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Architektonische Rundschau: Skizzenblätter aus allen Gebieten der Baukunst — 21.1905

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Heft 9
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Die neuere holländische Möbelkunst
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Bauern- und Bürgerhäuser in der Moselgegend
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https://doi.org/10.11588/diglit.44852#0079

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1905

ARCHITEKTONISCHE RUNDSCHAU

Heft 9

Wettbewerbentwurf zu einem eingebauten Einfamilienhaus. < . o £ ~ „
T , , ... Architekt: Professor P. Sauerborn in Barmen.
Lobende Erwähnung.


Bauern- und


Grundrisse zu obenstehendem Entwurf.

Nach den Bestimmungen
Aspirantmitglied eintreten.
§ 1: »Als Aspirantmitglied
eines Kunstgewerbes oder

selbst für das
erhalten.

Bedürfnissen entsprechen
infolgedessen weder Be-
noch befriedigendes Aus-
Die mit städtischen An-
Oewohnheiten und An-

ich die Feder nicht niederlegen, bevor ich ein sehr wich-
tiges Ereignis der letzten Zeit seiner Bedeutung nach
gewürdigt habe.
Die vornehmsten Vertreter der technischen Künste fühlten
schon lange das Bedürfnis, das gemeinsame Bestreben durch
Gründung eines Vereins zu fördern, der am 15. Juni 1904, nach-
dem schon alle vornehmeren technischen Künstler Hollands, dar-
unter auch alle die oben erwähnten ihren Beitritt erklärt hatten,
unter dem Namen: »Nederlands che Vereeniging voor
Ambachts-enNyverheidskunst« mit großer Begeisterung
begründet wurde. Als Vorstandsmitglieder wurden gewählt:
K. van Leeuwen, Vorsitzender, W. Penaat, stellvertretender
Vorsitzender, H. Hana, erster Schriftführer, Jac. v. d. Bosch,
zweiter Schriftführer, Th. Molkenboer, Kassenführer.
Der Verein nimmt einen deutlich ausgesprochenen Stand-
punkt ein, indem er ausschließlich tüchtige Kunsthandwerker
und Zierkünstler als Mitglieder aufnimmt. In ihm unterscheidet
man Ehrenmitglieder, aktive, Aspirant- und kunstliebende, so-
wie unterstützende Mitglieder.
des Vereins kann man allein als
Es heißt in den Statuten Art. 6,
kann eintreten jede(r) Ausübende
der Kunstindustrie, welche(r) das Alter von 18 Jahren erreicht
hat.« § 2. »Sie werden auf Antrag von zwei aktiven Mit-
gliedern durch die Versammlung gewählt.« Jetzt fängt für
den Aspiranten eine Probezeit an, und danach tritt in Kraft
Art. 8, § 1: »Als aktive Mitglieder kommen in Betracht die-
jenigen, welche den Beweis erbracht haben, selbständige Aus-
übende eines Kunstgewerbes oder der Kunstindustrie zu sein.«
Der Verein hat u. a. die sehr wichtige Aufgabe, sein
Möglichstes zu tun, um den Zutritt Hollands zur Berner Kon-
vention zu fördern, und obendrein in Holland
künstlerische Eigentum gesetzlichen Schutz zu

ragen, so genießt es dort, sobald sich einige Felskulissen verschieben, wie-
der freiere Aussicht auf den sich erweiternden Strom und auf die male-
risch an ihm liegenden Ortschaften. Bald schaut ein kleines Kapellchen
friedlich ins Tal hinab, bald thront hoch oben auf bröckeliger Felsenspitze
eine alte Burgruine, die an sagenumwobene Zeiten erinnert, deren Zauber
schon in unsrer Kindheit die Phantasie so lebendig bewegte. Nicht ein
Fleck ist in der schönen Natur, der den Wanderer ohne Interesse ließe! —
Selbst das uns fast unerreichbar dünkende Fleckchen Erde auf hohem
Felsen ist mit Wein bepflanzt und läßt auch dem flüchtigsten Blick die mühe-
volle Arbeit des Winzers erkennen, und daß das beschwerliche Werk auch
seinen Lohn bringt, zeigt der Wohlstand, der in den reinlichen und lieb-
lichen Ortschaften überall zum Ausdruck kommt.
Dem künstlerisch empfindenden Beobachter wird aber nicht entgehen,
daß leider schon seit Jahrzehnten an den Ufern des Rheines und in seinen
Seitentälern, namentlich an der Mosel, wie die alten Trachten und Volks-
gebräuche modernen Einflüssen gewichen sind, so auch die alten, der Land-
schaft so wunderbar angepaßten ländlichen und kleinbürgerlichen Bauwerke
und mit ihnen der Sinn für die Einfachheit, Echtheit und Wahrheit immer
mehr verschwinden.
Fast überall machen sich dafür Bauten breit, die dem guten Geschmack
in keiner Weise genügen und das Straßenbild und die Landschaft durch
ihren mißverstandenen oder mißratenen städtischen Aufputz geradezu ver-
unstalten.
Immer wieder drängt sich uns da die Frage auf, wie es möglich ist,
daß in einer künstlerisch so bevorzugten Umgebung und mitten zwischen
den prächtigsten alten Vorbildern diese öden und langweiligen Neubauten
entstehen konnten. Mannigfache Ursachen lassen sich dafür anführen, in
erster Linie der traurige Verfall selbstbewußter volkstümlicher Eigenart und
natürlichen Empfindens, der, von der Großstadt ausgehend, immer weiter
auf dem Lande und in den Kleinstädten um sich gefressen hat. Wie der Groß-
städter in blinder Verherrlichung des Fremden deutsche Eigenart und Kunst
aufgab für hellenistische Flitter, tauschte der Bauer bald städtisches Wesen,
Gewand und Gebaren ein und die unverstandene städtische Bauart für
seine altmodischen « Formen in »Haus und Hof; , deren er sich in gedanken-
loser Nachahmungssucht schämte. Die Furcht, hinter der fortschreitenden
»Kultur« zurückzubleiben, das Verlangen nach äußerem Prunk, nach ein-
gebildeter städtischer Bequemlichkeit, verleitete ihn, die altüberlieferten,
aus dem Bedürfnis und den örtlichen Verhältnissen hervorgegangenen und
deshalb künstlerisch wie wirtschaftlich
bewährten Formen des Bauernhauses,
das ehrwürdige Erbe seiner Vorfahren
leichtfertig hinzugeben, für das weder
künstlerisch noch wirtschaftlich wert-
volle, weil nicht bodenständige »mo-
derne« Haus, für das Unding des auf
das Land versetzten Großstadthauses,
das natürlich in keiner Hinsicht den ver-
änderten
konnte und
quemlichkeit
sehen bietet.
schaumigen,
Sprüchen vollgepfropften, für die völlig-
abweichenden Verhältnisse des Bauern
und Kleinstädters aber verständnislosen

Bürgerhäuser in der Moselgegend.
man am Rhein und seinen Nebenflüssen den reichen
lOF Wechsel vollkommen harmonischer Gebilde von Natur und Kunst
I» bewundern müssen. Erblickt hier das Auge hohe Schieferfelsen,
S3 die schroff und sonnendurchglüht unmittelbar aus dem Strome auf-

ämmer wird



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