Confiscirt.
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Polizeidiencr. „Was war dös, solche Gans bring'st
\ auf',, Markt! Was iS mit dir Gäus g'sckeg'n?" —
Säuert n. „Ach, verzcih'n's nur, Gnaden Herr Polizeidiener.
5rt)'„'g, die Gäus hat der Fuchs dcrbissen und da Hab' ich mir
">kt, ich bring's in d' Stadt und verkauf'S um a Billig's,
' ^ kriegt doch Jemand a gn'tS Ganserl; es giebt schon Leut,
>e's mögen." — Polizeid. „Was war dös, dös war nötübel!
^lei' geh'st mit." In Folge dieser Perarretiriing beschließt der j
Magistrat der Stadt Zopfingen, wie folgt: „Da cs sehr leicht
'"glich wäre, daß der Fuchs, welcher die Gänse der Johanna
öanslmaicr todt gebissen hat, von der Wuth befallen gewesen wäre,
aö zu Markte bringen von der Gesundheit »achtheiligen Nahrungs-
asfen aber de», §. 155 der provisorischen Marktordnung von 1479
hnurstracks zuwider läuft, so werden diese Gänse hiemit con-
'^eirt und bat die Ganslmaicr die erwachsenen Kosten zu tragen."
Polizeidicncr. „Waö 'S Bier betrifft, da kenn' ich
mich aus, da bin ich der rechte Mann. Dös iS a Plempl,
können Ihn« verlassen d'rauf, Herr Aktuar, da io nir drin».
I mein wahrhaftig, i spür's schon, wie's in mein Bau» r'uin
krabbelt."
In Folge dieses Wahrspruches des bekanntlich unfehlbaren
Bicrkiesers, Polizeisoldate» Biersack, beschließt der Magistrat der
Stadt Zopfingen wie folgt: „Nachdem durch eine» geprüften
Sachverständigen das Bier des Joseph Wasscrer, Sprihenwirth
dahier, zu geringhaltig befunden wurde, die Verleitgabe von ge-
ringhaltigem Biere aber den §§. 163 und 165 der provisorischen
Bicrordnung von 1667 schnurstraks entgegen läuft, so wird
dasselbe zu Gunsten des Stadtsäckels hiemit confiscirt und bat
Wasserer sämmtliche Kosten zu tragen."
Wer die consiscirte»
Ganserl» gegessen bat, ohne daß er wütbend geworden wäre, »nd wie der Stadtsäckel ausgcsehe»
dessen Gunsten die Bierconfiscatio» vorgenommen wurde.
hat, zu
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Polizeidiencr. „Was war dös, solche Gans bring'st
\ auf',, Markt! Was iS mit dir Gäus g'sckeg'n?" —
Säuert n. „Ach, verzcih'n's nur, Gnaden Herr Polizeidiener.
5rt)'„'g, die Gäus hat der Fuchs dcrbissen und da Hab' ich mir
">kt, ich bring's in d' Stadt und verkauf'S um a Billig's,
' ^ kriegt doch Jemand a gn'tS Ganserl; es giebt schon Leut,
>e's mögen." — Polizeid. „Was war dös, dös war nötübel!
^lei' geh'st mit." In Folge dieser Perarretiriing beschließt der j
Magistrat der Stadt Zopfingen, wie folgt: „Da cs sehr leicht
'"glich wäre, daß der Fuchs, welcher die Gänse der Johanna
öanslmaicr todt gebissen hat, von der Wuth befallen gewesen wäre,
aö zu Markte bringen von der Gesundheit »achtheiligen Nahrungs-
asfen aber de», §. 155 der provisorischen Marktordnung von 1479
hnurstracks zuwider läuft, so werden diese Gänse hiemit con-
'^eirt und bat die Ganslmaicr die erwachsenen Kosten zu tragen."
Polizeidicncr. „Waö 'S Bier betrifft, da kenn' ich
mich aus, da bin ich der rechte Mann. Dös iS a Plempl,
können Ihn« verlassen d'rauf, Herr Aktuar, da io nir drin».
I mein wahrhaftig, i spür's schon, wie's in mein Bau» r'uin
krabbelt."
In Folge dieses Wahrspruches des bekanntlich unfehlbaren
Bicrkiesers, Polizeisoldate» Biersack, beschließt der Magistrat der
Stadt Zopfingen wie folgt: „Nachdem durch eine» geprüften
Sachverständigen das Bier des Joseph Wasscrer, Sprihenwirth
dahier, zu geringhaltig befunden wurde, die Verleitgabe von ge-
ringhaltigem Biere aber den §§. 163 und 165 der provisorischen
Bicrordnung von 1667 schnurstraks entgegen läuft, so wird
dasselbe zu Gunsten des Stadtsäckels hiemit confiscirt und bat
Wasserer sämmtliche Kosten zu tragen."
Wer die consiscirte»
Ganserl» gegessen bat, ohne daß er wütbend geworden wäre, »nd wie der Stadtsäckel ausgcsehe»
dessen Gunsten die Bierconfiscatio» vorgenommen wurde.
hat, zu
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Confiscirt"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Thema/Bildinhalt (normiert)
Vorwand
Tischgesellschaft <Motiv>
Bereicherung
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 26.1857, Nr. 617, S. 133
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg