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Fundschau 1957—1959: Alamannisdi-fränkische Zeit
Obwohl die Zuleitungsgräben nur begrenzte Aufschlüsse ergaben, und deren Erwei-
terung in den engen Höfen und Durchfahrten nicht möglich war, lassen die Beobach-
tungen doch erkennen, daß die seit den 70er Jahren den alten Ortskern nach NW über-
schreitende Bebauung einen Reihengräberfriedhof überwachsen hat, der sich auf dem
schmalen Streifen zwischen der Hauptstraße — Augartenstraße (östlich davon keine
Gräberfunde!) und einer verlandeten Rheinrinne hinzieht. Es zeichnen sich zwei Grä-
bergruppen ab, von denen die südliche (um die Häuser Hauptstraße 91-101) nur bei-
gabenlose Gräber enthielt, während die nördliche (zwischen Hauptstraße 115 und
Augartenstraße 13) Gräber mit Beigaben geliefert hat. Zu dieser Gruppe sind auch die
Funde der 70er Jahre zu rechnen. Wenn beide Gruppen zu einem Friedhof gehören und
die beigabenlose südliche Gruppe als der jüngere Teil des Friedhofs angesehen wird,
dann läge der eigenartige Fall vor, daß ein Reihengräberfriedhof gegen den Ort zu ge-
wachsen wäre. Bei der Zufälligkeit der nur ausschnitthaften Beobachtung sollte indes
auf zu weitgehende Schlußfolgerungen verzichtet werden (5911).
Mtbl. 45/6816 Graben. — Verbleib: Archiv Karlsruhe. (Hormuth, Dauber)
Rielasingen (Konstanz)
1. Ortsetter. Grab
1958: Bei Anlage eines Frühbeetkastens im Grundstück Lgb.Nr. 3137 (Gärtnerei Ten
Brink) wurde ein geostetes Grab eines Erwachsenen angeschnitten.
Die Grabgrube war muldenartig in den gewachsenen Kies etwa 0,15 m tief eingeschnit-
ten, darüber befand sich eine 0,50 m dicke humöse Schicht. Die Höhe des schon abge-
tragenen Humus war nicht mehr zu ermitteln.
Das Skelett war durch die Erdarbeiten z. T. zerstört, die Beinknochen befanden sich
nicht mehr in ursprünglicher Lage.
Beigaben: 1. Bronzepinzette; L. 6,8 cm (Sn 58/85) (Taf. 104, 3). — 2. Rest eines
Eisenmessers; L. noch 9 cm (Sn 58/86) (Taf. 104, 7). — 3. Sax, Spitze und Griffdorn
abgebrochen; L. noch 27,5 cm, davon Griffdorn noch 4,5 cm (Sn 58/87) (Taf. 104, 1). —
4. Reste einer eisernen Schere (Sn 58/88) (Taf. 104,9). — 5. Eisenreste, vielleicht von
Klappmesser (Sn 58/89) (Taf. 104,6). — 6. Bügelteil einer römischen Bronzefibel;
L. 5,2 cm (Sn 58/90) (Taf. 104,5). — 7. Flacher Bronzeschnallendorn?; L. 3,5 cm (Sn
58/91) (Taf. 104, 4). — 8. Eisennagel mit flachem Kopf; L. 4,2 cm (Sn 58/92) (Taf.
104, 8). — 9. Stark korrodierte Pfeilspitze mit ursprünglich wohl lanzettförmigem Blatt,
stark ergänzt (Sn 58/93) (Taf. 104, 2).
Mit Ausnahme des innerhalb des rechten Unterarmes gelegenen Saxes und des in Bauch-
höhe liegenden Messers ist die Fundlage nicht gesichert.
2. „Vordere Halde“, 0,5 km W. Gräber
1957: In der Baugrube zum Wohnhaus auf Grundstück Lgb. Nr. 1832 wurde das Fuß-
ende eines geosteten Grabes abgestochen, das in einem nach Süden geneigten Hang lag.
Grabeinfüllung sandig lockerer Boden.
Grab 1: Der Oberkörper befand sich in rechter Seitenlage, Grabtiefe in der Mitte
1,05 m.
Fundschau 1957—1959: Alamannisdi-fränkische Zeit
Obwohl die Zuleitungsgräben nur begrenzte Aufschlüsse ergaben, und deren Erwei-
terung in den engen Höfen und Durchfahrten nicht möglich war, lassen die Beobach-
tungen doch erkennen, daß die seit den 70er Jahren den alten Ortskern nach NW über-
schreitende Bebauung einen Reihengräberfriedhof überwachsen hat, der sich auf dem
schmalen Streifen zwischen der Hauptstraße — Augartenstraße (östlich davon keine
Gräberfunde!) und einer verlandeten Rheinrinne hinzieht. Es zeichnen sich zwei Grä-
bergruppen ab, von denen die südliche (um die Häuser Hauptstraße 91-101) nur bei-
gabenlose Gräber enthielt, während die nördliche (zwischen Hauptstraße 115 und
Augartenstraße 13) Gräber mit Beigaben geliefert hat. Zu dieser Gruppe sind auch die
Funde der 70er Jahre zu rechnen. Wenn beide Gruppen zu einem Friedhof gehören und
die beigabenlose südliche Gruppe als der jüngere Teil des Friedhofs angesehen wird,
dann läge der eigenartige Fall vor, daß ein Reihengräberfriedhof gegen den Ort zu ge-
wachsen wäre. Bei der Zufälligkeit der nur ausschnitthaften Beobachtung sollte indes
auf zu weitgehende Schlußfolgerungen verzichtet werden (5911).
Mtbl. 45/6816 Graben. — Verbleib: Archiv Karlsruhe. (Hormuth, Dauber)
Rielasingen (Konstanz)
1. Ortsetter. Grab
1958: Bei Anlage eines Frühbeetkastens im Grundstück Lgb.Nr. 3137 (Gärtnerei Ten
Brink) wurde ein geostetes Grab eines Erwachsenen angeschnitten.
Die Grabgrube war muldenartig in den gewachsenen Kies etwa 0,15 m tief eingeschnit-
ten, darüber befand sich eine 0,50 m dicke humöse Schicht. Die Höhe des schon abge-
tragenen Humus war nicht mehr zu ermitteln.
Das Skelett war durch die Erdarbeiten z. T. zerstört, die Beinknochen befanden sich
nicht mehr in ursprünglicher Lage.
Beigaben: 1. Bronzepinzette; L. 6,8 cm (Sn 58/85) (Taf. 104, 3). — 2. Rest eines
Eisenmessers; L. noch 9 cm (Sn 58/86) (Taf. 104, 7). — 3. Sax, Spitze und Griffdorn
abgebrochen; L. noch 27,5 cm, davon Griffdorn noch 4,5 cm (Sn 58/87) (Taf. 104, 1). —
4. Reste einer eisernen Schere (Sn 58/88) (Taf. 104,9). — 5. Eisenreste, vielleicht von
Klappmesser (Sn 58/89) (Taf. 104,6). — 6. Bügelteil einer römischen Bronzefibel;
L. 5,2 cm (Sn 58/90) (Taf. 104,5). — 7. Flacher Bronzeschnallendorn?; L. 3,5 cm (Sn
58/91) (Taf. 104, 4). — 8. Eisennagel mit flachem Kopf; L. 4,2 cm (Sn 58/92) (Taf.
104, 8). — 9. Stark korrodierte Pfeilspitze mit ursprünglich wohl lanzettförmigem Blatt,
stark ergänzt (Sn 58/93) (Taf. 104, 2).
Mit Ausnahme des innerhalb des rechten Unterarmes gelegenen Saxes und des in Bauch-
höhe liegenden Messers ist die Fundlage nicht gesichert.
2. „Vordere Halde“, 0,5 km W. Gräber
1957: In der Baugrube zum Wohnhaus auf Grundstück Lgb. Nr. 1832 wurde das Fuß-
ende eines geosteten Grabes abgestochen, das in einem nach Süden geneigten Hang lag.
Grabeinfüllung sandig lockerer Boden.
Grab 1: Der Oberkörper befand sich in rechter Seitenlage, Grabtiefe in der Mitte
1,05 m.