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Zeitschrift für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft — 13.1919

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https://doi.org/10.11588/diglit.3622#0322
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Besprechungen.

W.Flemming, Die Begründung der modernen Ästhetik und Kunst-
wissenschaft durch Leon Battista Alberti. Leipzig und Berlin,
B. Q. Teubner 1916 (IX und 126 S).

Albertis Bedeutung in der Geschichte der Ästhetik der bildenden Kunst zu be-
stimmen, ist der Endzweck dieser Untersuchung. Der Verfasser glaubt von einem
doppelten Gesichtspunkt in ihm den Begründer der heutigen wissenschaftlichen
Kunstbetrachtung erblicken zu dürfen, wie das Vorwort ausspricht. Als Vorläufer
des modernen denkenden und bewußt schaffenden Künstlers gibt Alberti Veran-
lassung zum Vergleich seiner Lehre mit den Anschauungen eines Hildebrand, Klinger
und anderer mehr. Als Jünger Piatos aber habe er — und das ist der eigentliche
Leitgedanke Flemmings — aus dem Begriff der allgemeinen geistigen und der beson-
deren ästhetischen Gesetzlichkeit bereits das Wesen der Kunst abzuleiten versucht.
Daher will der Verfasser nicht bloß eine Erläuterung der Grundsätze und An-
weisungen des Künstlers bieten, wie wir sie schon durch Irene Behn (Alberti als
Kunstphilosoph, Straßburg 1911) erhalten hatten, sondern seine Gedankenzusammen-
hänge in geschlossenem System gleichsam nachschaffen. Diese abweichende Ziel-
setzung erscheint nicht sowohl durch den Wunsch bestimmt, die vielfach überein-
stimmenden Ergebnisse jahrelanger Beschäftigung mit dem Gegenstande doch noch
kritisch zu verwerten, als durch den von Flemming eingenommenen philosophischen
Standpunkt der Marburger Schule, auf deren Begriffsbildung er fußt. Die Lücken,
welche Albertis vorwiegend auf die lebendige künstlerische Betätigung gerichtete
Lehre offen läßt, sucht der Verf. unter Anlehnung an andere Renaissancetheoretiker
auszufüllen. Es liegt auf der Hand, daß ein solches Unternehmen eine doppelte
Gefahr in sich trägt. Der subjektive Charakter jeder, zumal der modernen Künstler-
ästhetik kann die vergleichende Deutung ähnlicher Gedankengänge ihres Vorgängers
leicht verfälschen. Noch schwerer aber wiegt das Bedenken, daß Albertis Theorie
bei diesem Vorgehen unter Ausgleichung innerer Widersprüche eine Folgerichtig-
keit beigemessen werden könnte, die sie in seinem Denken noch nicht gewonnen
hatte, — wie etwa Mommsens Römisches Staatsrecht als Ganzes kaum im Geiste
eines antiken Juristen vereinigt war. Wenn der Meister auch zweifellos zu den klarsten
und schärfsten Köpfen der Renaissance zählt, so besteht doch die Frage zu Recht,
wieweit ihm die Verbindung von philosophischer Deduktion und künstlerischer
Empirie gelungen ist. Da Albertis Einzelschriften- im wesentlichen der angewandten
Ästhetik dienen sollen, wird sich die Richtigkeit des Ergebnisses nur durch die
sinngetreueste Auffassung seiner Ausführungen im einzelnen und die Aufdeckung
ihrer Beziehungen zu den allgemeinen Grundgedanken nachprüfen lassen.

Den Oberbegriff des Systems holt Flemming aus dem 5. Buch der Schrift über
die Architektur (de re aedificatoria VI, 3) heraus, wo Alberti mitten in der Erörte-
rung der Lehren Vitruvs die Frage nach dem Wesen der Schönheit (venustas) und
damit nach den Grundlagen des künstlerischen Schaffens überhaupt aufwirft. Als
erster fordert er ausdrücklich in einer Untersuchung, die er selbst als eine philo-
 
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