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Zeitschrift für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft — 26.1932

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Stockhammer, Moritz: Ästhetik und Rechtswissenschaft
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https://doi.org/10.11588/diglit.14167#0262
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MORITZ STOCKHAMMER.

ihnen die ganze Tragweite, der volle und tiefste Gehalt ihrer metho-
dologischen Prämissen entgangen ist. Abirrungen und Widersprüche
sind die logischen Folgen. Dieser Vorwurf muß auch gegen eine der
jüngsten Formulierungen des reinen Standpunktes erhoben werden.
Geiger schreibt nämlich: „Es gilt, wirklich die Momente, auf die es
ankommt, heraussehen zu lernen, sich nicht durch Nebengesichtspunkte
... ableiten zu lassen, sich wirklich an die Phänomene und nur (Von
uns gesperrt.) an die Phänomene zu halten"83). „Innerhalb der Ästhetik
als Einzelwissenschaft ..., wo es sich um die Struktur des ästhetischen
... Gegenstandes ... handelt, kann nur die Analyse der Objekte selbst
zum Ziele führen"94). „Hier (bei den Problemen der psychischen Wir-
kung) liegen wesentliche ästhetische Probleme — nur in die Ästhetik
als Einzelwissenschaft gehören sie nicht. Sie und viele andere Pro-
bleme, wie die der Entstehung des Kunstwerks im Bewußtsein des Künst-
lers ... gehören vielmehr in die Ästhetik als Anwendungsgebiet der
Psychologie"85). So begrüßenswert die Trennung dieser beiden Arten
von Ästhetik — es können dies keine wesentlich ästheti-
schen Probleme sein, sobald sie zugegebenermaßen nicht in die
Ästhetik (als Einzelwissenschaft) gehören. Jenes „Anwendungsge-
biet der Psychologie" ist auch gar nicht Ästhetik, sondern waschechte
Psychologie.

Oder folgender Widerspruch: „Beim Ästhetischen hingegen wird
die Landschaft auf einem Gemälde ... als eine dargestelte Land-
schaft (aufgefaßt) ... Sowie man ... den Gedanken des Gegensatzes
von gegebener Wirklichkeit und tatsächlicher Unwirklichkeit in die
Ästhetik einführt, verläßt man das Gebiet des Phänomenalen"8") Das
tut aber Geiger selbst, denn mit der „dargestellten" wird implizite
eine andere Landschaft vorausgesetzt. Inkonsequent ist darum auch:
„So machte die Methode von oben, wenn sie das Prinzip ,Kunst ist Ab-
bildung' zum Grundprinzip wählte, eine Einsicht, die wenigstens eine
Seite von Malerei und Plastik erfaßte .. ,"87), weil diese Einsicht keine
Seite von Malerei und Plastik erfaßt, da die Frage, ob Plastik und
Malerei „Nachdruckereien der Wirklichkeit" (Jean Paul) oder Ab-
wendungen von der Natur seien, den Gesichtskreis der plastischen und

83) Moritz Geiger, Phänomenologische Ästhetik, Zeitschr. f. Ästhetik, 1925.
S. 37. — Wir erinnern an ein obiges Zitat, wonach „Gegenstand einer Rechtslehre
nur Recht sein kann".

84) Ebenda S. 33.
Ebenda S. 32.

80) Ebenda S. 31.
87) Ebenda S. 39.
 
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