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Winghart, Stefan; Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Editor]; Institut für Denkmalpflege [Editor]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Die Reichserntedankfeste auf dem Bückeberg bei Hameln: Diskussion über eine zentrale Stätte nationalsozialistischer Selbstinszenierung — Hameln: Niemeyer, Heft 36.2010

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Haßmann, Henning: Das Gelände der Reichserntedankfeste auf dem Bückeberg als Kulturdenkmal und seine Umgebung als gestaltete Kulturlandschaft
DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.51156#0040
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Henning Haßmann

Das Gelände der Reichserntedankfeste auf dem Bückeberg als Kulturdenkmal
und seine Umgebung als gestaltete Kulturlandschaft


16 Die Luftaufnahme aus den frühen 1930er Jahren und der Blick auf die Flurkarte geben einen Eindruck vom Umfang der

Bauarbeiten am Reichserntedankfestgelände am Bückeberg.


17 Zur Gestaltung des Platzes auf dem Bückeberg mit sei-
nem felsigen Untergrund waren massive Erdbewegungen
notwendig.

Das Reichserntedankfestgelände der 1930er Jahre ist
ein Stück gestaltete Landschaft mit umfangreicher
baulicher Originalsubstanz. Das Areal deckt sich
zudem in Teilen mit dem als Bodendenkmal registrier-
ten prähistorischen Urnenfriedhof. Das Gelände ist
sowohl aus baudenkmalpflegerischer wie auch aus
archäologischer Sicht ein Kulturdenkmal im Sinne von
§ 3 (1) NDSchG. Es erfüllt alle vier Kriterien nach § 3
(2) NDSchG, wo definiert wird:

„Baudenkmale sind bauliche Anlagen (§ 2 Abs. 1 der
Niedersächsischen Bauordnung), Teile baulicher Anla-
gen und Grünanlagen, an deren Erhaltung wegen
ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftli-
chen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches
Interesse besteht."
Zunächst soll begründet werden, dass es sich bei dem
Reichserntedankfestgelände um eine bauliche Anlage
nach § 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung
(NBauO) handelt (Fassung vom 10. Februar 2003, zu-
letzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.
Juli 2007, Nds. GVBI. S. 324). Danach sind auch Auf-
schüttungen, Abgrabungen und Plätze als bauliche
Anlagen definiert. Im Falle des Reichserntedankfest-
geländes lassen sich jedoch umfangreiche Baumaß-
nahmen nachweisen und auch heute noch nachvoll-
ziehen, die die Vorstellung über die Nutzung eines
Festplatzes sprengen. Abgesehen von den umfangrei-
chen, heute noch gut erhaltenen Betonfundamenten
der oberen Tribüne und dem oben beschriebenen
„Führerweg" ist der ganze Platz das Ergebnis aufwän-
diger Bauarbeiten. Die sorgfältig ausgewählte Stelle
bot bereits eine gute natürliche Voraussetzung für die
Anlage des Platzes, für dessen tischebene Fläche bei
ebenmäßigem Gefälle umfangreiche Tiefbauarbeiten
 
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