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182 Der S taatshämorrhoitrarius.


Nun beginnt die eigentliche Special - Untersuchung.

Schluß des Protokolls, wobei dem Jnquisiten eröffnet wird,
daß ihm die Appellation an den Kadaskier frei stehe.

Herrn Grafs Tagebuch über eine Reise nach Wien und Prag.
(Fortsetzung.)

Die Herrengaffe ist vielleicht das Schönste, was es in
dieser Art giebt, weil sich ein Ballast immer an den Andern
stößt. Hier mitten darin ist ein kleines unansehnliches Heischen,
welches die Börse vorstellt und wo man schon auf finfhundert
Schritt Endfernung von nichts weiter als wie von die Bro-
zendchen schreien hört. Die innerlichte Einrichtung und Malerei
nebst Alterthiemlichkeiten soll so einfach sein, daß man sie nur
gegen ein Engdreh von finf Gulden sehen darf. Da mir dieses
aber zu viel Geld vor so ein einfaches Vergnigen war, so
fragte ich einen von die Herren, welche mit so gebogenen Rasen
hier aus und eingehen, ob man nicht wenigstens könnte für
einen halben Gulden einmal hier die beriemten Pabiersischchen
sehn, die mit die Gold- und Silberfischchen aus den Volksgarten
gefittert wirden. Da hätte man aber einmal hören sollen, wie
grob dieser Herr werden that, und von dumme Witze sprach.
Nun sah ich wohl, daß mich der freindliche Herr eine
Nase hatte ausgeheftigt. Warum wir uns auch leise davon
schleichen thaten und das klebrige nur aus die Beschreibung
lernten.
Diese alte schlechte Börse ist nämlich nur das Tagesver-
gnigen von die Handelswelt und da sie blos bis zur Finsterniß
hier Handeln dirsen, so ziehen sie denn bei die einbrechende
Nacht mit großes Geschreie in ein Kafehaus, welches man die
Abendbörse nennt. Hier werden sie aber immer wieder bald
von die anstosende Nachbarschaft vertrieben, weil diese vor das

Geschäftsgeschrei nicht schlafen kann. Aber es geht doch bald
darauf gleich daneben wieder los wie vorher, welches man
ginstige Stimmung nennt. Und ebenso wie die Nachbarschaft
nicht schlafen kann, wenn Abend Börse ist, so können wieder
die Herren Bankgehs nicht schlafen, wenn keine Abendbörse ist.!

Eine sehr kitzlichte Seite der Wiener Volkslebendigkeiten
haben wir Gestern Abend erlebt, wovon uns jetzt noch alle
Ribben im Leibe weh thun.
Wenn nämlich der Wiener recht ausgelassen ist, so nennt
man dies in der Hiefigten Sbrache Lerchenfeld und liegt dieses
vor der Stadt, wo wir also auch hingingen. Dieses Lerchen-
feld ist nämlich eine sogenannte ewige Kneiberei, denn es liegt
eine Gastwirthschaftlichkeit neben die andere; oft auch zwei und
dreie in ein und dasselbe Haus.
Wir waren nun in die größte Gemiethlichkeit schon dort
in ein Dutzend nachbarliche Bierheiser neben einander gewesen,
als wir auch nun in eine Rehstorazion kamen, wo es ein
bischen laut zuging und man uns zur Bewillkommenheisung
Jeden einen Schlag auf den Hut gab, daß er bis in die Nase
hincinrutschte. Da wir so wenig waren gegen die Ueberzahl
und auch nicht wußten, ob dieses nicht eine heimlichte Gesellschaft
mit ein solches Erkennungszeichen war, so setzten wir uns ruhig
hin und beobpachteten aus unser stille Ecke das Ganse, welches
in ungetriebter Frehlichkeit fortging und wo man die sonder-
Bildbeschreibung

Werk/Gegenstand/Objekt

Titel

Titel/Objekt
"Der Staatshämorrhoidarius"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Grafik

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Aufbewahrung/Standort

Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES

Objektbeschreibung

Maß-/Formatangaben

Auflage/Druckzustand

Werktitel/Werkverzeichnis

Herstellung/Entstehung

Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Pocci, Franz, Graf von
Entstehungsort (GND)
München

Auftrag

Publikation

Fund/Ausgrabung

Provenienz

Restaurierung

Sammlung Eingang

Ausstellung

Bearbeitung/Umgestaltung

Thema/Bildinhalt

Thema/Bildinhalt (GND)
Beamter <Motiv>
Inquisition <Motiv>
Karikatur
Justiz
Galgen <Motiv>
Satirische Zeitschrift
Türkei
Thema/Bildinhalt (normiert)
Erhängter <Motiv>

Literaturangabe

Rechte am Objekt

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Künstler/Urheber (GND)
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Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 24.1856, Nr. 575, S. 182

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CC0 1.0 Public Domain Dedication
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