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Wilpert, Joseph [Hrsg.]
Die römischen Mosaiken und Malereien der kirchlichen Bauten vom IV. bis XIII. Jahrhundert (Band 2): Text: 2. Hälfte — Freiburg i.Br., 1916

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https://doi.org/10.11588/diglit.1404#0510
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Fünftes Kapitel.

Das Gericht.

§ 1. Das Sondergericht.

ie alten Grabinschriften enthalten öfters Anspielungen auf das Gericht, in welchem
Christus, der göttliche Richter, über das Schicksal des Verstorbenen entscheidet.
Ein in S. Marco e Marcelliano gefundenes Flachrelief, das ungefähr aus der Mitte des 4. Jahr-
hunderts stammt, führt die-
sen Moment im Bilde vor
(Fig. 499): Christus, durch
das über seinem Haupte

eingeritzte Monogramm
und die Worte Adeno-
men) 1(1)1 I, unserHerr,
gekennzeichnet, sitzt auf
einem hohen, von Schran-
ken umgebenen Podium zu
Gericht über einen Ver-
storbenen namens 660-
A.oy\OC, der zu ebener
Erde vor ihm steht. Die mit der Überschrift: \ Joyii( I K: j l Ij'ocbl n W versehene Ge-
stalt des Moses mit dem Gesetzbuch auf der Seite gegenüber, von welcher etwas erhalten
ist, scheint anzudeuten, daß der Verstorbene die Gebote des Herrn während seiner
irdischen Laufbahn getreulich befolgt habe. Daher kann auch das Urteil, das bereits ge-
fällt ist, nur ein günstiges sein: der Richter berührt gnädig Theoduls Kopf und zeigt da-
durch an, daß er ihn in die ewige Seligkeit aufnimmt. An diese mahnen auch die neben
dem Verstorbenen eingravierten Schafe, das bekannte Symbol der Auserwählten, im Gegen-
satz zu den Böcken, welche die Verdammten bedeuten'.

Die Malereien der Katakomben sind gewöhnlich reichhaltiger, indem sie außer dem
Richter und dem Verstorbenen auch Advokaten, d. h. Heilige (meistens die Apostelfürsten)
darstellen, welche die Sache des Verstorbenen bei Gericht vertreten, um einen gnädigen
Urteilspruch für den Klienten zu erwirken. Deshalb wenden sich in den Epitaphien die
Hinterbliebenen so häufig an Märtyrer, damit sie ihren teuren Abgeschiedenen zu Hilfe

1 Vgl. weiter unten S. 1027 f.

Fiff. 499. Verstorbener vor dem Richterstuhl Christi. Grabrelief.


 
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