende Reklame. Damit dieses Recht aber auch richtig ausgeübt wird,
hat die Baupflegekommission einen Sachverständigenbeirat, und dieser
Sachverständigenbeirat muß die Frage der Verunstaltung bejahen, dann
erst kann die Kommission ihren Einspruch erheben. Hat sie die Veran-
staltung aber bejaht, so kann kein Gericht es umändern. Und das ist das
Wesentliche. Es müssen Sachverständige da sein, deren Urteil maßgebend
ist, so daß nicht immer an irgend eine weitere Instanz appelliert Averden
kann und der Beschluß wieder umgeworfen wird. Es zeigt sich sehr bald,
daß alle Geschäftsleute damit zufrieden sind. Denn sie wollen Avissen: Was
dürfen AAÜr machen? Es ist ihnen nicht daran gelegen, Prozesse zu führen,
sie sind viel lieber darüber im klaren, daß die und die Reklame von vorn-
herein verboten ist, als daß vielleicht die Möglichkeit bestünde, durch Be-
rufung an Gerichte oder sonstAvie sie doch zu machen. Ich weiß nicht genau,
Avieweit die Revision des preußischen Verunstaltungsgesetzes ist. Ich habe
gehört, daß die Revision vonstatten geht, und ich möchte von dieser Stelle
aus noch einmal den Gedanken anregen, die Frage der Verunstaltung end-
gültig durch ein Sachverständigengremium zu entscheiden, auch in dieses
Gesetz einflechten zu lassen. Geschieht dies, so bin ich überzeugt, daß die
Länder ein Mittel in die Hand bekommen werden, um sich verunstaltende
Reklamen Avirksam vom Leibe zu halten. (Beifall.)

Vorsitzender: Ich kann dem Herrn Vorredner die Mitteilung machen,
daß AA'ir die Absicht haben, auf der bereits erwähnten ZAAischentagung des
 
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