Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext

Gerichtshalle aus dem Grabe des Rechmere,
Schech abd el Gurna Nr. 100, Längsraum, linke Seitenwand.

S. Tat. 310.

An der rechten Seite des Bildes ist Rechmere sitzend zu denken, über dem eine Inschrift, wie folgt, beginnt:
„Sitzung, um die Klagen zu hören in der Gerichtshalle des Wesirs . . .“ Nach dem Deutzeichen für das Wort
Gerichtshalle in der Inschrift | j und dem Bild selbst hat man sich die Halle als einen länglichen, von zweimal
drei Palmensäulen getragenen Raum vorzustellen (nach rechts muß wohl noch ein Säulenpaar hinzugedacht werden);
auf einem Schild in der Mitte der Säulenschäfte stehen die Namen Thutmosis’ III und darunter, — wohl nur hier,
nicht in Wirklichkeit, — der des Rechmere. An der Rückseite des Saales sitzt der Wesir, vor ihm liegen auf vier
Matten die 40 Gesetzesrollen, deren Einsichtnahme jedermann freisteht. Beiderseits an den Wänden stehen Schreiber,
gegen den Mittelgang zu richterliche Beamte. Die Mitte bleibt für die streitenden Parteien frei, die draußen warten
müssen, bis die Gerichtsdiener sie hineinlassen oder auch -nötigen.

Wreszinski, Atlas zur altäg. Kulturgesch. I. Aufl.

Tafel 331
 
Annotationen