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Deutsche Gesellschaft für Christliche Kunst [Hrsg.]
Die christliche Kunst: Monatsschrift für alle Gebiete der christlichen Kunst u. der Kunstwissenschaft sowie für das gesamte Kunstleben — 16.1919/​1920

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Staudhamer, Sebastian: Grundsätzliches über Wettbewerbe
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https://doi.org/10.11588/diglit.55380#0125

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HISTORIENMALER BERNHARD VON NEHER

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GEORG WINKLER (DÜSSELDORF) TOBIAS (LINKS), DIE KIRCHE (RECHTS)
Wandmalerei in der Kirche zu Mainkofen bei Deggendorf (Ndb.). — Vgl. Abb. S. iio

bild, ein Chorbild in Ravensburg, 1850 ge-
malt, und die Kreuzabnahme in der Staats-
galerie, 1850 gemalt, ferner das Frühlingsbild
im Stuttgarter Residenzschloß, Noahs Dank-
opfer und das Bild des göttlichen Kinderfreun-
des in Privatbesitz. Auch verschiedene Porträts
hat er gemalt. Am 17. Januar 1886 starb Neher
in Stuttgart. Von Württemberg, Bayern und Bel-
gien erhielt er hohe Orden und wurde Mitglied
der Akademien in München und Wien. Er ist
auf dem Pragfriedhof beerdigt worden. 1893
am 12. Januar folgte ihm seine Gattin im
Tode nach. Wer seine Kartons, die Kreuz-
abnahme in der Staatsgalerie, oder seine 30
Originalzeichnungen im Kupferstichkabinett
studiert und seine herrlichen Glasgemälde
in den Stuttgarter Kirchen, wird ihn be-
wundern als einen großen'Künstler. In der
Kunstgeschichte Württembergs gebührt ihm
ein hervorragender Ehrenplatz. Auf seinen
Reisen nach München, Brüssel, Wien, Paris
sah er sich von den angesehensten Kunst-
genossen gefeiert. In Stuttgart wurde er
bald nach seiner Ankunft in den Kreis der
gebildetsten Männer aufgenommen, zu wel-
chen Gustav Schwab, Karl Ludwig Zanth,
Hofbaumeister, Anton von Gegenbaur, Joh.
Matthäus Mauch, Architekt, Joseph Egle, Chri-
stian Leims, Adolf Donndorfer, Häberlin,

Rüstige u. a. gehörten; mit ihnen stand er
in wechselseitig fruchtbarem Verkehr.
GRUNDSÄTZLICHES
ÜBER WETTBEWERBE
Welche Zwecke die Wettbewerbe unter
Künstlern zur Erlangung von Entwürfen
für ein geplantes Kunstwerk verfolgen, wie
ein Ausschreiben und die Durchführung eines
Wettbewerbes beschaffen sein muß, darüber
verbreiteten wir uns an anderer Stelle1). Hier
möchten wir nur betonen, daß die Deutsche
Gesellschaft für christliche Kunst auch bei
Wettbewerben auf dasWohlder Gesamt-
mitgliederschaft bedacht ist.
Wenn die Deutsche Gesellschaft für christ-
liche Kunst einen Wettbewerb durchführt, so
ist zu unterscheiden, ob sie selbst die Ver-
anstalterin desselben ist oder als Be-
auftragte eines anderen, einer Privat-
person, eines Vereins, einer Behörde
handelt. Im ersteren Falle bestimmt sie
allein den Gedanken oder Gegenstand des
Wettbewerbes, stellt die Bedingungen, be-

’) Konkurrenzen der D. Gesellsch. f. christl. Kunst.
Verlag der Ges. f. ehr. Kunst. —Ferner »Die christliche
Kunst«, XIV. Jg., S. 90, 106—117.
 
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