2!)
Der Weg 511111 Himmel.
Der S ta a tsh äm 0 rrh 0 i d ar i u s :c.
Abends waren sic betrunken
Im Gewog' und Lärm der Schlacht
In die Gräben hingesunken,
Und verschliefen dort zur Nacht
Ihren Rausch, bis sic erwachten
Als der Schlacht lcbend'ge Reste —
Die erstaunten Türken brachten
Die Gefang'nen in die Veste.
Reichten ihnen Trank und Speise,
Säuberten ihr strupp'ges Haar,
Wuschen sie nach Türkenweisc —
Also ward die ganze Schaar
In Silistria allmälig
Rcingewaschen und geschoren —
Und die Russen waren selig,
Fühlten sich wie neugeboren.
Denn das Wort ging in Erfüllung,
Das ihr Führer prophezeit':
Aus der schmutzigen Umhüllung
Seh'n sie plötzlich sich befreit.
In dem Glanz der reinen Glieder
Nach dem blutigen Schlachtgewimmcl
Kannten sie sich selbst kaum wieder,
Und sie glaubten sich im Himmel.
Der Staatshämorrhoidarius an den Titl.Herrn
Vorstand der deutschen Schwimmergenossen-
schaft re. re.
Eventuelle Beitrittsamneldung betr.
Die Gründung der w. Genossenschaft hat mich insoserne
auf das Angenehmste berührt, als mir dadurch Gelegenheit
geboten, ohne Alterirung meiner relativen Verpflichtung und
Grundsätze als k. Staatsdiener bei Ew. Wohlgcboren die
unzielsetzlichste Anfrage zu stellen, ob meinem Beitritte zu
diesem Vereine beziehungsweise Nichts im Wege stehen dürfte.
Ich glaube nemlich mich nicht zu irren, daß dem Artikel 1
Absatz l. des Vereinsgesetzes von 1850 nicht entgegen, die
Vereinigung jedenfalls „friedlich und ohne Waffen" sei, so
daß der Beitritt eines Staatsangehörigen nicht gesetzwidrig
ist; eben so daß Ew. Wohlgeboren bereits nicht ermangelt
haben, der vorschriftsmäßigen Anzeige bei der Polizeibehörde
nach Artikel 12 und 14 des II. Abschnittes Genüge zu
leisten. Selbstverständlich sind und bleiben Frauenzimmer
nach Artikel 15 in jeder Hinsicht ausgeschlossen.
Ew. Wohlgeboren ersuche ich diese meine Erklärung
lediglich zur Zeit noch als eventuell betrachten und mir bald-
möglichst gefälligst die Statuten der Genossenschaft mittheilen
zu wollen, damit ich nach Maßgabe meine definitive Eintritts-
crklärung anmcldcn könne. Ich habe mittlerweile meine
theoretischen Schwimmübungen im Zimmer begonnen, um im
Verlaus des Winters mich vorbereitend mit nächstem Früh-
llihrc, insoserne die Temperatur es gestatten dürfte, mich an
den Versammlungen praktisch betheiligen zu können, was ohne
Zweifel auch auf meine Gesundheit von vortheilhaftestem
Einflüsse sein wird.
Im Januar ic. 1863.
Mit ausgezeichneter Hochachtung k. k.
Ihr ergebenster
A.
Wassertreten.
Der Weg 511111 Himmel.
Der S ta a tsh äm 0 rrh 0 i d ar i u s :c.
Abends waren sic betrunken
Im Gewog' und Lärm der Schlacht
In die Gräben hingesunken,
Und verschliefen dort zur Nacht
Ihren Rausch, bis sic erwachten
Als der Schlacht lcbend'ge Reste —
Die erstaunten Türken brachten
Die Gefang'nen in die Veste.
Reichten ihnen Trank und Speise,
Säuberten ihr strupp'ges Haar,
Wuschen sie nach Türkenweisc —
Also ward die ganze Schaar
In Silistria allmälig
Rcingewaschen und geschoren —
Und die Russen waren selig,
Fühlten sich wie neugeboren.
Denn das Wort ging in Erfüllung,
Das ihr Führer prophezeit':
Aus der schmutzigen Umhüllung
Seh'n sie plötzlich sich befreit.
In dem Glanz der reinen Glieder
Nach dem blutigen Schlachtgewimmcl
Kannten sie sich selbst kaum wieder,
Und sie glaubten sich im Himmel.
Der Staatshämorrhoidarius an den Titl.Herrn
Vorstand der deutschen Schwimmergenossen-
schaft re. re.
Eventuelle Beitrittsamneldung betr.
Die Gründung der w. Genossenschaft hat mich insoserne
auf das Angenehmste berührt, als mir dadurch Gelegenheit
geboten, ohne Alterirung meiner relativen Verpflichtung und
Grundsätze als k. Staatsdiener bei Ew. Wohlgcboren die
unzielsetzlichste Anfrage zu stellen, ob meinem Beitritte zu
diesem Vereine beziehungsweise Nichts im Wege stehen dürfte.
Ich glaube nemlich mich nicht zu irren, daß dem Artikel 1
Absatz l. des Vereinsgesetzes von 1850 nicht entgegen, die
Vereinigung jedenfalls „friedlich und ohne Waffen" sei, so
daß der Beitritt eines Staatsangehörigen nicht gesetzwidrig
ist; eben so daß Ew. Wohlgeboren bereits nicht ermangelt
haben, der vorschriftsmäßigen Anzeige bei der Polizeibehörde
nach Artikel 12 und 14 des II. Abschnittes Genüge zu
leisten. Selbstverständlich sind und bleiben Frauenzimmer
nach Artikel 15 in jeder Hinsicht ausgeschlossen.
Ew. Wohlgeboren ersuche ich diese meine Erklärung
lediglich zur Zeit noch als eventuell betrachten und mir bald-
möglichst gefälligst die Statuten der Genossenschaft mittheilen
zu wollen, damit ich nach Maßgabe meine definitive Eintritts-
crklärung anmcldcn könne. Ich habe mittlerweile meine
theoretischen Schwimmübungen im Zimmer begonnen, um im
Verlaus des Winters mich vorbereitend mit nächstem Früh-
llihrc, insoserne die Temperatur es gestatten dürfte, mich an
den Versammlungen praktisch betheiligen zu können, was ohne
Zweifel auch auf meine Gesundheit von vortheilhaftestem
Einflüsse sein wird.
Im Januar ic. 1863.
Mit ausgezeichneter Hochachtung k. k.
Ihr ergebenster
A.
Wassertreten.
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Der Staatshämorrhoidarius an den Titl. Herrn Vorstand der deutschen Schwimmergenossenschaft"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 38.1863, Nr. 916, S. 29
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg